Sanierung der abwassertechnischen Anlagen des Abwasserwerks der Stadt Altena
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altena
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58762
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-altena.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der abwassertechnischen Anlagen des Abwasserwerks der Stadt Altena
Die Stadt Altena (Eigenbetrieb Abwasserwerk) betreibt in den Einzugsgebieten der Kläranlage Altena und der Kläranlage Rahmede sowie im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit auch im Gemeindegebiet Nachrodt-Wiblingwerde Anlagen zur Schmutz-, Regen- und Mischwasserfassung sowie zur -ableitung und -behandlung. Diese kommunalen Kanalnetze wurden durch das Hochwasserereignis 2021 geschädigt und es erfolgte auf Basis erster Einschätzungen im Rahmen der Schadensaufnahme eine Registrierung im Wiederaufbauplan zur Hochwasserschadensbeseitigung.
Im Zuge der Schadensbeseitigung sind nun zunächst folgende vorbereitende Maßnahmen vorgesehen:
• Prüfung des Kanalzustandes der Kanalnetze und auf dieser Basis die Identifizierung bzw. genauere Lokalisierung von Hochwasserschäden sowie die Präzisierung damit verbundener Schadenssummen • Festlegung und Priorisierung des daraus erwachsenden Sanierungsbedarfs.
Im vorliegenden Vergabeverfahren beabsichtigt der AG die Vergabe von Leistungen zur Bedarfsermittlung im Sinne der DIN 18205 für Maßnahmen der Kanalsanierung und -instandsetzung auf der Grundlage von Kanalbefahrungen bzw. -begehungen, deren Auswertung mit dem Ziel einer Zustandserfassung und Zustandsklassifizierung einschl. Abgrenzung und Ausweisung von hochwasserbedingten Schäden, sowie Priorisierung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen zur Hochwasserschadensbeseitigung.
Im Rahmen dieser Aufgabenstellung werden Leistungen zur Erfassung und Beurteilung des Kanalzustandes und der Sanierungsbedarfsermittlung, einschl. Vorbereitung sowie Begleitung der Vergabe und Ausführung der dafür erforderlichen gewerblichen Leistungen zur Kanalreinigung und Zustandserfassung abgefragt.
Die sich daraus ergebenden HOAI-Leistungen zur Ausführungsplanung und Ausschreibung der Sanierungsarbeiten werden auf der Grundlage der Zustandsdatenermittlung und Bewertung separat ausgeschrieben und vergeben und sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Auch die gewerblichen Dienstleistungen zur Kanalreinigung und Zustandserfassung sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Auftragnehmer bereitet dieses Vergabeverfahren jedoch vor und wirkt bei dem diesbezüglichen Vergabeverfahren im Sinne der Grundleistungen gem. Leistungsbild Ingenieurbauwerke, LPH 6 und LPH 7 (außer Punkt a) der HOAI (2021), mit.
Er hat zudem die Ausführung der gewerblichen Dienstleistungen zur Kanalreinigung und Zustandserfassung im Sinne der Grundleistungen und Besonderen Leistungen gem. Anlage 12 HOAI (2021) LPH 8 (außer Punkte f), g), und i) zu begleiten, zu koordinieren und zu überwachen.
Die Leistung wird entsprechend der ausgewiesenen 2 Plangebiete (siehe Ziff. 2) in 2 Lose aufgeteilt.
Es handelt sich um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Ingenieurleistungen für das Plangebiet PG1 im Namen und für Rechnung der Stadt Altena – Eigenbetrieb Abwasserwerk
Stadt Altena; Kläranlage Altena, West & Nord
Die zu erbringende Leistung bezieht sich auf das Plangebiet PG1, welches die Kläranlage Altena, West & Nord umfasst.
Die Stadt Altena (Eigenbetrieb Abwasserwerk) betreibt in den Einzugsgebieten der Kläranlage Altena und der Kläranlage Rahmede sowie im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit auch im Gemeindegebiet Nachrodt-Wiblingwerde Anlagen zur Schmutz-, Regen- und Mischwasserfassung sowie zur -ableitung und -behandlung. Diese kommunalen Kanalnetze wurden durch das Hochwasserereignis 2021 geschädigt und es erfolgte auf Basis erster Einschätzungen im Rahmen der Schadensaufnahme eine Registrierung im Wiederaufbauplan zur Hochwasserschadensbeseitigung.
