BLB AC/Geilenkirchen/Finanzamt Geilenkirchen Ersatzneubau/Objektplanung LPH 8 - LPH 9/005-22-00228_CIII/DD Referenznummer der Bekanntmachung: 005-22-00288
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB AC/Geilenkirchen/Finanzamt Geilenkirchen Ersatzneubau/Objektplanung LPH 8 - LPH 9/005-22-00228_CIII/DD
Das bestehende Finanzamt Geilenkirchen soll rechtsseitig (nordöstlich) des Hauptgebäudes einen Ersatzbau erhalten, der den abgängigen Erweiterungsbau auf der Rückseite des Hauptgebäudes erstetzt ("Hochhaus"). Der Ersatzbau erhält eine bauliche Anbindung an das denkmalgeschützte Hauptgebäude über eine "Glasfuge".
Das Hauptgebäude und die Außenanlagen des Finanzamts stehen unter Denkmalschutz.
Der Betrieb des Finanzamtes im Hauptgebäude muss aufrechterhalten werden.
Ausführung in Recycling-Beton (Referenzobjekt), Errichtung einer Photovoltaik-Anlage, Erhöhter Abstimmungsbedarf mit der Bezirksregierung (Denkmalschutz)
siehe Ausschreibungsunterlagen
Finanzamt Geilenkirchen Herzog-Wilhelm-Straße 41-47 52511 Geilenkirchen
siehe Ausschreibungsunterlagen
262.016,08
Wir behalten uns das Recht vor, den Zuschlag auf die erst Angebote zu erteilen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe hks | architekten GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52066
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://hks-architekten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYLQR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
entsprechend der Regelungen in
§ 160 GWB