Neubau Kreisverkehr B54_L719 Schleifmühlchen Referenznummer der Bekanntmachung: 183_22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kreisverkehr B54_L719 Schleifmühlchen
Neubau vorhandener, innerstädtischer Hauptverkehrs-Knotenpunkt unter laufendem Verkehr gem. Bauphasen- und Verkehrsführungskonzept des AG; inkl. 65m überschnittene Bohrpfahlwand
57074 Siegen
Neubau vorhandener, innerstädtischer Hauptverkehrs-Knotenpunkt unter laufendem Verkehr gem. Bauphasen- und Verkehrsführungskonzept des AG; inkl. 65m überschnittene Bohrpfahlwand
- rd. 1.000m (Summe Tiefe) überschnittene Bohrpfahlwand, L = ca. 65m (Ufermauer der "Weiß")
- Wasserhaltungsarbeiten
- Rückbau 1.600 m2 Gehwege
- Rückbau 5.750 m2 Fahrbahnfläche
- 5.320 m3 Einbau FSS
- rd. 5.400 m2 Fahrbahnfläche BK 32 (Gußasphalt)
- ca. 2.000 m Bordsteine & Rinnen
- ca. 2.000 m2 Pflasterarbeiten Gehwege
- Markierungs- und Beschilderungsarbeiten Kreisverkehr
- rd. 100 m Straßenentwässerungskanal DN300
- rd. 1.900 m2 Erneuerung Deck- und Binderschicht B54 (Asphaltbeton)
- Neubau vorhandener, innerstädtischer Knotenpunkt unter laufendem Verkehr gemäß Bauphasen- und Verkehrsführungskonzept des AG
- Leitungsarbeiten Beleuchtung, LSA-Steuerung, Kabelschächte, Straßenentwässerung, Wasserversorgung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ VOB) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Dabei sind Mindestanforderungen an die Eignung zu erfüllen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl sind die im
Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf Anforderung innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Angaben zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister;
— Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ VOB) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Dabei sind Mindestanforderungen an die Eignung zu erfüllen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf Anforderung innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens;
— Erklärung zu evtl. Insolvenzverfahren und Liquidation;
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Ebenfalls gefordert: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall.
Betriebshaftpflichtversicherung: Die Versicherung ist über die gesamte Laufzeit des Vertrages vorzuhalten. Bei Nachfrage des Auftraggebers ist diesem ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ VOB) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Dabei sind Mindestanforderungen an die Eignung zu erfüllen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf Anforderung innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Angaben zu Leistungen aus den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind.
— Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Der Auftragnehmer muss über eine Bescheinigung nach MVAS (Verkehrssicherung) verfügen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Mindestens ein Referenzprojekt muss eine innerstädtische Hauptverkehrsstraße mit einem Mindestauftragsvolumen von 4 Mio. EUR brutto betreffen.
a) Den Unterlagen ist eine Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU beigefügt, die vom Bieter mit dem Angebot abzugeben ist.
b) Ferner ist eine Erklärung zu COVID-19-bedingten Mehrkosten beigefügt (Vordruck 217).
c) Es gelten die Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Abschnitt IV: Verfahren
Universitätsstadt Siegen
Zentrale Vergabestelle
Raum 216
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Bieter sind im Öffnungstermin nicht zugelassen (§ 14 EU VOB/A).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sollen spätestens bis zum 01.11.2022, 8.00 Uhr, gestellt werden. Später eingehende Fragen werden beantwortet, soweit dies vergaberechtlich geboten ist.
2) Antworten auf die o. g. Fragen oder weitere Informationen werden ausschließlich auf dem Vergabeportal https://my.vergabe.rib.de eingestellt. Sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt über das Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos möglich.
3) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und müssen eine „Erklärung Bieterarge“ (Formblatt 234) abgeben.
4) Sofern Nachunternehmen eingesetzt werden sollen, sind Art und Umfang der hierfür vorgesehenen Leistungen im "Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt 235) anzugeben. Nachunternehmen müssen ebenfalls die unter III.1.1. - III.1.3 genannten Eignungsanforderungen erfüllen, Diese sind vor der Beauftragung durch die Abgabe des Formblatts 124 Eigenerklärung zur Eignung nachzuweisen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bis zur wirksamen Zuschlagsentscheidung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die unterlegenen Bieter gem. § 134 GWB über die Gründe der Nichtberücksichtigung und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen (im Falle der Versendung z. B. auf elektronischem Weg) vor einer verbindlichen Zuschlagserteilung einzuhalten. Meint ein Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Wird der Rüge nicht abgeholfen, so kann der Bewerber/Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen (siehe § 160 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]