Rahmenvereinbarung Corporate Publishing: Social-Media-Kommunikation der NRW.BANK Referenznummer der Bekanntmachung: 460-003740-00-101-79520
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Corporate Publishing: Social-Media-Kommunikation der NRW.BANK
Rahmenvereinbarung Corporate Publishing: Social-Media-Kommunikation der NRW.BANK
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen sowie Entwicklungs-, Konzeptions-, Redaktions- und Produktionsleistungen rund um das Thema Corporate Publishing in sozialen Netzwerken für die NRW.BANK.
Die Leistungserbringung ist nicht auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Sie begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge (z.B. an Tagen, Stunden). Es besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK.
Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf Leistungen im Wert von 410.000 Euro netto über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren (unverbindlicher Schätzwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen). Die verbindliche Höchstabnahmegrenze über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt 530.000 Euro netto (verbindlicher Höchstwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen).
Die NRW.BANK unterhält Rahmenvereinbarungen mit Dritten über weitere Corporate-Publishing-Leistungen (Wettbewerbskommunikation, Redaktion, Online-Kommunikation und Nachhaltigkeitsberichte), Event- und Messedienstleistungen, Medialeistungen, Kreativagentur-Leistungen sowie Leistungen der Werbemittelproduktion.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DAP1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
§ 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
GWB.
§ 134 Abs.1 S. 2 GWB bleibt unberührt.