Lieferung eines Hubrettungsfahrzeuges DLA(K) 23/12 mit abneigbarem, teleskopierbarem Korbarm für die Feuerwehr der Schloss-Stadt Hückeswagen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hückeswagen
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 42499
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hubrettungsfahrzeuges DLA(K) 23/12 mit abneigbarem, teleskopierbarem Korbarm für die Feuerwehr der Schloss-Stadt Hückeswagen
Lieferung eines Hubrettungsfahrzeuges DLA(K) 23/12 mit abneigbarem, teleskopierbarem Korbarm für die Feuerwehr der Schloss-StadtHückeswagen aufgeteilt in Los 1 Fahrgestell/Aufbau DLA(K) und Los 2 Beladung DLA(K)
Lieferung Fahrgestell und Aufbau DLA(K) 23-12
42499 Hückeswagen
Lieferung Fahrgestell und Aufbau DLA(K) 23-12
siehe Vergabeunterlagen
Lieferung Beladung DLA(K) 23-12
42499 Hückeswagen
Lieferung Beladung DLA(K) 23-12
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland