FE 77.0604/2022 - Begrenzung der straßenbeleuchtungsbedingten Immissionen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2ky-FE 77.0604/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 77.0604/2022 - Begrenzung der straßenbeleuchtungsbedingten Immissionen
FE 77.0604/2022 - Begrenzung der straßenbeleuchtungsbedingten Immissionen
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Die ortsfeste Straßenbeleuchtung leistet in den Dunkelstunden einen Beitrag zur Sicherheit auf den Verkehrswegen in der Stadt und zur Daseinsvorsorge bzw. der Vorbeugung gegen kriminelle Übergriffe. Im Ergebnis erleichtert sie den Stadtverkehr, sie bringt dem Bürger mehr Sicherheit und ist damit auch ein Stück Lebensqualität.
In den letzten Jahren haben bei der ortsfesten Straßenbeleuchtung auch Umweltaspekte an Bedeutung zugenommen, wie zum Beispiel die störende Raum- und Himmelsaufhellung oder die störenden Auswirkungen auf nachtaktive Tiere.
Für die ortsfeste Straßenbeleuchtung gilt die DIN EN 13201 als anerkannte Regel der Technik. Sie gibt Empfehlungen für die Auslegung, für das Erscheinungsbild und die Umgebungseinflüsse von ortsfesten Straßenbeleuchtungsanlagen. Ergänzende Anforderungen und Kriterien zur Lichtimmission sind in den beiden nationalen Publikationen LAI-Hinweise (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) und LiTG-Schrift 12.3 (Deutsche Lichttechnische Gesellschaft e. V.) zusammengestellt, welche den Immissionsschutzbehörden in Deutschland ein Beurteilungssystem für die Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen künstlicher Lichtquellen zur Verfügung stellen.
Das darin verfügbare Beurteilungs- und Messverfahren der Raumaufhellung bzgl. der Aufhellung des Wohnbereichs lässt jedoch keine Aussage darüber zu, wie die Störeinflüsse der ortsfesten Straßenbeleuchtung auf ihre angrenzende Umgebung, v. a. auf die Wohngebäude, zu bemessen und zu begrenzen sind. Dieser fehlende Umstand stellt den Ausgangspunkt für das Forschungsprojekt dar.
Ziel des Forschungsprojektes ist es, das gegenwärtige Beurteilungs- und Messverfahren zur Begrenzung der Raumaufhellung nach LAI-Hinweise und LiTG-Schrift 12.3 hinsichtlich der vorgeschriebenen Kennziffer und Messgeometrie weiter zu entwickeln, um die Störwirkung durch ortsfeste Straßenbeleuchtungsanlagen (insbesondere im städtischen Bereich) richtiger zu beurteilen und zu mindern. Darüber hinaus sollen im Forschungsvorhaben die etablierten Immissionsrichtwerte aus Sicht der ortsfesten Straßenbeleuchtung untersucht und ggf. angepasst werden. Abschließend soll auch eine Bewertung der damit einhergehenden Änderung des Energiebedarfs bzw. der CO2-Emission von ortsfesten Straßenbeleuchtungsanlagen durchgeführt werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr. 1 Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Lichttechnik (insb. Bewertung von Beleuchtungssystemen, Gütemerkmale der Beleuchtung, lichttechnische Berechnung und Messung von Lichtimmissionen) - nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste).
Nr. 2 Kenntnisse und Erfahrungen in der Planung, Durchführung und Auswertung von psycho-physiologischen Untersuchungen zur Wirkung von Beleuchtung im Außenraum (z. B. Straßenbeleuchtung) - nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste).
Nr. 3 Der Forschungsnehmer muss über eine geeignete technische Ausrüstung für die Durchführung von Untersuchungen zur Lichtwirkung auf den Menschen im schwarzen Sehlabor und ggf. im Feld verfügen (u. a. Messgeräte für Beleuchtungsstärke, ortsaufgelöste Farb- und Leuchtdichtemesskamera, VIS-Spektroradiometer, Lichtberechnungsprogramme Außenraum, Teststraße) - nachzuweisen durch Eigenerklärung über Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung).
Nr. 4 Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung - nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4e).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.