Architekten und Ingenieurleistungen - Unit Dose Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0338-OK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities/
Abschnitt II: Gegenstand
Architekten und Ingenieurleistungen - Unit Dose
Das Universitätsklinikum Aachen (UKA) plant den Ausbau der Digitalisierung im Bereich des digitalen Medikationsprozesses fortzusetzen. Im Rahmen dieser Maßnahme soll ein zusätzlicher Bereich für die Arzneimittelversorgung "Unit-dose" im Versorgungsgebäude entstehen.
Zu dem genannten Bauvorhaben wurde zunächst eine Machbarkeitsstudie durgeführt. Darin wurden die Varianten der Erschließung dargestellt und bewertet sowie der finanzielle und terminliche Rahmen der Maßnahme untersucht. Darüber hinaus erfolgte eine technische und bauliche Abschätzung des Umfangs. Die Inbetriebnahme ist bis Ende 2024 geplant.
Aufgrund des vorgesehenen Leistungsumfangs und der Art der wesentlichen Leistungen als "Raum-in-Raum lösung" (alternativ: konventionelle Bauweise) wird aus wirtschaftlichen und funktionalen Gründen von der Durchführung eines Planungswettbewerbs gern. §78 VgV abgesehen.
Als Verfahrensart zur Beauftragung eines leistungsfähigen Planungsbüros wird ein offenes Verfahren gern. §15 VgV für die vier Lose gewählt.
Dabei ist es möglich, dass sich ein Bieter sowohl auf ein Los als auch auf mehrere Lose bewirbt. Es besteht keine Angebots- bzw. Zuschlagsbegrenzung nach §30 Abs. 1 VgV.
Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die nachfolgend aufgeführten Leistungsbilder (inkl. besonderer Leistungen) - aufgeteilt in vier Lose:
- Los 1 "Objektplanung Gebäude" gern. §34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 8, zzgl. Besonderer Leistungen
- Los 2 "Fachplanung Tragwerksplanung" gern. §51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 6
- Los 3 "Fachplanung Technische Ausrüstung" gern. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 8 für die ALG 1 bis 5 und 8, zzgl. Besonderer Leistungen
- Los 4 "Fachplanung Technische Ausrüstung - Laborplanung" gern. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 8 für die ALG 7, zzgl. Besonderer Leistungen
Objektplanung Gebäude gem. §34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 8, zzgl. Besonderer Leistungen
Universitätsklinikum Aachen AöR / ukafacilities GmbH 52074 Aachen
Die Arzneimitteltherapiesicherheit ist eine der zentralen Aufgabenstellungen für die Krankenhausapotheke. Der Medikationsprozess ist ein fehleranfälliger Hochrisikoprozess, daher wird die Einzeldosis- oder "Unit-Dose" Arzneimittelversorgung für Klinikpatienten als der sicherste Versorgungsweg angesehen. Die Versorgung mit einzeln abgepackten Arzneimitteln ist Teil eines Gesamtkonzeptes aus elektronischer Verschreibung mit Dosier- und lnteraktionsprüfung, automatisierter, patientenbezogener Kornmissionierung von Einzel- dosen und IT-/ Barcodegestützter Verabreichungsdokumentation. Ziel hierbei ist primär die Prozess- und Qualitätsverbesserung in der patientenindividuellen Arzneimittelversorgung und, in Unterstützung der Therapietreue, insbesondere die Vermeidung von Medikationsfehlern und Entlastung des Personals auf den Stationen.
Das Raumprogramm der Unit-Dose ist wie folgt vorgegeben und besteht aus:
- einem Lagerbereich von ca. 50 m2,
- einem Schleusenbereich (Material und Personal) von ca. 30 m2 und
- einem Reinraumbereich von ca. 100 m2 (niedrigste Reinraumstufe "D" für GMP-Labore). der Anbindung an den Bestand und der Apotheke.
