Übernahme von thermisch verwertbaren Abfällen Referenznummer der Bekanntmachung: SS221005GD01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme von thermisch verwertbaren Abfällen
Rahmenvereinbarung für die Übernahme von thermisch verwertbaren Abfällen als Abfälle gemäß den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(AVV-Nrn. 020203, 020304, 020601, 150106, 170203, 170904, 180104, 191212 und 200301)
Die Gesamtmenge wird für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 mit insgesamt 10.000 Mg angenommen.
[Die Gesamtmenge ist unbestimmt, deswegen verpflichtet sich GELSENDIENSTE nicht, eine bestimmte Mindestmenge während des ausgeschriebenen Zeitraumes an den Auftragnehmer zu übergeben. Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz, Ausgleichszahlungen oder Mehrkosten des Auftragnehmers sind insofern von vornherein ausgeschlossen.]
Die Ausschreibung erfolgt zwei Losen, je ca. 5.000 Mg:
- Los 1: Jahr 2023
- Los 2: Jahr 2024
Die Leistung kann je Los oder auch gebündelt an einen Bieter vergeben werden.
Die Anlieferung erfolgt i. d. R. unverdichtet über Container, Abfallpresscontainer, Müllsammelfahrzeuge oder Schubböden. Ggf. erforderliche Erklärungen und Analysen, sofern sie den üblichen Anforderungen entsprechen, werden seitens des Auftraggebers kostenfrei geliefert.
Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023
GELSENDIENSTE Gelsenkirchen
Übernahme und Verwertung von ca. 5.000 Mg thermisch verwertbaren Abfällen, AVV-Nrn.:
020203, 020304, 020601, 150106, 170203, 170904,
180104, 191212, 200301
für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023.
Die Leistung kann je Los vergeben werden. Alle Lose können an einen Bieter vergeben werden.
Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024
GELSENDIENSTE Gelsenkirchen
Übernahme und Verwertung von ca. 5.000 Mg thermisch verwertbaren Abfällen, AVV-Nrn.:
020203, 020304, 020601, 150106, 170203, 170904,
180104, 191212, 200301
für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024.
Die Leistung kann je Los vergeben werden. Alle Lose können an einen Bieter vergeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Nachweis in Kopie darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein.
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- Personenschäden: 5.000.000,- EUR
- Sachschäden: 5.000.000,- EUR
- Vermögensschäden: 1.000.000,- EUR
- Umweltschäden: 250.000,- EUR
- Obhuts- und Bearbeitungsschäden: 25.000,- EUR
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren, soweit er die Verwertung von thermisch verwertbaren Abfällen betrifft
- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder ein gleichartiger Nachweis der ordentlichen Betriebsführung im Sinne der Entsorgungs-fachbetriebe-Verordnung (z. B. bzgl. Personalqualifikation, betriebs-organisatorischer Unterlagen, Einhaltung von Rechtsvorschriften) für die angebotene Entsorgungsanlage bzw. für einen Übergabepunkt für die Verwertung von thermisch verwertbaren Abfällen.
- Anzeige nach § 53 KrWG, sofern keine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorliegt.
- Angabe von mindestens drei Referenzen, über die Durchführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren.
- Darstellung der Streckenlänge zur Entsorgungsanlage in Kilometer (Kartenausdruck google maps)
- Die Übernahme-/Verwertungsanlage muss aufgrund von Umweltaspekten und vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit möglichst gering sein. Die Anfahrtstrecke für den Auftraggeber darf den Betriebsablauf der Sammlung nicht stören oder unangemessen verteuern. Dies ist erfüllt, sofern die Übernahme-/Verwertungsanlage in einem Radius von höchstens 15 km um den Mittelpunkt des Gelsenkirchener Stadtgebietes (Kreuzung Willy-Brandt-Allee/Adenauerallee) liegt.
- Nachweis der Nutzungsfähigkeit der Entsorgungsanlage(n)
- Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
- Übernahme und Verwertung gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz.
- Ein Wechsel der Übernahme-/Entsorgungsanlage innerhalb der Vertragslaufzeit darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.