Im Zuge der Schadensbeseitigung sind nun zunächst folgende vorbereitende Maßnahmen vorgesehen:
• Prüfung des Kanalzustandes der Kanalnetze und auf dieser Basis die Identifizierung bzw. genauere Lokalisierung von Hochwasserschäden sowie die Präzisierung damit verbundener Schadenssummen • Festlegung und Priorisierung des daraus erwachsenden Sanierungsbedarfs.
Im vorliegenden Vergabeverfahren beabsichtigt der AG die Vergabe von Leistungen zur Bedarfsermittlung im Sinne der DIN 18205 für Maßnahmen der Kanalsanierung und -instandsetzung auf der Grundlage von Kanalbefahrungen bzw. -begehungen, deren Auswertung mit dem Ziel einer Zustandserfassung und Zustandsklassifizierung einschl. Abgrenzung und Ausweisung von hochwasserbedingten Schäden, sowie Priorisierung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen zur Hochwasserschadensbeseitigung.
Im Rahmen dieser Aufgabenstellung werden Leistungen zur Erfassung und Beurteilung des Kanalzustandes und der Sanierungsbedarfsermittlung, einschl. Vorbereitung sowie Begleitung der Vergabe und Ausführung der dafür erforderlichen gewerblichen Leistungen zur Kanalreinigung und Zustandserfassung abgefragt.
Die sich daraus ergebenden HOAI-Leistungen zur Ausführungsplanung und Ausschreibung der Sanierungsarbeiten werden auf der Grundlage der Zustandsdatenermittlung und Bewertung separat ausgeschrieben und vergeben und sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Auch die gewerblichen Dienstleistungen zur Kanalreinigung und Zustandserfassung sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Auftragnehmer bereitet dieses Vergabeverfahren jedoch vor und wirkt bei dem diesbezüglichen Vergabeverfahren im Sinne der Grundleistungen gem. Leistungsbild Ingenieurbauwerke, LPH 6 und LPH 7 (außer Punkt a) der HOAI (2021), mit.
Er hat zudem die Ausführung der gewerblichen Dienstleistungen zur Kanalreinigung und Zustandserfassung im Sinne der Grundleistungen und Besonderen Leistungen gem. Anlage 12 HOAI (2021) LPH 8 (außer Punkte f), g), und i) zu begleiten, zu koordinieren und zu überwachen.
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, so erfolgt die Auswahl der aufzufordernden Bewerber anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien und Wichtungsfaktoren.
Die Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten sind:
• jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (15);
• Angabe zu den technischen Fachkräften oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (15);
• Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind) (70), davon:
o Referenzen für Leistungen der Kanalzustandsermittlung und -klassifizierung (Mindestlänge des bearbeiteten Kanalnetzes von drei Kilometern; Fertigstellung der Leistung innerhalb der letzten 8 Jahre) (20),
o Referenzen für Leistungen der Bedarfsermittlung zur Kanalsanierung einschl. Ermittlung des erforderlichen Kostenrahmens (Mindestlänge des bearbeiteten Kanalnetzes von drei Kilometern; Fertigstellung der Leistung innerhalb der letzten 8 Jahre) oder alternativ für Leistungen der Sanierungskostenermittlung im Rahmen von HOAI-Grundleistungen im Rahmen von Objektplanungen (Mindestlänge des bearbeiteten Kanalnetzes von drei Kilometern, Fertigstellung innerhalb der letzten 8 Jahre (da Objektplanungen nur im Ausnahmefall eine Kanallänge von 3 km aufweisen, ist es in diesem Fall zulässig, dass sich eine Referenz aus max. 3 Einzelreferenzen der Objektplanung mit dazugehörender Kostenermittlungen zusammensetzt.)) (20),
o Referenzen für die Zustandsermittlung an Sonderbauwerken der Kanalisation wie bspw. RÜB, Abwasserpumpwerk, Stauraumkanal, Düker o. ä. (Fertigstellung der Leistung innerhalb der letzten 5 Jahre) (15),
o Referenzen für Leistungen der Durchführung und/ oder Begleitung von Kanalbegehungen mit einer Mindestlänge von 100 m (Fertigstellung der Leistung innerhalb der letzten 5 Jahre) (10),
o Referenzen für Leistungen der Hochwasserschadensermittlung im Kanalnetz (Fertigstellung der Leistung innerhalb der letzten 5 Jahre) (5).
Referenzen betreffend die Zustandsermittlung /-klassifizierung und betreffend die Bedarfsermittlung dürfen sich auf dasselbe Objekt beziehen.
