Instandhaltung GDRMA Netzgebiet Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 202203_009-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.terranets-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung GDRMA Netzgebiet Nord
Die terranets bw ist ein unabhängiger Transportnetzbetreiber für Gas. Seit 1961 betreibt das Unternehmen ein Gastransportsystem in Baden-Württemberg. Mit ihrem rund 2.700 km langen Leitungsnetz stellt die terranets bw den diskriminierungsfreien Transport von Gas von Niedersachsen bis an den Bodensee sicher. Ihr Transportnetz baut terranets bw seit 60 Jahren kontinuierlich aus und sorgt so für Versorgungssicherheit auf höchstem Niveau. Viele Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und Hessen sowie Teile Bayerns und der Schweiz, Vorarlberg und das Fürstentum Liechtenstein sind heute an das Leitungsnetz der terranets bw angebunden. Darüber hinaus betreibt das Unternehmen ein mehr als 2.200 km langes Glasfasernetz. Ihren Kunden bietet die terranets bw eine Vielzahl an Dienstleistungen rund um den Gastransport und die Telekommunikationsinfrastruktur. Im Unternehmen mit neun Standorten in Baden-Württemberg und Hessen arbeiten rund 300 Mitarbeitende. Im Jahre 2020 hat die terranets bw im Rahmen der Übernahme der Gas-Union Transport GmbH ein Erdgastransportsystem in Hessen und angrenzenden Bundesländern erworben. Bestandteil dieses Erdgastransportsystems sind Gas-Druckregel- und Messanlagen (GDRMA) zur Ein- und Ausspeisung.
Bereich Nord-Süd von Bischofsheim bis Schlüchtern (5 GDRMA)
In diesem Zusammenhang schreibt die terranets bw GmbH die Dienstleitungen zur Instand-haltung von Gas-Druckregel- und Messanlagen an 12 Standorten der terranets bw GmbH im Bereich zwischen Bischofsheim und Göttingen. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen in einem europaweiten Vergabeverfahren. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers um-fasst die Überwachung und Wartung der GDRMA und der zugehörigen Einrichtungen ge-mäß der geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie des technischen Regelwerks (DVGW-Regelwerk). Ausgenommen hiervon sind die in den GDRMA enthaltenden Mess-einrichtungen (Gas-Volumen-Messeinrichtungen, Mengenumwerter, Messwertregistrierge-räte sowie Gas-Beschaffenheits-Messeinrichtungen) sowie Anlagen der Nachrichten- und Fernwirktechnik.
Weitere Informationen zum Verlauf der Leitung sowie der GDRMA unter: https://www.terranets-bw.de/fileadmin/user_up-load/PDF/Erdgas/Daten%20und%20Fakten/02%20Strukturmerkmale/Leitungsnetzkarte_Nord_0321_1.pdf
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Bereich Nord-Nord von Reckrod II bis Elliehausen (7 GDRMA)
Entlang des Leitungsverlaufs
In diesem Zusammenhang schreibt die terranets bw GmbH die Dienstleitungen zur Instand-haltung von Gas-Druckregel- und Messanlagen an 12 Standorten der terranets bw GmbH im Bereich zwischen Bischofsheim und Göttingen. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen in einem europaweiten Vergabeverfahren. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers um-fasst die Überwachung und Wartung der GDRMA und der zugehörigen Einrichtungen ge-mäß der geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie des technischen Regelwerks (DVGW-Regelwerk). Ausgenommen hiervon sind die in den GDRMA enthaltenden Mess-einrichtungen (Gas-Volumen-Messeinrichtungen, Mengenumwerter, Messwertregistrierge-räte sowie Gas-Beschaffenheits-Messeinrichtungen) sowie Anlagen der Nachrichten- und Fernwirktechnik.
Weitere Informationen zum Verlauf der Leitung sowie der GDRMA unter: https://www.terranets-bw.de/fileadmin/user_up-load/PDF/Erdgas/Daten%20und%20Fakten/02%20Strukturmerkmale/Leitungsnetzkarte_Nord_0321_1.pdf
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Instandhaltung GDRMA Netzgebiet Nord, Bereich Nord-Süd von Bischofsheim bis Schlüchtern und Bereich Nord-Nord von Reckrod II bis Elliehausen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCA6HB3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135GWB.Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.