Ausbau WDK bis Marl: Teilprojekt Streckenausbau Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 3833SB3-233.05/WDK/4/401/0
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Datteln
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wna-datteln.wsv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau WDK bis Marl: Teilprojekt Streckenausbau Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung
Dem WNA Datteln ist die Planung des Ausbaus des Wesel-Datteln-Kanal vom Rhein bis Marl (Projekt W 23 des BVWP) übertragen worden.
Hierfür sollen im ersten Schritt Ingenieurleistungen in vier separaten Verträgen der Bereiche Umweltplanung, Streckenausbau, Querungsbauwerke und Schleusen vergeben werden.
Die Ingenieurleistungen dieses Vergabeverfahrens im Bereich des Streckenausbaus beinhalten die Vorplanung inkl. Variantenuntersuchung und abschließender Zusammenführen der Ergebnisse aller vier Bereiche, sowie daran anschließend die Aufstellung einer Haushaltsunterlage und Durchführung eines Genehmigungsverfahrens. (stufenweise Beauftragung)
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen, sowie Informationen zum Ausbauprojekt, ist der Anlage 2 zum Vertragsentwurf (Anlage_2_LB_WDK_Strecke_ENTWURF.pdf) zu entnehmen.
Die objektiven Kriterien sowie deren Wichtung sind ausführlich dem Abschnitt III zu entnehmen.
Bei objektiver Gleichheit erfolgt die Auswahl nach VgV § 75 Abs. 6 durch Losverfahren.
Die Eignungskriterien und deren Wichtung lauten wie folgt:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit VgV § 45:
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. - Wichtung 30%
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten zehn abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. - Wichtung 30%
Durchschnittliche Anzahl der Führungskräfte und der Beschäftigten für vergleichbare Leistungen im Verkehrswasserbau bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Wichtung 20%
Durchschnittliche Gesamtanzahl der Beschäftigten bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Wichtung 20%
Stufenweise Beauftragung: Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer weitere Leistungen nach Planungsphase 1 - Einzeln oder im Ganzen - zu übertragen, wenn die bisherigen Leistungen zur Zufriedenheit des Auftraggebers erbracht worden sind. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die weiteren Leistungen der Planungsphase 2 und 3 zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung der Leistungen der Planungsphase 1 übertragen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung auf einzelne Abschnitte der Maßnahme zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Leistungen nach der Planungsphase 1 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Wenn dem Auftragnehmer die Leistungen der Planungsphase 2 und 3 nicht innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung der Leistungen der Planungsphase 1 übertragen werden, kann der Auftragnehmer den Vertrag aus wichtigen Gründen kündigen, ohne dass dem Auftraggeber wegen der Kündigung ein Schadensersatz zusteht. Die Kündigung kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Übertragung der Leistungen Planungsphase 2 ausgesprochen werden. Ansprüche der Vertragsparteien aus den §§ 5 bis 7 AVF BVI bleiben unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien können dem Formblatt 133/333b-L/F "Eigenerklärung Eignung EU" entnommen werden. Das Formblatt ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung EU" (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden.
Ausfüllhinweis zu Nr. 1 im Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung:
Sollten keine wirtschaftlichen Verknüpfungen bestehen bzw. keine auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit vorliegen, sind die Felder mit „keine” oder einer anderen Kenntlichmachung des Nichtvorliegens auszufüllen.
Die Eignungskriterien können dem Formblatt 133/333b-L/F "Eigenerklärung Eignung EU" entnommen werden. Das Formblatt ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Der Nachweis der Eignun
g und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung EU" (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind gemäß Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
1) Erklärung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass eine Berufshaftpflichtversichungsdeckung von mind. 1.500.000 EUR für Personenschäden und mind. 1.500.000 EUR für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) nachgewiesen wird oder dass im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das 2-fache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen.
2) Erklärung nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den nachfolgend genannten konkreten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Wichtung 30%
5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt ≥ 2.000.000 €/a
4 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt < 2.000.000 €/a
3 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt < 1.000.000 €/a
2 Punkte: Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt < 800.000 €/a
1 Punkte: Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt < 500.000 €/a
0 Punkte: Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt < 300.000 €/a
Als vergleichbare Leistungen werden definiert:
Planungsleistungen im Verkehrswasserbau: z.B.: Kanäle, Kaimauern & Hafenanlagen, Spundwände in Flüssen, Kanäle und Häfen, Bau von Wehren und Wasserkraftanlagen in/an Wasserstraßen, Bau von Schleusenanlagen
Mindestanforderungen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
1.) Nachweis der Berufshaftpflichtversichungsdeckung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV von mind. 1.500.000 EUR für Personenschäden und mind. 1.500.000 EUR für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) nachgewiesen wird oder dass im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das 2-fache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen.