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nicht länger als max. 8 Jahre zurückliegen bzw. bei den Referenzunterkriterien „Zustandsermittlung an Sonderbauwerken der Kanalisation (bspw. Regenüberlaufbecken (RÜB), Abwasserpumpwerk, Stauraumkanal, Düker o. ä.)“, „Durchführung und /oder Begleitung von Kanalbegehungen mit einer Mindestlänge von 100 m“ und „Hochwasserschadensermittlung im Kanalnetz“ nicht länger als max. 5 Jahre zurückliegen.
Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Die erbrachten Leistungen müssen also nicht vollständig in den Referenzzeitraum fallen. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher keine tauglichen Referenzen.
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die 5 höchsten Wertungssummen erzielt haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Im Fall von Bewerbern mit gleicher erreichter Punktzahl kommt es (sofern dies für die Einordnung in die 5 zur Angebotsaufforderung berechtigenden Plätze erforderlich ist) zu einer Losentscheidung.
Es handelt sich um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Ingenieurleistungen für das Plangebiet PG3 im Namen und für Rechnung der Stadt Altena – Eigenbetrieb Abwasserwerk
Stadt Altena; Kläranlage Rahmede
Die zu erbringende Leistung bezieht sich auf das Plangebiet PG3, welches die Kläranlage Rahmende umfasst. Die Stadt Altena (Eigenbetrieb Abwasserwerk) betreibt in den Einzugsgebieten der Kläranlage Altena und der Kläranlage Rahmede sowie im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit auch im Gemeindegebiet Nachrodt-Wiblingwerde Anlagen zur Schmutz-, Regen- und Mischwasserfassung sowie zur -ableitung und -behandlung. Diese kommunalen Kanalnetze wurden durch das Hochwasserereignis 2021 geschädigt und es erfolgte auf Basis erster Einschätzungen im Rahmen der Schadensaufnahme eine Registrierung im Wiederaufbauplan zur Hochwasserschadensbeseitigung.
Im Zuge der Schadensbeseitigung sind nun zunächst folgende vorbereitende Maßnahmen vorgesehen:
• Prüfung des Kanalzustandes der Kanalnetze und auf dieser Basis die Identifizierung bzw. genauere Lokalisierung von Hochwasserschäden sowie die Präzisierung damit verbundener Schadenssummen • Festlegung und Priorisierung des daraus erwachsenden Sanierungsbedarfs.
Im vorliegenden Vergabeverfahren beabsichtigt der AG die Vergabe von Leistungen zur Bedarfsermittlung im Sinne der DIN 18205 für Maßnahmen der Kanalsanierung und -instandsetzung auf der Grundlage von Kanalbefahrungen bzw. -begehungen, deren Auswertung mit dem Ziel einer Zustandserfassung und Zustandsklassifizierung einschl. Abgrenzung und Ausweisung von hochwasserbedingten Schäden, sowie Priorisierung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen zur Hochwasserschadensbeseitigung.
Im Rahmen dieser Aufgabenstellung werden Leistungen zur Erfassung und Beurteilung des Kanalzustandes und der Sanierungsbedarfsermittlung, einschl. Vorbereitung sowie Begleitung der Vergabe und Ausführung der dafür erforderlichen gewerblichen Leistungen zur Kanalreinigung und Zustandserfassung abgefragt.
Die sich daraus ergebenden HOAI-Leistungen zur Ausführungsplanung und Ausschreibung der Sanierungsarbeiten werden auf der Grundlage der Zustandsdatenermittlung und Bewertung separat ausgeschrieben und vergeben und sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Auch die gewerblichen Dienstleistungen zur Kanalreinigung und Zustandserfassung sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Auftragnehmer bereitet dieses Vergabeverfahren jedoch vor und wirkt bei dem diesbezüglichen Vergabeverfahren im Sinne der Grundleistungen gem. Leistungsbild Ingenieurbauwerke, LPH 6 und LPH 7 (außer Punkt a) der HOAI (2021), mit.
Er hat zudem die Ausführung der gewerblichen Dienstleistungen zur Kanalreinigung und Zustandserfassung im Sinne der Grundleistungen und Besonderen Leistungen gem. Anlage 12 HOAI (2021) LPH 8 (außer Punkte f), g), und i) zu begleiten, zu koordinieren und zu überwachen.
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, so erfolgt die Auswahl der aufzufordernden Bewerber anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien und Wichtungsfaktoren.
