Rahmenvereinbarung über die Grundbetreuung sowie die betriebsspezifische Betreuung der Arbeitsmedizin beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/24/003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Grundbetreuung sowie die betriebsspezifische Betreuung der Arbeitsmedizin beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz NRW) beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung über die Grundbetreuung sowie betriebsspezifische Betreuung der Arbeitsmedizin abzuschließen.
48147 Münster Die Betreuung hat dezentral, je nach aktuell bestehendem Bedarf, an mehreren/allen Standorten des Auftraggebers zu erfolgen., 59759 Arnsberg, 59939 Olsberg, 53125 Bonn, 53937 Schleiden, 53947 Nettersheim, 52393 Hürtgenwald, 53783 Eitorf, 51643 Gummersbach, 58509 Lüdenscheid, 57462 Olpe, 57271 Hilchenbach, 59821 Arnsberg, 57392 Schmallenberg, 59602 Rüthen, 33014 Bad Driburg, 45897 Gelsenkirchen, 46483 Wesel, 32423 Minden
Hintergrund der Ausschreibung ist die gesetzliche Verpflichtung gemäß § 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, der Pflichtvorsorge nach § 4 und Angebotsvorsorge nach § 5 ArbMedVV.
Der Schwerpunkt liegt in der Betreuung der Erfüllung der im Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 vorgegebenen Aufgaben.
Detaillierte Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Grundlaufzeit für diese Rahmenvereinbarung beträgt drei Jahre.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.01.2023 und endet mit Ablauf des 31.12.2025. Der Auftragsgeber behält sich eine einjährige Verlängerungsoption und somit eine maximal mögliche Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2026 vor. Im Falle einer geplanten Verlängerung zeigt der Auftraggeber diese spätestens 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer an.
Es ist angestrebt die Vertragslaufzeit auszuschöpfen.
Bei dem in der Leistungsbeschreibung zu findenden Leistungsumfang handelt es sich um Schätzwerte. Der tatsächliche Leistungsumfang richtet sich nach dem anfallenden Bedarf.
Die tatsächlich anfallenden Leistungsstunden können daher niedriger oder höher ausfallen als in aktueller Ausschreibung angegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer hat folgende Befähigung zur Berufsausübung vorzuweisen: Facharztausbildung Arbeitsmedizin
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Hierzu gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Auftragnehmer erbringt die Lieferung(en) und Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen.
Die medizinisch-technische Einrichtung sowie die Methoden und weiteren Hilfsmittel müssen dem allgemein anerkannten medizinischen Standard entsprechen.
Der Auftragnehmer hat Erfahrung in Form von drei Referenzen der letzten drei Jahre zu vergleichbaren Auftragsvolumina und Leistungen nachzuweisen.
Aufgrund des spezifischen Einsatzgebietes der Beschäftigten bei Wald und Holz NRW in der Forstwirtschaft sind fundierte Kenntnisse der speziellen Vorschriften und technischen Regeln für die Durchführung der Arbeiten in der Forstwirtschaft und der notwendigen Untersuchungen nach Biostoff- und Gefahrstoffverordnung sowie der Arbmed VV und deren Umsetzung erforderlich, bzw. ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, sich vor Leistungsbeginn die genannten Kenntnisse und Verordnungen anzueignen.
Zwingend einzureichende Unterlagen:
- 324_EU_Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- 521_EU_Eigenerklaerung_Auschlussgruende (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- 523 EU 04-2022 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vordruck
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vordruck
- Eigenerklärung zur Aneignung notwendiger forstfachlicher Kenntnisse (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formfrei
- Konzept (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): formfrei, Anforderungen siehe Leistungsbeschreibung
- Bieterpräsentation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): formfrei, Anforderungen siehe Leistungsbeschreibung
- Nachweis der Qualifikation zur Facharztausbildung Arbeitsmedizin (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen, die optional um ein weiteres Jahr verlängert werden kann. Eine maximal mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren wird daher nicht überschritten.
elektronisch
Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leistungszeitraum: 01.01.2023 - 31.12.2025, optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich.
Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag: Mitte 2025, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerung: Mitte 2026
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.
Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.
Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme .
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3YY13
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Etwaige Vergabeverstöße sind durch den Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung durch den Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.