Sanierung und Modernisierung der Trinkwasseranlagen Bau 712/714_KIT Campus Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 1736
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kit.edu/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Modernisierung der Trinkwasseranlagen Bau 712/714_KIT Campus Nord
Vergabe von Dienstleistungen gemäß Vergabeverordnung öffentlicher Aufträge:
Vergabe von Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff HOAI, Anlagengruppen 1 und 8, Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 (LPH 9 optional) für die Sanierung und Modernisierung der Trinkwasseranlagen Bau 712/714 auf dem Campus Nord des KIT in Eggenstein-Leopoldshafen (Projektkennung BP.2021-2014).
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Anlass für das Vergabeverfahren der Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1 und 8) ist die Sanierung und Modernisierung der Trinkwasseranlagen in den Gebäuden 712 und 714 am Standort "Campus Nord" des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) in Eggenstein-Leopoldshafen. Im zusammenhängenden Gebäudekomplex ist das Institut für Nukleare Entsorgung (INE) untergebracht, das über zahlreiche Labors mit einer Infrastruktur zur Handhabung radioaktiver Stoffe inklusive alphaemittierender Nuklide verfügt. Das Gebäude 712 beinhaltet einen Kontrollbereich mit Genehmigung nach § 9 Atomgesetz.
Die Trinkwasseranlagen in beiden Gebäuden entsprechen zum einen nicht mehr den Anforderungen der Normen und technischen Regeln für Arbeitsstätten, zum anderen ist ihr Zustand zwischenzeitlich „stark reparaturbedürftig“ und verursacht fortlaufende und ständige Reparaturmaßnahmen. Die ständigen Reparaturmaßnahmen allein reichen nicht mehr aus, um Erhalt und Funktionsfähigkeit der Anlage sicherzustellen. Stagnierende Leitungsabschnitte und nicht mehr dem Verwendungszweck gerecht werdende Installationen entsprechen nicht mehr den Hygieneanforderungen sind als „kritisch“ anzusehen.
Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen greifen tief in die bestehende Gebäudestruktur ein. So müssen in den Fluren und Nasszellen die Decken und zum Teil auch aufgeständerte Böden geöffnet werden. Es ist eine komplette Umstrukturierung der vorhandenen WC-Anlage erforderlich, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Weiterhin müssen Duschen und Teeküchen komplett saniert werden. Dabei sind auch Maßnahmen wie das Versetzen von nichttragenden Wänden, das Erstellen von kompletten Vorwandinstallationen sowie Fliesenarbeiten unumgänglich.
Die auszuschreibenden Planungsaufgaben bestehen darin, die vorliegende Bestandserhebung in eine Fachplanung von der Leistungsphase 2 bis 3 und 5 bis 8, LPH 9 optional (HOAI) zu überführen. Diese Planungsleistungen stellen den ersten Schritt der Sanierung der Trinkwasseranlage dar.
Als vorläufiger Kostenrahmen (Baukosten, Preisstand 2022) für die Sanierung des Trinkwassernetzes ist von folgenden Kosten auszugehen:
- Kostengruppe 300: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Kostengruppe 410: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Kostengruppe 480: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
Die Sanierungsmaßnahme muss auf Grund der besonderen Anforderungen (Kontrollbereich nach § 9 Atomgesetz) u. U. in einzelnen Realisierungsabschnitten bei laufendem Betrieb durchgeführt werden, um die Funktionsfähigkeit der Anlage zu gewährleisten. Vorgaben zu Bauabschnitten bestehen derzeit nicht.
Mit der Planung soll unmittelbar nach der Beauftragung begonnen werden. Es ist vorgesehen, die Sanierung und Modernisierung in drei Bauabschnitten durchzuführen. Der Baubeginn für den ersten Realisierungsabschnitt soll im Jahr 2023 erfolgen, die Baumaßnahme soll Ende 2024 fertiggestellt sein.
Der Auftraggeber sieht für die Vergabe der Planungsleistungen auf Grundlage der HOAI ein Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV mit Teilnahmewettbewerb vor.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen folgende Leistungen:
- Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung: Leistungsphase 2 bis 3 und 5 bis 8 gemäß § 55 HOAI (LPH 9 optional), Anlagengruppe 1 und 8, eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen
- Besondere Leistungen Technische Ausrüstung: detaillierte Betrachtung der Anforderung nach DIN 1899 EN 806, Einrichtung Planserver, Erstellung Raumbuch zur Trinkwassersanierung
- Objektplanungsleistungen Gebäude: Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 gemäß § 34 HOAI (LPH 9 optional), eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt gemäß RifT, den Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg für die Beteiligung freiberuflich Tätiger, Stand Dezember 2020.
Im Hinblick auf die stufenweise Beauftragung ist eine stufenweise Honorarberechnung vorgesehen.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrags sollen zuerst die Leistungsphasen 2 und 3 beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Zu Pkt. II.2.5)
Der Zuschlag soll auf das Erstangebot erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 und 8 gemäß §§ 53 ff HOAI
Ort: Karlsruhe (Baden)
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.