Die Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten sind:
• jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (15);
• Angabe zu den technischen Fachkräften oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (15);
• Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind) (70), davon:
o Referenzen für Leistungen der Kanalzustandsermittlung und -klassifizierung (Mindestlänge des bearbeiteten Kanalnetzes von drei Kilometern; Fertigstellung der Leistung innerhalb der letzten 8 Jahre) (20),
o Referenzen für Leistungen der Bedarfsermittlung zur Kanalsanierung einschl. Ermittlung des erforderlichen Kostenrahmens (Mindestlänge des bearbeiteten Kanalnetzes von drei Kilometern; Fertigstellung der Leistung innerhalb der letzten 8 Jahre) oder alternativ für Leistungen der Sanierungskostenermittlung im Rahmen von HOAI-Grundleistungen im Rahmen von Objektplanungen (Mindestlänge des bearbeiteten Kanalnetzes von drei Kilometern, Fertigstellung innerhalb der letzten 8 Jahre (da Objektplanungen nur im Ausnahmefall eine Kanallänge von 3 km aufweisen, ist es in diesem Fall zulässig, dass sich eine Referenz aus max. 3 Einzelreferenzen der Objektplanung mit dazugehörender Kostenermittlungen zusammensetzt. )) (20),
o Referenzen für die Zustandsermittlung an Sonderbauwerken der Kanalisation wie bspw. RÜB, Abwasserpumpwerk, Stauraumkanal, Düker o. ä. (Fertigstellung der Leistung innerhalb der letzten 5 Jahre) (15),
o Referenzen für Leistungen der Durchführung und/ oder Begleitung von Kanalbegehungen mit einer Mindestlänge von 100 m (Fertigstellung der Leistung innerhalb der letzten 5 Jahre) (10),
o Referenzen für Leistungen der Hochwasserschadensermittlung im Kanalnetz (Fertigstellung der Leistung innerhalb der letzten 5 Jahre) (5).
Referenzen betreffend die Zustandsermittlung /-klassifizierung und betreffend die Bedarfsermittlung dürfen sich auf dasselbe Objekt beziehen.
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nicht länger als max. 8 Jahre zurückliegen bzw. bei den Referenzunterkriterien „Zustandsermittlung an Sonderbauwerken der Kanalisation (bspw. Regenüberlaufbecken (RÜB), Abwasserpumpwerk, Stauraumkanal, Düker o. ä.)“, „Durchführung und /oder Begleitung von Kanalbegehungen mit einer Mindestlänge von 100 m“ und „Hochwasserschadensermittlung im Kanalnetz“ nicht länger als max. 5 Jahre zurückliegen.
Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Die erbrachten Leistungen müssen also nicht vollständig in den Referenzzeitraum fallen. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher keine tauglichen Referenzen.
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die 5 höchsten Wertungssummen erzielt haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Im Fall von Bewerbern mit gleicher erreichter Punktzahl kommt es (sofern dies für die Einordnung in die 5 zur Angebotsaufforderung berechtigenden Plätze erforderlich ist) zu einer Losentscheidung.
Es handelt sich um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern einschlägig)
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen:
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig)
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden, die sich in der Anlage "6 – VgV-TNW – Teilnahmeantrag nebst Anlagen" befinden. Sofern vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
- Nachweis berufliche Befähigung (Zeugnis Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH / FH bzw. Bachelor/ Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung; Kopie ausreichend)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig)
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 1,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann.
Das Beibringen einer Versicherungsbestätigung wird nicht gefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, diese von denjenigen Bewerbern auf gesonderte Nachforderung zu verlangen, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind.
- Eigenerklärung des Bewerbers über den jährlichen Umsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren.
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Berufshaftpflichtversicherung: Mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 1,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann.
Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre netto:
- Los 1: mind. 200.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr
- Los 3: mind. 100.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr.
Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.
- Eigenerklärung/ Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche).
- Eigenerklärung/ Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des Projektteams.
- Eigenerklärung/ Angaben zur technischen Ausstattung.
- Liste geeigneter Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte wesentliche Dienstleistungen betreffend Leistungen, die mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Grundsätzlich sind Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert. Es werden jedoch auch Referenzen berücksichtigt, die nicht länger als max. 8 Jahre zurückliegen bzw. bei den Referenzunterkriterien „Zustandsermittlung an Sonderbauwerken der Kanalisation (bspw. Regenüberlaufbecken (RÜB), Abwasserpumpwerk, Stauraumkanal, Düker o. ä.)“, „Durchführung und /oder Begleitung von Kanalbegehungen mit einer Mindestlänge von 100 m“ und „Hochwasserschadensermittlung im Kanalnetz“ nicht länger als max. 5 Jahre zurückliegen.
Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Die erbrachten Leistungen müssen also nicht vollständig in den Referenzzeitraum fallen. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher keine tauglichen Referenzen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bewerbergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich die Referenz bezieht.
- Eigenerklärung/ Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft:
Technische Fachkräfte oder technische Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
- Los 1: mind. 6 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
- Los 3: mind. 6 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen.
Zusammensetzung, Qualifikation und Erfahrung des Projektteams:
• Los 1: Unter den mindestens 6 Teammitgliedern muss vorhanden sein:
- mind. 1 Projektleiter mit einem Ingenieur- oder gleichwertigen Abschluss und mind. 5 Jahren Berufserfahrung
- mind. 2 Projektingenieure.
• Los 3: Unter den mindestens 6 Teammitgliedern muss vorhanden sein:
- mind. 1 Projektleiter mit einem Ingenieur- oder gleichwertigen Abschluss und mind. 5 Jahren Berufserfahrung
- mind. 1 Projektingenieur.
Bei einer Bewerbung auf zwei Lose/ 2 Plangebiete und im Falle der Auftragserteilung auf zwei Lose/ 2 Plangebiete ist für die angegebenen Projektingenieure keine Doppelung (Zuständigkeit derselben Projektingenieure in beiden Losen) zulässig. Diese Regelung gilt nicht für den Projektleiter sowie die sonstigen Teammitglieder.
Es gilt, dass mindestens 2 der benannten Teammitglieder (für Los 1) bzw. mindestens 1 der benannten Teammitglieder (für Los 3) über folgende fachspezifische, sichere Kenntnisse zu/r • rechtlichen Grundlagen und Regelwerken zur fachlichen und technischen Realisierung sowie Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz • Ausschreibung und Vergabe erforderlicher Bau- und gewerblicher Leistungen im Rahmen der Zustandserfassung und Sanierung • Vielfalt und Wertung möglicher Schadensfälle • Kanalzustandsklassifizierung und -klassifizierung • Übernahme und Übertragung von Kanaldatenbankdaten • technischen Möglichkeiten zu jeweils Reparatur-, Sanierungsverfahren sowie Erneuerungstechniken für Kanäle und Schächte • Auswahl und Eigenschaften verschiedener Materialien • Sanierungsstrategien sowie Erstellung von Sanierungsprogrammen, -konzepten und -planungen in Entwässerungssystemen verfügen müssen.
Der Qualifikationsanspruch gilt als erfüllt, wenn die zwei jeweiligen Teammitglieder (für Los 1) bzw. das jeweilige Teammitglieder (für Los 3):
• eine entsprechende Weiterbildung und Zertifizierung vorweisen können/ kann (z.B. zertifizierter Kanalsanierungsberater oder eine gleichwertige Weiterbildung/ Zertifizierung) oder • mindestens eine 3-jährige Berufserfahrung im Bereich Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Entwässerungssystemen mit persönlichen Referenzen zu o.a. fachspezifischen Kenntnissen nachweisen.
Der Auftraggeber kann auf gesondertes Verlangen die namentliche Benennung des Projektleiters sowie der Projektingenieure und entsprechende Nachweise (Ausbildungsnachweis, Berufserfahrung) fordern.
Zudem kann der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen die Qualifikationsnachweise (Weiterbildung/ Zertifizierung (z.B. zum Kanalsanierungsberater oder gleichwertige Weiterbildung/ Zertifizierung) oder 3-jährige Berufserfahrung im Bereich Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Entwässerungssystemen mit persönlichen Referenzen zu o.a. fachspezifischen Kenntnissen) fordern. Sofern diese fachspezifischen Kenntnisse nicht den Projektleiter oder die Projektingenieure/ den Projektingenieur, sondern die weiteren Teammitglieder betreffen, so sind auch diese auf gesondertes Verlangen namentlich zu benennen und die sie betreffenden Qualifikationsnachweise einzureichen.
Technische Ausstattung:
Für den Im- und Export von Zustandsdaten ist das Vorhandensein einer gemäß dem Merkblatt „DWA-M 150“ vereinheitlichten Datenschnittstelle zum Im- und Export der Zustandsdaten erforderlich.