- Die Übernahme-/Entsorgungsanlage muss von Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 16:00 Uhr (ohne Wochenfeiertage), zur Übernahme der thermisch verwertbaren Abfälle zur Verfügung stehen. Eine Annahme an Samstagen soll ab 6:30 Uhr bis 15:00 Uhr möglich sein.
- Die Anfahrt muss über öffentliche bzw. entsprechend ausgebaute Straßen uneingeschränkt gewährleistet und möglich sein. Das Erreichen und das Befahren der Übernahme-/Verwertungsanlage mit Containerfahrzeugen, Containerzügen muss uneingeschränkt möglich sein.
- Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass eine Entladung der im Rahmen dieser Ausschreibung zur Anlieferung berechtigten bzw. benannten Sammel- und Transportfahrzeuge inkl. Eingangs- und Ausgangsverwiegung innerhalb von ca. 20 Minuten durchgeführt wird. - Wartezeiten zur Entladung an der Umschlags-/Verwertungsanlage werden bis zu 30 Minuten ohne Berechnung der Wartezeit seitens des Auftraggebers einkalkuliert. Längere Wartezeiten werden mit 50,00 EUR pro angefangene halbe Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Fahrzeuge, die das Gelände des Auftragnehmers bzw. der Übernahme-/ Verwertungsanlage befahren, müssen umgehend zur Weiterfahrt abgefertigt werden. Evtl. Pausenzeiten oder vermeidbare Störungen, die eine reibungslose Abfertigung des Entladevorgangs und das anschließende Verlassens des Geländes verhindern, werden ebenfalls als Wartezeit berechnet.
- Die Betriebs- bzw. Benutzungsordnung muss Einmannbetrieb der Anlieferfahrzeuge zulassen (Einweiser ist ggf. durch Auftragnehmer, auf dessen Kosten, zu stellen).
- Am Übergabepunkt muss eine geeichte LKW-Waage für die Verwiegung von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 40 Mg mit mindestens einer Länge von 12 m vorhanden sein. Kosten für die Verwiegung sind vom Auftragnehmer im Angebotspreis zu berücksichtigen.
- Mit der Übergabe der gesammelten Materialien an den Auftragnehmer erfolgt der Eigentumsübergang.
- Der Verwertungsweg ist vom Auftragnehmer im Angebot detailliert nachzuweisen. Möglicherweise anfallende Störstoffe sind einer geordneten Entsorgung zuzuführen gemäß den aktuell gültigen abfallrechtlichen Vorschriften. Dies ist entsprechend auf Verlangen nachzuweisen (Nachweispflicht des Auftragnehmers). Die hiermit verbundenen Kosten sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Es erfolgt hierfür keine gesonderte Vergütung.
- Weicht die Deklaration der angelieferten Abfälle nach Abfallart
bzw. -zusammensetzung von dem Abfall ab, der sich tatsächlich im Container befindet, gilt dies als Fehlcharge. Ist dies bereits vor Entleerung des Containers ersichtlich, ist der Behälter mit kurzer schriftlicher Begründung zurückzuweisen.
- Rechtzeitig vor der Leistungserbringung sind gegenüber dem Auftraggeber verantwortliche Ansprechpartner zu benennen. Während der Vertragslaufzeit ist ein jederzeitiges Besichtigungsrecht der Übernahme-/Entsorgungsanlage(n) zu gewährleisten. Die Kommunikation in deutscher Sprache in Wort und Schrift ist verbindlich.
- Alle Abrechnungs- und Nachweisdaten sind spätestens 5 Werktage nach Abschluss eines Kalendermonats in einer Excel-Datei unter Angabe aller auf dem Wiegebeleg erfassten Daten an GELSENDIENSTE zu liefern.
- Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der durch die Eingangsverwiegung bei der Übernahme-/Verwertungsanlage mit einer geeichten Waage ermittelten Daten.
- Der Auftragnehmer sichert zu, dass mit dem Übersenden der Rechnung die ordnungsgemäße Entsorgung der thermisch verwertbaren Abfälle erfolgt und abgeschlossen ist.
- Die nachträgliche Übertragung der ausgeschriebenen Entsorgungsleistungen auf einen Nachunternehmer, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3. Quartal 2024
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DEAG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html