Der vorgenannte Reinraum ist der Kernbereich der "Unit-dose". Hier werden die Arzneimittel entpackt, patientenindividuell sortiert, verpackt und etikettiert und final kontrolliert, bevor diese über die automatische Warentransportanlage auf die Stationen versendet werden. Der Bereich stellt insbesondere Anforderungen an Temperatur, relative Luftfeuchte, Partikelkonzentration sowie mikrobiologische Reinheit. Diese Voraussetzungen sind im Bestand des Versorgungsgebäudes derzeit nicht gegeben.
Die Beauftragung erfolgt in den nachfolgenden Stufen:
1. Stufe: LPH 1 bis 4
2. Stufe: LPH 5 bis 7
3. Stufe: LPH 8
Fachplanung Tragwerksplanung gem. §51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 6
Universitätsklinikum Aachen AöR / ukafacilities GmbH 52074 Aachen
Die Arzneimitteltherapiesicherheit ist eine der zentralen Aufgabenstellungen für die Krankenhausapotheke. Der Medikationsprozess ist ein fehleranfälliger Hochrisikoprozess, daher wird die Einzeldosis- oder "Unit-Dose" Arzneimittelversorgung für Klinikpatienten als der sicherste Versorgungsweg angesehen. Die Versorgung mit einzeln abgepackten Arzneimitteln ist Teil eines Gesamtkonzeptes aus elektronischer Verschreibung mit Dosier- und lnteraktionsprüfung, automatisierter, patientenbezogener Kornmissionierung von Einzel- dosen und IT-/ Barcodegestützter Verabreichungsdokumentation. Ziel hierbei ist primär die Prozess- und Qualitätsverbesserung in der patientenindividuellen Arzneimittelversorgung und, in Unterstützung der Therapietreue, insbesondere die Vermeidung von Medikationsfehlern und Entlastung des Personals auf den Stationen.
Das Raumprogramm der Unit-Dose ist wie folgt vorgegeben und besteht aus:
- einem Lagerbereich von ca. 50 m2,
- einem Schleusenbereich (Material und Personal) von ca. 30 m2 und
- einem Reinraumbereich von ca. 100 m2 (niedrigste Reinraumstufe "D" für GMP-Labore). der Anbindung an den Bestand und der Apotheke.
Der vorgenannte Reinraum ist der Kernbereich der "Unit-dose". Hier werden die Arzneimittel entpackt, patientenindividuell sortiert, verpackt und etikettiert und final kontrolliert, bevor diese über die automatische Warentransportanlage auf die Stationen versendet werden. Der Bereich stellt insbesondere Anforderungen an Temperatur, relative Luftfeuchte, Partikelkonzentration sowie mikrobiologische Reinheit. Diese Voraussetzungen sind im Bestand des Versorgungsgebäudes derzeit nicht gegeben.
Die Beauftragung erfolgt in den nachfolgenden Stufen:
1. Stufe: LPH 1 bis 4
2. Stufe: LPH 5 bis 7
3. Stufe: LPH 8
Fachplanung Technische Ausrüstung (ohne Laborplanung) gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 8 für die ALG 1 bis 5 und 8, zzgl. Besonderer Leistungen
Universitätsklinikum Aachen AöR / ukafacilities GmbH 52074 Aachen
Die Arzneimitteltherapiesicherheit ist eine der zentralen Aufgabenstellungen für die Krankenhausapotheke. Der Medikationsprozess ist ein fehleranfälliger Hochrisikoprozess, daher wird die Einzeldosis- oder "Unit-Dose" Arzneimittelversorgung für Klinikpatienten als der sicherste Versorgungsweg angesehen. Die Versorgung mit einzeln abgepackten Arzneimitteln ist Teil eines Gesamtkonzeptes aus elektronischer Verschreibung mit Dosier- und lnteraktionsprüfung, automatisierter, patientenbezogener Kornmissionierung von Einzel- dosen und IT-/ Barcodegestützter Verabreichungsdokumentation. Ziel hierbei ist primär die Prozess- und Qualitätsverbesserung in der patientenindividuellen Arzneimittelversorgung und, in Unterstützung der Therapietreue, insbesondere die Vermeidung von Medikationsfehlern und Entlastung des Personals auf den Stationen.