Sofern eine solche Schnittstelle im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall eine solche gewährleistet wird.
Geeignete Referenzen betreffend Leistungen, die mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
Losübergreifend:
• mindestens drei Referenzen für Leistungen der Kanalzustandsermittlungen und -klassifizierung, (Mindestlänge des bearbeiteten Kanalnetzes von drei Kilometern, Fertigstellung innerhalb der letzten 8 Jahre),
• mindestens drei Referenzen für Leistungen der Bedarfsermittlung zur Kanalsanierung einschl. Ermittlung des erforderlichen Kostenrahmens (Mindestlänge des bearbeiteten Kanalnetzes von drei Kilometern, Fertigstellung innerhalb der letzten 8 Jahre) oder alternativ für Leistungen der Sanierungskostenermittlung im Rahmen von HOAI-Grundleistungen im Rahmen von Objektplanungen (Mindestlänge des bearbeiteten Kanalnetzes von drei Kilometern, Fertigstellung innerhalb der letzten 8 Jahre (da Objektplanungen nur im Ausnahmefall eine Kanallänge von 3 km aufweisen, ist es in diesem Fall zulässig, dass sich eine Referenz aus max. 3 Einzelreferenzen der Objektplanung mit dazugehörender Kostenermittlungen zusammensetzt.)).
Hinsichtlich der Referenzen für Leistungen der Bedarfsermittlung zur Kanalsanierung und der Referenzen der Sanierungskostenermittlung im Rahmen von HOAI-Grundleistungen im Rahmen von Objektplanungen gilt, dass in Summe mindestens 3 Referenzen beigebracht werden müssen. Diese dürfen sich entweder gemischt aus beiden Referenzalternativen zusammensetzen oder allesamt aus derselben Referenzalternative stammen.
Referenzen betreffend die Zustandsermittlung /-klassifizierung und betreffend die Bedarfsermittlung dürfen sich auf dasselbe Objekt beziehen.
Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75 Abs. 2, 44 VgV.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Diese Erklärung beinhaltet die Bildung einer Bietergemeinschaft im Falle der Angebotsbearbeitung und einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung sowie die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung durch die Bewerbergemeinschaft und eine Auflistung ihrer Mitglieder.
Schließlich soll die Erklärung die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, beinhalten. Bei Bewerbergemeinschaften sind geforderte Erklärungen bzw. Nachweise für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen.
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
- Anlage 6.12-VgV-TNW Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (sofern einschlägig)
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen:
- Anlage 6.13-VgV-TNW Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (sofern einschlägig)
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3). Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Anlage 6.11-VgV-TNW Nachunternehmererklärung).
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
- Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV,
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
- Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig),
- Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG,
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen nach Ziff. III.1.2),
- Eigenerklärung/ Angabe zu den technischen Fachkräften/ technischen Stellen,
- Eigenerklärung/ Angaben zur technischen Ausstattung,
- Eigenerklärung/ Angaben zur Zusammensetzung, Qualifikation und Erfahrung des Projektteams,
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren netto,
- Eigenerklärung/ Angaben zu geeigneten Referenzen betreffend Leistungen, die mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, grundsätzlich nicht. Die Anzahl der erforderlichen Teammitglieder richtet sich nach Art und Umfang des vorgesehenen Unterauftrags. Die Qualifikation und Erfahrung des in Abhängigkeit von Art und Umfang des vorgesehenen Unterauftrags erforderlichen Teams bleibt ebenso unverändert wie das Dopplungsverbot betreffend den Einsatz der Projektingenieure bei Beauftragung in 2 Losen.
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung.
Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
• Anlage 6.12 – VgV – TNW – Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe).
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen nebst der betroffenen Eignungsnachweise vorlegt.
• Anlage 6.13 – VgV – TNW – Verpflichtungserklärung Eignungsleihe.
Hinweis:
Bedient sich der Bewerber oder das/die Mitglied/er einer Bewerbergemeinschaft hinsichtlich der technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit (bspw. Referenzen) anderer Unternehmen, so hat der Bewerber oder das/die Mitglied/er einer Bewerbergemeinschaft diese Unternehmen zwingend als Nachunternehmer anzugeben.
Der Auftraggeber überprüft sodann im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Entsprechende Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung der bereitgestellten Vordrucke beizubringen. Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften.
Der Auftraggeber wird für diejenigen Bewerber, die je Los zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.
Es handelt sich um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.