2) Nachweis nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den Umsatz des Unternehmens von mindestens 300.000 € pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den nachfolgend genannten konkreten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Als vergleichbare Leistungen werden definiert:
Planungsleistungen im Verkehrswasserbau: z.B.: Kanäle, Kaimauern & Hafenanlagen, Spundwände in Flüssen, Kanäle und Häfen, Bau von Wehren und Wasserkraftanlagen in/an Wasserstraßen, Bau von Schleusenanlagen
Es handelt sich um Mindestanforderung. Ist eine der Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen und es erfolgt der Ausschluss.
Die Eignungskriterien können dem Formblatt 133/333b-L/F "Eigenerklärung Eignung EU" entnommen werden. Das Formblatt ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung EU" (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind gem Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
1) Nachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über erbrachte Leistungen in den letzten zehn Jahren, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Wichtung 30%
5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt mehr als fünf Referenzprojekte mit einer Größe von mindestens 300.000 € Honorar in den letzten zehn Jahren
4 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt fünf Referenzprojekte mit einer Größe von mindestens 300.000 € Honorar in den letzten zehn Jahren
3 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt vier Referenzprojekte mit einer Größe von mindestens 300.000 € Honorar in den letzten zehn Jahren
2 Punkte: Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt drei Referenzprojekte mit einer Größe von mindestens 300.000 € Honorar in den letzten zehn Jahren
1 Punkte: Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt ein bis zwei Referenzprojekt mit einer Größe von mindestens 300.000 € Honorar in den letzten zehn Jahren
0 Punkte: Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt kein vergleichbares Referenzprojekt oder nur vergleichbare Referenzprojekte mit einer Größe von weniger als 300.000 € Honorar in den letzten zehn Jahren
2) Erklärungen aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. (nicht im Formblatt 133/333b-L/F "Eigenerklärung Eignung EU enthalten. Nachweis in Anlehnung an Punkt 10 des Formblattes 133/333b-L/F) Wichtung 20%
5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl über 25 Mitarbeiter
4 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 21-25 Mitarbeiter
3 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 16-20 Mitarbeiter
2 Punkte: Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 11-15 Mitarbeiter
1 Punkte: Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 5 bis 10 Mitarbeiter
0 Punkte: Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl unter 5 Mitarbeiter
Als vergleichbare Leistungen werden definiert:
Planungsleistungen im Verkehrswasserbau: z.B.: Kanäle, Kaimauern & Hafenanlagen, Spundwände in Flüssen, Kanäle und Häfen, Bau von Wehren und Wasserkraftanlagen in/an Wasserstraßen, Bau von Schleusenanlagen
3) Erklärungen nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Wichtung 20%
5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeiter
4 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 41-50 Mitarbeiter
3 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 31-40 Mitarbeiter
2 Punkte: Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 21-30 Mitarbeiter
1 Punkte: Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 10 bis 20 Mitarbeiter
0 Punkte: Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl unter 10 Mitarbeiter
Mindestanforderungen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
1) Nachweis nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über ein Referenzprojekt von mindestens 300.000€ in den letzten zehn Jahren, welches mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
2) Nachweis nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl von mindestens 5 für vergleichbare Leistungen im Verkehrswasserbau in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
3) Nachweis nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl von mindestens 10 in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Es handelt sich um Mindestanforderung. Ist eine der Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen und es erfolgt der Ausschluss.
§ 75 Abs. 1 bis 3 VgV
siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anforderung der Teilnahmeunterlagen sowie die Abgabe des Teilnahmeantrags sind nur über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen.
Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter http://www.evergabe-online.info/ abgerufen werden.
Anfragen sind schriftlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen.
Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Teilnahmeantrages von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes mit.
Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge in schriftlicher Form über die e-Vergabeplattform des Bundes bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 393) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Die in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung bzw. Aktualisierung.
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, z.T. auch außerhalb der EU Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber das Formblatt 140 „Eigenerklärungen zur Verordnung (EU) 2022/576“ der Vergabeunterlagen auszufüllen und zusammen mit dem Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Datteln
Postleitzahl: 45711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://wna-datteln.wsv.de