Änderung rechtskräftiger Landschaftspläne des Rhein-Sieg-Kreises Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0249-66-VGV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Änderung rechtskräftiger Landschaftspläne des Rhein-Sieg-Kreises
In einem gebündelten Verfahren sollen die rechtskräftigen Landschaftspläne des Rhein-Sieg-Kreises (NRW)
- Nr. 1 "Niederkassel"
- Nr. 2 "Bornheim"
- Nr. 4 "Meckenheim - Rheinbach - Swisttal"
- Nr. 6 "Siegmündung"
- Nr. 9 "Hennef-Uckerather Hochfläche"
- Nr. 10 "Naafbachtal"
- Nr. 15 "Wahner Heide"
geändert werden.
Rhein-Sieg-Kreis
In einem gebündelten Verfahren sollen die rechtskräftigen Landschaftspläne des Rhein-Sieg-Kreises Nr. 1 "Niederkassel", Nr. 2 "Bornheim", Nr. 4 "Meckenheim - Rheinbach - Swisttal", Nr. 6 "Siegmündung", Nr. 9 "Hennef-Uckerather Hochfläche", Nr. 10 "Naafbachtal" und Nr. 15 "Wahner Heide" geändert werden.
Die textlichen Regelungen, deren Erarbeitung teilweise schon über 20 Jahre zurückliegt, sollen an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst werden, da die Überwachung und der Vollzug der Vorschriften (Verbote, Ausnahmen, Befreiungen) zunehmend auf Schwierigkeiten und rechtliche Bedenken stoßen. Dabei soll auch der Umstand bereinigt werden, dass in den einzelnen Landschaftsplänen sehr unterschiedliche Regelungen zu vergleichbaren Sachverhalten enthalten sind, um die Verständlichkeit der Vorschriften für Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern.
Für die einheitliche Gestaltung der Texte hat der Rhein-Sieg-Kreis einen Mustertext mit den allgemeinen Regelungen erstellt, der in alle Landschaftspläne eingefügt, mit den bestehenden allgemeinen und gebietsspezifischen Regelungen verglichen und ggfls. ergänzt werden soll, ohne den Regelungsinhalt wesentlich zu ändern.
Für alle Landschaftspläne ist zusätzlich eine Strategische Umweltprüfung (§ 9 LNatSchG NRW) zu erstellen. Außerdem sollen die Texte an die neuen Planungsgrundlagen der Regional- oder Bauleitplanung angepasst werden, wo die Festsetzungen nur noch temporär (bis zur baulichen Inanspruchnahme) gültig sind und das Einfügen temporärer Entwicklungsziele und Landschaftsschutzgebiete notwendig ist. Zusätzlich sollen die naturschutzfachlichen Daten zu den Schutzgebieten aktualisiert werden.
Der Text soll als formatiertes Word-Dokument (docx) unter Beachtung des XPlanung-Formates, unterteilt in Einzeldokumente für die Generierung von gebietsbezogenen Informationen aus der Karte, erstellt werden.
Weiterhin sollen die seit der Rechtskraft der Landschaftspläne in deren Geltungsbereich in Kraft getretenen Bebauungspläne und Innenbereichs-Satzungen der Kommunen ermittelt und der Geltungsbereich des Landschaftsplanes entsprechend angepasst werden (§ 20 Abs.3, 4 LNatSchG). Die Flächen gemäß § 7 (2) LNatSchG und bebaubaren Flächen sollen differenziert werden, um zu entscheiden, ob sich der Geltungsbereich des Landschaftsplanes und der des Bebauungsplanes an der Stelle überschneiden kann.
Die Flächennutzungspläne der Kommunen sollen überprüft und temporäre Entwicklungsziele (EZ) und Festsetzungen temporärer LSG ermittelt werden.
Die notwendigen Änderungen der Karten sollen in den GIS-Daten (ArcGis 10.5.x) eingearbeitet werden. Die GIS-Daten sollen im aktuellen Austauschformat XPlanGML für die Landschaftsplanung auf Basis des Standardobjektartenkataloges formatiert werden.
Die Auswahl der erforderlichen Software erfolgt nach Vorgabe des Auftraggebers.
Die Festlegung der Regelungsinhalte in Text und Karte sowie die Abfrage zu der Bauleitplanung der Kommunen erfolgt durch den Auftraggeber.
Weitere Details zur Planungsaufgabe sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich.
Detaillierte Angaben zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen (Wertungsmatrix) zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Änderung rechtskräftiger Landschaftspläne des Rhein-Sieg-Kreises
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDB6P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de.de/brk_internet/vergabekammer/
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.