Erstellung einer Machbarkeitsstudie Verbundstrategie Pforzheim/Enzkreis Referenznummer der Bekanntmachung: EPVB 2022.13
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pforzheim.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung einer Machbarkeitsstudie Verbundstrategie Pforzheim/Enzkreis
Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu Untersuchung der zukünftigen Verbundstrategie des Enzkreises und der Stadt Pforzheim
Pforzheim / Enzkreis
Das Ziel der Untersuchung ist zu prüfen, welche strategische Verbundvariante prädestiniert ist, die Zielsetzungen aus dem gemeinsamen Nahverkehrsplan von Enzkreis und Stadt Pforzheim (z.B. Fahrgaststeigerungen, Abbau Tarifhürden, Stärkung ÖPNV, Verbesserung Verkehrsangebot) bestmöglich zu erreichen.
Es sollen vorrangig die tariflichen, verkehrlichen, verbundorganisatorischen und finanziellen Auswirkungen der Varianten "Fusion/Zusammenarbeit mit Nachbarverbund, zunächst Fokus auf Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)" und "Weiterentwicklung, Modernisierung und Stärkung des VPE" geprüft werden. Diese Untersuchung erfolgt ergebnisoffen und ohne Vorfestlegung.
Es sind mindestens drei Lenkungsgruppentermine als Präsenztermine vorgesehen.
Der Auftragnehmer hat außerdem die Teilnahme an mindestens zwei Gremiensitzungen von Kreistag/Gemeinderat bzw. deren Ausschüssen als Präsenzsitzungen vorzusehen (ein Termin Pforzheim, ein Termin Enzkreis). Diese dienen der Präsentation der Untersuchungsergebnisse.
Der Abschlussbericht umfasst eine Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse (u.a. als Grundlage für Information/Entscheidung in den Gremien). Die Ergebnisse sind bei einem Termin mit den kommunalen Gremien durch den AN zu präsentieren (in den o.g. Gremienterminen enthalten), die dazugehörige Präsentationsunterlage ist ebenfalls in elektronischer Form vorzulegen.
Die Auftraggeber prüfen die Eignung auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und entscheiden über die Eignung. Der AG wird mindestens 3, jedoch maximal 5 geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern. Reichen mehr als 5 Bewerber einen vollständigen Teilnahmeantrag ein und sind geeignet, entscheidet das Los!
Auflistung Eignungskriterien siehe unter III.1.1 bis III.1.3.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung:
- Geschäftstätigkeit
- Gesellschafterstruktur und ggf. Konzernzugehörigkeit
1 Unternehmensdarstellung mit allen relevanten Daten abgegeben
2 Mindestens 10 Mitarbeiter (Vollzeitäquiv. ohne Auszubildende, Duale Studierende o.Ä.) - zur Feststellung der fachlichen Leistungsfähigkeit
3 Mindestens 200.000 € Netto-Jahresumsatz des Bewerbers (Mittel der Jahre 2019 bis 2021) - zur Feststellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
4 Mindestens 100.000 € Netto-Jahresumsatz des Bewerbers (Mittel der Jahre 2019 bis 2021) in relevanten Tätigkeitsfeldern - zur Feststellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
5 Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
7 Erklärung zur Einhaltung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen abgegeben
6 Alle Referenz-Bereiche (Teil C Kap. 3.1.3.) jew. mind. 1x abgedeckt
Zum Nachweis seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit legt der Bewerber aussagekräftige Referenzen vor, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Für die Angabe der jeweiligen Referenzen muss das entsprechende Formblatt Referenzabfrage (Anlage 2) verwendet werden.
Die Referenzen müssen mindestens folgende Themenbereiche je mind. einmal abdecken:
. Entwicklung/Weiterentwicklung Verbundtarif
. Entwicklung/Weiterentwicklung Aufbau- und Ablauforganisation von Verkehrsverbünden
. Einnahmenaufteilung
. Verkehrsplanung für ÖPNV-Aufgabenträger
Diese Referenzen können einem oder mehreren Aufträgen entstammen.
Bilden mehrere Bewerber/Bieter eine Bietergemeinschaft bzw. bedient sich ein Bewerber der Eignungsleihe, sind die Referenzen gemeinsam vorzulegen, d.h. Referenzen der durch die Bewerber einzeln geleisteten Referenzen sowie gemeinsame Projekte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorhandenen relevanten Unterlagen werden, sofern sie nicht bereits der Aufforderung zur Teilnahme beigefügt wurden, den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und zur Verhandlung elektronisch zur Verfügung gestellt.
Durchführung Verhandlungsgespräche: voraussichtlich am 11.01./12.01.2023.
Den genauen Termin und den Ort erhalten die erfolgreichen Bewerber mit der Angebotsaufforderung. Die Beauftragung erfolgt voraussichtlich ca. im April 2023.
Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben (bzw. Nennung Firma und Firmeninhaber). Die Textform ist ausreichend!
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist das Bewerbungsformular für das sich bewerbende Team als Ganze vorzulegen. Es ist nur ein Bewerbungsformular
zugelassen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber.
Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Die Stadt Pforzheim stellt ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt
Pforzheim teilnehmen wollen?
• Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System
• Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung
• Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch • automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen
• verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim
• verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
• Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg
• Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis spätestens 8 KT vor Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihremWortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EuropäischenUnion vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, Und dieser Verstoß in einemNachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einerBekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach derVeröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichenAuftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung desAuftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
Der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das denZuschlager halten soll, umfassen.