Übernahme und Verwertung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: SS220719GD01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen
Übernahme und Verwertung von ca. 11.400 t Straßenkehricht
(AVV-Nr. 200303) als Abfälle gemäß den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Die Stadt Gelsenkirchen - GELSENDIENSTE setzt im Rahmen der kommunalen Straßenreinigung Kehrmaschinen unterschiedlichster Größe ein. Der hierbei anfallende Straßenkehricht wird in Abrollcontainer umgeladen oder gekippt und zum Teil vorverdichtet und entwässert.
Die Gesamtmenge Straßenkehricht (AVV-Nr. 200303) wird für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 (2 Jahre + 1 Jahr Verlängerungsoption) mit insgesamt 11.400 Mg angenommen. Die tatsächlich anfallenden Mengen können Schwankungen unterliegen. Die Mengen der letzten drei Jahre betrugen im Durchschnitt: 3.361,45 Mg/a.
Die Gesamtmenge ist unbestimmt, deswegen verpflichtet sich GELSENDIENSTE nicht, eine bestimmte Mindestmenge während des ausgeschriebenen Zeitraumes an den Auftragnehmer zu übergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Gellsenkirchen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DEZT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html