Rahmenvertrag Medialeistungen zur Umsetzung der Kampagne zum Standortmarketing
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rvr.ruhr
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Medialeistungen zur Umsetzung der Kampagne zum Standortmarketing
Der Regionalverband Ruhr will das Image der Metropole Ruhr mit einer internationalen Standortmarketingkampagne verbessern.
Haupt-Zielgruppe sind Entscheider(innen) in Unternehmen, also die erste und zweite (nach Absprache maximal dritte) Führungsebene in Großunternehmen und bei großen Mittelständ-lern in Deutschland. Hinzu kommen Entscheider im deutschsprachigen Markt.
Die zweite Zielgruppe sind „Fachkräfte“: Qualifizierte Arbeitnehmer(innen) unter 40 Jahren sowie Menschen in Ausbildung im deutschsprachigen Raum. Damit meint der RVR bspw. auch junge Menschen, die bald die Schule verlassen oder sich im Studium befinden. Studie-rende sind eine Nebenzielgruppe der Kampagne. Der Zielgruppenfokus kann sich je nach aktueller Ausrichtung der Kampagnenstrategie ändern.
Es handelt sich also um eine Wirtschaftskampagne. Ziel ist, auf Dauer Investitionsentschei-dungen günstig zu beeinflussen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch „weiche“ Standortfaktoren bei solchen Entscheidungen eine wichtige Rolle spielen. Der Regionalverband Ruhr ist überzeugt, dass die im Standortmarketing erfolgreichen Regionen eine einheitliche Tonali-tät von Standort- und bspw. Tourismuswerbung erreichen.
Die Kampagne ist nicht auf eine Binnenwirkung in der Metropole Ruhr angelegt. Es gibt auch denkbare Ausnahmen: So könnte es einfacher sein, Studierende hier in der Region zu bin-den, als Arbeitskräfte aus anderen Bundesländern hierher zu locken. Der RVR schließt des-halb Maßnahmen und Aktionen innerhalb der Region nicht völlig aus, wenn sie den Kampag-nenzielen dienen.
Um das Ziel einer (positiven) Imageveränderung wirklich zu erreichen, ist die Kampagne dau-erhaft angelegt.
Vor Ort in Essen und beim obsiegenden Bieter
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um die Vergabe freiberuflicher Leistungen oberhalb der für die Anwendung der VgV maßgeblichen Schwellenwerte. Vorliegend ist die geforderte Leistung abschließend beschreibbar, so dass nach Auffassung des öffentlichen Auftraggebers keine Verhandlungen nötig sind.
Das Vergabeverfahren erfolgt daher nach § 14 Abs.2 S.1 VgV als offenes Verfahren.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr bis zum 31. De-zember 2024, wenn der AG dem AN die Vertragsverlängerung bis zum 30. September 2023 anzeigt. Eine weitere Verlängerungsoption um ein Jahr, die einseitig dem AG zusteht, besteht analog im Jahr 2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestde-ckungssummen für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. Euro und für Sach- und Vermö-gensschäden in Höhe von 2,0 Mio. Euro verfügt. Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes noch nicht über einen entsprechenden Versicherungsschutz, ist es ausreichend, wenn er bestätigt, den Versicherungsschutz im Auftragsfall entsprechend aufzu-stocken. Der Versicherungsschutz ist über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Vor Zuschlagserteilung legt der Bieter dem Auftraggeber auf Anforderung eine aktuelle Versi-cherungsbestätigung (Kopie der Versicherungspolice(n)) vor.
A)
A) Vorlage von mindestens 3 Referenzen über seit dem Jahr 2017 erbrachte Leistungen der Mediaplanung mit einem Mindestreferenzvolumen je von 200.000 Euro.
Hiervon muss:
• mindestens eine der Referenzen Standort- und/oder Tourismuswerbung betreffen.
• mindestens eine Referenz zu einem bedeutenden Teil (mindestens 51% des Kampag-nenvolumens) die Führung digitaler Kampagnen betreffen.
Die Vorlage von mindestens drei wertungsfähigen Referenzen ist ausreichend.
Im Referenzformular sind folgenden Angaben zu machen: Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber (inkl. Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Leistungszeitraum, Kurz-beschreibung der Referenzleistung und den o.g. Mindestanforderungen, Angabe zur zielge-richteten Ansprache der Zielgruppe.
A)
Die Ausführungsbedingungen des TVgG NRW sind bei der Leistungserbringung zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland