Übernahme von thermisch verwertbaren Abfällen Referenznummer der Bekanntmachung: SS221005GD01

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYY1DEAG/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYY1DEAG
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Übernahme von thermisch verwertbaren Abfällen

Referenznummer der Bekanntmachung: SS221005GD01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90513300 Verbrennung von Siedlungsabfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung für die Übernahme von thermisch verwertbaren Abfällen als Abfälle gemäß den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

(AVV-Nrn. 020203, 020304, 020601, 150106, 170203, 170904, 180104, 191212 und 200301)

Die Gesamtmenge wird für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 mit insgesamt 10.000 Mg angenommen.

[Die Gesamtmenge ist unbestimmt, deswegen verpflichtet sich GELSENDIENSTE nicht, eine bestimmte Mindestmenge während des ausgeschriebenen Zeitraumes an den Auftragnehmer zu übergeben. Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz, Ausgleichszahlungen oder Mehrkosten des Auftragnehmers sind insofern von vornherein ausgeschlossen.]

Die Ausschreibung erfolgt zwei Losen, je ca. 5.000 Mg:

- Los 1: Jahr 2023

- Los 2: Jahr 2024

Die Leistung kann je Los oder auch gebündelt an einen Bieter vergeben werden.

Die Anlieferung erfolgt i. d. R. unverdichtet über Container, Abfallpresscontainer, Müllsammelfahrzeuge oder Schubböden. Ggf. erforderliche Erklärungen und Analysen, sofern sie den üblichen Anforderungen entsprechen, werden seitens des Auftraggebers kostenfrei geliefert.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90513300 Verbrennung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

GELSENDIENSTE Gelsenkirchen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Übernahme und Verwertung von ca. 5.000 Mg thermisch verwertbaren Abfällen, AVV-Nrn.:

020203, 020304, 020601, 150106, 170203, 170904,

180104, 191212, 200301

für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Preis zzgl. Malus für Entfernung / Gewichtung: 100%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Leistung kann je Los vergeben werden. Alle Lose können an einen Bieter vergeben werden.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90513300 Verbrennung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

GELSENDIENSTE Gelsenkirchen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Übernahme und Verwertung von ca. 5.000 Mg thermisch verwertbaren Abfällen, AVV-Nrn.:

020203, 020304, 020601, 150106, 170203, 170904,

180104, 191212, 200301

für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Preis zzgl. Malus für Entfernung / Gewichtung: 100%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Leistung kann je Los vergeben werden. Alle Lose können an einen Bieter vergeben werden.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Nachweis in Kopie darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung zur Eignung

- Eigenerklärung Ausschlussgründe

- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU

Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:

- Personenschäden: 5.000.000,- EUR

- Sachschäden: 5.000.000,- EUR

- Vermögensschäden: 1.000.000,- EUR

- Umweltschäden: 250.000,- EUR

- Obhuts- und Bearbeitungsschäden: 25.000,- EUR

- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren

- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren, soweit er die Verwertung von thermisch verwertbaren Abfällen betrifft

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder ein gleichartiger Nachweis der ordentlichen Betriebsführung im Sinne der Entsorgungs-fachbetriebe-Verordnung (z. B. bzgl. Personalqualifikation, betriebs-organisatorischer Unterlagen, Einhaltung von Rechtsvorschriften) für die angebotene Entsorgungsanlage bzw. für einen Übergabepunkt für die Verwertung von thermisch verwertbaren Abfällen.

- Anzeige nach § 53 KrWG, sofern keine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorliegt.

- Angabe von mindestens drei Referenzen, über die Durchführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren.

- Darstellung der Streckenlänge zur Entsorgungsanlage in Kilometer (Kartenausdruck google maps)

- Die Übernahme-/Verwertungsanlage muss aufgrund von Umweltaspekten und vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit möglichst gering sein. Die Anfahrtstrecke für den Auftraggeber darf den Betriebsablauf der Sammlung nicht stören oder unangemessen verteuern. Dies ist erfüllt, sofern die Übernahme-/Verwertungsanlage in einem Radius von höchstens 15 km um den Mittelpunkt des Gelsenkirchener Stadtgebietes (Kreuzung Willy-Brandt-Allee/Adenauerallee) liegt.

- Nachweis der Nutzungsfähigkeit der Entsorgungsanlage(n)

- Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Übernahme und Verwertung gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz.

- Ein Wechsel der Übernahme-/Entsorgungsanlage innerhalb der Vertragslaufzeit darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.

- Die Übernahme-/Entsorgungsanlage muss von Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 16:00 Uhr (ohne Wochenfeiertage), zur Übernahme der thermisch verwertbaren Abfälle zur Verfügung stehen. Eine Annahme an Samstagen soll ab 6:30 Uhr bis 15:00 Uhr möglich sein.

- Die Anfahrt muss über öffentliche bzw. entsprechend ausgebaute Straßen uneingeschränkt gewährleistet und möglich sein. Das Erreichen und das Befahren der Übernahme-/Verwertungsanlage mit Containerfahrzeugen, Containerzügen muss uneingeschränkt möglich sein.

- Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass eine Entladung der im Rahmen dieser Ausschreibung zur Anlieferung berechtigten bzw. benannten Sammel- und Transportfahrzeuge inkl. Eingangs- und Ausgangsverwiegung innerhalb von ca. 20 Minuten durchgeführt wird. - Wartezeiten zur Entladung an der Umschlags-/Verwertungsanlage werden bis zu 30 Minuten ohne Berechnung der Wartezeit seitens des Auftraggebers einkalkuliert. Längere Wartezeiten werden mit 50,00 EUR pro angefangene halbe Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Fahrzeuge, die das Gelände des Auftragnehmers bzw. der Übernahme-/ Verwertungsanlage befahren, müssen umgehend zur Weiterfahrt abgefertigt werden. Evtl. Pausenzeiten oder vermeidbare Störungen, die eine reibungslose Abfertigung des Entladevorgangs und das anschließende Verlassens des Geländes verhindern, werden ebenfalls als Wartezeit berechnet.

- Die Betriebs- bzw. Benutzungsordnung muss Einmannbetrieb der Anlieferfahrzeuge zulassen (Einweiser ist ggf. durch Auftragnehmer, auf dessen Kosten, zu stellen).

- Am Übergabepunkt muss eine geeichte LKW-Waage für die Verwiegung von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 40 Mg mit mindestens einer Länge von 12 m vorhanden sein. Kosten für die Verwiegung sind vom Auftragnehmer im Angebotspreis zu berücksichtigen.

- Mit der Übergabe der gesammelten Materialien an den Auftragnehmer erfolgt der Eigentumsübergang.

- Der Verwertungsweg ist vom Auftragnehmer im Angebot detailliert nachzuweisen. Möglicherweise anfallende Störstoffe sind einer geordneten Entsorgung zuzuführen gemäß den aktuell gültigen abfallrechtlichen Vorschriften. Dies ist entsprechend auf Verlangen nachzuweisen (Nachweispflicht des Auftragnehmers). Die hiermit verbundenen Kosten sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Es erfolgt hierfür keine gesonderte Vergütung.

- Weicht die Deklaration der angelieferten Abfälle nach Abfallart

bzw. -zusammensetzung von dem Abfall ab, der sich tatsächlich im Container befindet, gilt dies als Fehlcharge. Ist dies bereits vor Entleerung des Containers ersichtlich, ist der Behälter mit kurzer schriftlicher Begründung zurückzuweisen.

- Rechtzeitig vor der Leistungserbringung sind gegenüber dem Auftraggeber verantwortliche Ansprechpartner zu benennen. Während der Vertragslaufzeit ist ein jederzeitiges Besichtigungsrecht der Übernahme-/Entsorgungsanlage(n) zu gewährleisten. Die Kommunikation in deutscher Sprache in Wort und Schrift ist verbindlich.

- Alle Abrechnungs- und Nachweisdaten sind spätestens 5 Werktage nach Abschluss eines Kalendermonats in einer Excel-Datei unter Angabe aller auf dem Wiegebeleg erfassten Daten an GELSENDIENSTE zu liefern.

- Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der durch die Eingangsverwiegung bei der Übernahme-/Verwertungsanlage mit einer geeichten Waage ermittelten Daten.

- Der Auftragnehmer sichert zu, dass mit dem Übersenden der Rechnung die ordnungsgemäße Entsorgung der thermisch verwertbaren Abfälle erfolgt und abgeschlossen ist.

- Die nachträgliche Übertragung der ausgeschriebenen Entsorgungsleistungen auf einen Nachunternehmer, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/11/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/11/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

3. Quartal 2024

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DEAG

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen

des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder

- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.

Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/10/2022

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Hagen
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Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
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Kamp-Lintfort
Kempen
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Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
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Kreuztal
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Meckenheim
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Meerbusch
Meinerzhagen
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Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
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