Hochbaulicher Realisierungswettbewerb Kultur- und Sportzentrum / FW Wallstadt, Stadt Mannheim
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb Kultur- und Sportzentrum / FW Wallstadt, Stadt Mannheim
Die Stadt Mannheim plant einen Neubau eines Kultur- und Sportzentrums in Kombination mit Freiwilliger Feuerwehr. Das Raumprogramm der Feuerwehr umfasst eine Nutzfläche von ca. 878m2. Das Raumprogramm des Kultur- und Sportzentrums geht von vier Multifunktionsräumen aus und umfasst eine Nutzfläche von insg. ca. 1.769 m2. Die Räume weisen verschiedene Größen zur Abbildung der unterschiedlichen Bedarfe auf. Entsprechende Ausstattungsmerkmale und die Möglichkeit der Trennung bzw. Verbindung einzelner Räume ge-währleisten eine hohe Flexibilität für vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Das Wettbewerbsgebiet befindet sich am nordöstlichen Rand des Stadtteils Wallstadt und schließt sich an die Flächen des bestehenden Gewerbegebiets an. Es umfasst landwirtschaftlich genutzte Flurstücke mit einer Fläche von ca. 1,16 ha, die sich allesamt im Eigentum der Stadt befinden. Aufgrund der komplexen Fragestellung und um die bestmögliche städtebauliche und architektonische Lösung zu finden, wurde die Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs beschlossen.
Über die Website des Wettbewerbsbetreuers (https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de/1820-kultur-sportzentrums-fw-wallstadt-uebersicht/) kann eine Kurzbeschreibung zum Wettbewerbsverfahren heruntergeladen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Zulassung:
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien – Zulassungskriterien – ausnahmslos genügen:
- Fristgerechte Abgabe der Bewerbung online über Website der Verfahrensbetreuung
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architektenkammer oder der Eintragungsurkunde als Architekt / Landschaftsarchitekt, etc. Dokument ist hochzuladen)
- Bestätigung der Führung eines eigenen Architekturbüros, alt. der Gründung eines eigenen Architekturbüros im Falle einer Beauftragung
- Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen
2. Auswahlkriterien:
Kategorie A1: Referenzprojekte „Neubau oder Umbau/Sanierung Feuerwehr“ - unmittelbar vergleichbares Projekt (1 Projekt: 4 Punkte, 2 Projekte: 8 Punkte, 3 Projekte: 12 Punkte, max. 12 Punkte)
Kategorie A2: Referenzprojekte „Neubau oder Umbau/Sanierung Kultur- und / oder Sportzentrum“ - unmittelbar vergleichbares Projekt (1 Projekt: 4 Punkte, 2 Projekte: 8 Punkte, 3 Projekte: 12 Punkte, max. 12 Punkte)
Kategorie A3: Referenzprojekte „Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein“ mit öffentlichem Auftraggeber, auch kirchliche Träger (1 Projekt: 3 Punkte, 2 Projekte: 6 Punkte, 3 Projekte: 9 Punkte, max. 9 Punkte)
Kategorie A4: Referenzprojekte „Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein“ (1 Projekt: 2 Punkte, 2 Projekte: 4 Punkte, 3 Projekte: 6 Punkte, max. 6 Punkte)
Kategorie A5: Referenzprojekte „Wettbewerbserfolg“ Gebäudeplanung (1 Projekt: 1 Punkte, 2 Projekte: 2 Punkte, 3 Projekte: 3 Punkte, max. 3 Punkte) Mehrfachnennung von Referenzprojekten der Kategorien A1 bis A4 und A6 möglich
Kategorie A6: Referenzprojekte „ausgezeichnetes, realisiertes Projekt“ Gebäudeplanung (1 Projekt: 2 Punkte, 2 Projekte: 4 Punkte, 3 Projekte: 6 Punkte, max. 6 Punkte) Mehrfachnennung von Referenzprojekten der Kategorien A1 bis A4 und A5 möglich
Für die Referenzprojekte der Kategorie A1-A4 gilt: Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 34 HOAI 2 bis 8, mind. 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen; Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI; Baukosten KG 300 und 400: mindestens 2,0 Mio. netto; Angabe BGF (mindestens 1.000 m²)
Kategorie B1: Referenzprojekte „Innerörtliche Freianlage“ mit öffentlichem Auftraggeber, auch kirchliche Träger (1 Projekt: 4 Punkte, 2 Projekte: 8 Punkte, 3 Projekte: 12 Punkte, max. 12 Punkte)
Kategorie B2: Referenzprojekte „Freianlage“ mit öffentlichem Auftraggeber, auch kirchliche Träger (1 Projekt: 3 Punkte, 2 Projekte: 6 Punkte, 3 Projekte: 9 Punkte, max. 9 Punkte)
Kategorie B3: Referenzprojekte „Wettbewerbserfolg“ Freianlagen (1 Projekt: 1 Punkte, 2 Projekte: 2 Punkte, 3 Projekte: 3 Punkte, max. 3 Punkte) Mehrfachnennung von Referenzprojekten der Kategorien B1, B2 und B4 möglich
Kategorie B4: Referenzprojekte „ausgezeichnetes, realisiertes Projekt“ Freianlagen (1 Projekt: 2 Punkte, 2 Projekte: 4 Punkte, 3 Projekte: 6 Punkte, max. 6 Punkte) Mehrfachnennung von Referenzprojekten der Kategorien B1, B2 und B3 möglich
