Strom KK für 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022JBA015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44892
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kk-service.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strom KK für 2024
Strom KK für 2024
Die KKSG Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG) schreibt die Beistellung von elektrischer Energie aus, um sie an Krankenhäuser in ihrem Organkreis weiterzuleiten. Die KKSG hat für den Wiederverkauf der vom Lieferanten bezogenen elektrischen Energie an Einrichtungen aus dem Organkreis eine Versorgererlaubnis gemäß §4 StromStG. Die bezogene elektrische Energie wird innerhalb des Organkreises an Letztverbraucher weiterverteilt. Der Umfang der Leistung wird auf rund 33.000 MWH pro Jahr geschätzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mittels Eigenerklärung (Formblatt Anlage 06) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe
gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://
www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) bezüglich Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden sowie sonstige Schäden je Schadensfall von mindestens 5 Mio. EUR, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen der gesamtem Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Die Eigenerklärung ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer gesondert auszufüllen und einzureichen;
- Nachweis bezüglich Umsatz im Tätigkeitsbereich der Ausschreibung des Bieters jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Eigenerklärung zum Umsatz ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die Eignung verleiht) auszufüllen und einzureichen.
Die vorstehenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind Mindestanforderungen.
Mindestens eine (1) geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Energielieferung) in Form einer Liste der in dem Zeitraum (seit dem 01.01.2018) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. In der Liste sind folgende Angaben zu machen:
• Projektbezeichnung,
• Name des Referenznehmers,
• Auftragswert,
• Erbringungszeitpunkt,
• öffentlicher oder privater Empfänger und
• Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt
Die vorstehenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind Mindestanforderungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-iminternet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html)
die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)