Das Raumprogramm der Unit-Dose ist wie folgt vorgegeben und besteht aus:
- einem Lagerbereich von ca. 50 m2,
- einem Schleusenbereich (Material und Personal) von ca. 30 m2 und
- einem Reinraumbereich von ca. 100 m2 (niedrigste Reinraumstufe "D" für GMP-Labore). der Anbindung an den Bestand und der Apotheke.
Der vorgenannte Reinraum ist der Kernbereich der "Unit-dose". Hier werden die Arzneimittel entpackt, patientenindividuell sortiert, verpackt und etikettiert und final kontrolliert, bevor diese über die automatische Warentransportanlage auf die Stationen versendet werden. Der Bereich stellt insbesondere Anforderungen an Temperatur, relative Luftfeuchte, Partikelkonzentration sowie mikrobiologische Reinheit. Diese Voraussetzungen sind im Bestand des Versorgungsgebäudes derzeit nicht gegeben.
Die Beauftragung erfolgt in den nachfolgenden Stufen:
1. Stufe: LPH 1 bis 4
2. Stufe: LPH 5 bis 7
3. Stufe: LPH 8
Fachplanung Technische Ausrüstung - Laborplanung gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 8 für die ALG 7, zzgl. Besonderer Leistungen
Universitätsklinikum Aachen AöR / ukafacilities GmbH 52074 Aachen
Die Arzneimitteltherapiesicherheit ist eine der zentralen Aufgabenstellungen für die Krankenhausapotheke. Der Medikationsprozess ist ein fehleranfälliger Hochrisikoprozess, daher wird die Einzeldosis- oder "Unit-Dose" Arzneimittelversorgung für Klinikpatienten als der sicherste Versorgungsweg angesehen. Die Versorgung mit einzeln abgepackten Arzneimitteln ist Teil eines Gesamtkonzeptes aus elektronischer Verschreibung mit Dosier- und lnteraktionsprüfung, automatisierter, patientenbezogener Kornmissionierung von Einzel- dosen und IT-/ Barcodegestützter Verabreichungsdokumentation. Ziel hierbei ist primär die Prozess- und Qualitätsverbesserung in der patientenindividuellen Arzneimittelversorgung und, in Unterstützung der Therapietreue, insbesondere die Vermeidung von Medikationsfehlern und Entlastung des Personals auf den Stationen.
Das Raumprogramm der Unit-Dose ist wie folgt vorgegeben und besteht aus:
- einem Lagerbereich von ca. 50 m2,
- einem Schleusenbereich (Material und Personal) von ca. 30 m2 und
- einem Reinraumbereich von ca. 100 m2 (niedrigste Reinraumstufe "D" für GMP-Labore). der Anbindung an den Bestand und der Apotheke.
Der vorgenannte Reinraum ist der Kernbereich der "Unit-dose". Hier werden die Arzneimittel entpackt, patientenindividuell sortiert, verpackt und etikettiert und final kontrolliert, bevor diese über die automatische Warentransportanlage auf die Stationen versendet werden. Der Bereich stellt insbesondere Anforderungen an Temperatur, relative Luftfeuchte, Partikelkonzentration sowie mikrobiologische Reinheit. Diese Voraussetzungen sind im Bestand des Versorgungsgebäudes derzeit nicht gegeben.
Die Beauftragung erfolgt in den nachfolgenden Stufen:
1. Stufe: LPH 1 bis 4
2. Stufe: LPH 5 bis 7
3. Stufe: LPH 8
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SGP3 - Dr. Scholz Gesamtplan GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01277
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Fachplanung Tragwerksplanung gem. §51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 6 (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe GMP&Pharma Service GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pegnitz
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 91257
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe BFT Planung GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52072
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYWU29JC7H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de