Für die Referenzprojekte der Kategorie B1 und B2 gilt: Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 39 und / oder § 47 HOAI 2 bis 8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen (LPH 4, Genehmigungsplanung kann übersprungen werden), Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI, Baukosten Frei- und / oder Verkehrsanlagen gemäß § 38 bzw. 45 HOAI: mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (ohne Tiefbau),
Für alle Referenzprojekte gilt: Übergabe an den Nutzer nach 1.1.2011 bis 30.9.2022, Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
weitere Hinweise zu den Auswahlkriterien und der Auswahl der Teilnehmer siehe Pkt. VI.3.1)
„Architektin / Architekt“ „Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt“Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft aus Architekten und Landschaftsarchitekten ist erforderlich. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtig-ter Architekt und ein teilnahmeberechtigter Landschaftsarchitekt angehört. Fortführung siehe Pkt. VI.3.2)
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Beiträge des Einladungs- und Realisierungswett-bewerbs die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar):
Qualität des städtebaulichen und freiräumlichen Konzepts
Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzepts
Nutzungskonzept, Funktionalität, Barrierefreiheit insbesondere im Hinblick auf Multifunktionalität und Synergien zwischen Nutzungsbereichen
Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit bezogen auf Bau und Lebenszyklus
Baukonstruktion und Materialität
Qualität des Energie- und Gebäudebegrünungskonzepts
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 80.000 € (netto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung des Betrags ist vorgesehen:
1. Preis 24.000,- €
2. Preis 20.000,- €
3. Preis 16.000,- €
4. Preis 12.000,- €
2 Anerkennungen 8.000,- €
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Aufteilung der Preise und Anerkennungen sowie die Aufteilung des Gesamtbetrags ändern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1.) Fortführung von Punkt III.1.10. Auswahlkriterien:
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht.
Die Darstellung des Referenzprojekts mit den vollständigen Angaben zu allen o. g. Kriterien erfolgt über das Online-Formular der Bewerbererklärung. Hier sind als Eigenerklärung alle geforderten Einzelkriterien des jeweiligen Referenzprojekts anzugeben und ein Projektfoto hochzuladen. Alternativ zum Projektfoto kann auch ein Projektblatt eingereicht werden, Vorgaben zu Format oder Inhalt des Projektblatts bestehen nicht. Mit Einreichung der Referenzprojekte durch Absenden des Online-Formulars der Bewerbererklärung wird die Einhaltung der o. g. Voraussetzungen bestätigt.
Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderes Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen.Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bewerbergemeinschaft zu bilden. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen.
3. Auswahl:
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch den Nachweis von Referenzprojekten. Anhand von Angaben im Online-Formular der Bewerbererklärung, ergänzt durch ein Projektfoto (optional auch eines Projektblattes), legen die Bewerber dar, inwieweit sie den oben aufgeführten Auswahlkriterien genügen. Qualifiziert sind die Teilnehmer, die mind. 24 Punkte in Kategorie A - Gebäudeplanung und mind. 15 Punkte in Kategorie B - Freianlagennachweisen können. Zusätzlich zu den 6 vorab ausgewählten Teilnehmern werden weitere etwa 19 Teilnehmer ausgewählt. Qualifizieren sich mehr als 19 Teilnehmer, entscheidet das Los. Zusätzlich dazu werden zwei potenzielle Nachrücker ebenfalls durch das Los bestimmt.
VI.3.2) Fortführung von Punkt III.2.1. Berufsstand:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Architektin / Architekt“ oder „Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt“ zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen. Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend.
Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft aus Architekten und Landschaftsarchitekten ist erforderlich. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigter Architekt und ein teilnahmeberechtigter Landschaftsarchitekt angehört.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.