Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung im Botendienst der BaFin Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/0823
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bafin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung im Botendienst der BaFin
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV zur Überlassung von Leiharbeitnehmern. Diese sollen im Botendienst (Referat ZII 4) der BaFin an ihren Dienstsitzen in Bonn und Frankfurt am Main eingesetzt werden.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV zur Überlassung von Leiharbeitnehmern für die nächsten vier Jahre. Diese sollen im Botendienst (Referat ZII 4) der BaFin an ihren Dienstsitzen in Bonn und Frankfurt am Main eingesetzt werden.
Es werden ab 04.03.2023 voraussichtlich fünf Leiharbeitnehmer (drei in Bonn / zwei in Frankfurt am Main) für 18 Monate/Vollzeit im Botendienst der BaFin benötigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufs-/Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
Es ist die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung für die hier geforderte Leistung "Überlassung von Arbeitnehmern" durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Ihres Landes nachzuweisen. Sofern keine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erforderlich ist, ist ersatzweise die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Trag der Frist zur Abgabe eines Angebotes sein.
Kopie der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Es ist eine aktuell gültige Kopie der Erlaubnis zur Arbeitsnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG einzureichen, die mindestens bis zum 30.09.2023 gültig ist.
Kopie der Mitgliedsbescheinigung in einer Tarifgemeinschaft
Es ist eine aktuelle Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Tarifgemeinschaft vorzulegen.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (Formblatt B_02) erklärt der Bieter,
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gemäß § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,
2. dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt,
3. dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keiner der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
Angaben zum Bieter
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" (Formblatt B_03) zu machen, die Ihrem Angebot beizufügen sind. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister nach § 150a Gewerbeordnung die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes, § 5 Absatz 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in der bis zum 23. April 2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und § 81 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erteilt.
Erklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014 Sanktionen
Nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind Auftragsvergaben an die in Art. 5k Abs. 1 der Verordnung genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen ("RUS-Unternehmen") verboten. Des Weiteren sind auch die Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises verboten (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
Gesamtumsatz und Umsatz im Bereich "Überlassung von Arbeitnehmern"
- Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre unter Angabe der jeweiligen Jahresumsätze,
- Umsatz im Bereich "Überlassung von Arbeitnehmern" der letzten drei Geschäftsjahre unter Angabe der jeweiligen Jahresumsätze.
Es ist mindestens einer vergleichbaren Referenz aus den vergangenen drei Jahren (10/2019 bis 10/2022) mit folgenden Angaben abzugeben:
- Leistungsart/-gegenstand (Kurzbezeichnung)
- Name und Anschrift des Referenzgebers sowie Ansprechpartner mit Telefonnummer
- Auftragsvolumen in Euro
- Ausführungszeitraum
- Beschreibung des Leistungsgegenstands: insbes. Angaben der Tätigkeiten der Leiharbeitnehmer und Anzahl der überlassenen Leiharbeitnehmer
Personalausstattung
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung sollen bis maximal sechs Leiharbeitnehmer gleichzeitig im Botendienst der BaFin eingesetzt werden können. Ab dem 04.03.2022 werden voraussichtlich vorerst fünf Leiharbeitnehmer für 18 Monate/Vollzeit im Botendienst der BaFin benötigt. Daher ist nach Maßgabe der §§ 1 Abs. 2, 3 i.V.m. Anlage 2 Rahmenvereinbarung eine Erklärung des Bieters (Formblatt B_05) abzugeben, in der bestätigt wird, dass ausreichende Leiharbeitnehmer für die Erfüllung der Pflichten aus der Rahmenvereinbarung während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
Feste Ansprechperson
Zusicherung (Formblatt B_05), dass eine feste Ansprechperson durch den Entleiher bei Zuschlag auf sein Angebot benannt wird, die kontinuierlich zur Verfügung steht und dass bei einer personellen Veränderung der Ansprechperson keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Vertragsdurchführung entstehen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn der Leistungsgegenstand eine Verleihung von mehreren Arbeitnehmern (mindestens 3) für einfache Verwaltungstätigkeiten über einen Zeitraum von mehreren Monaten (mindestens 12) umfasst.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4G66VM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
oder über den Kommunikationskanal zu dieser Ausschreibung im Deutschen Vergabeportal (DTVP)
oder per E-Mail: [gelöscht]
oder per Fax: 0228/4108-63580
Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bafin.de