2022-0124 Wissenschaftliche Begleitforschung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0124
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0124 Wissenschaftliche Begleitforschung
Die Stadt Duisburg setzt unter Einsatz von Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes NRW die Gesamtmaßnahme das "Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung - Stark im Norden: Alt-Hamborn & Marxloh" von 2021 bis voraussichtlich 2026 um. Diese umfasst die im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (Stark im Norden: Alt-Hamborn & Marxloh", April 2020) aufgeführten Einzelmaßnahmen. Rahmengebende Leitthemen der Gesamtmaßnahme sind "Integration und Bildung", "soziale u. ökonomische Stabilisierung", "Umweltgerechtigkeit, Klimaschutz und -anpassung" sowie "Teilhabe und Öffentlichkeits-arbeit".
Zur Unterstützung dieser Maßnahme vergibt die Stadt Duisburg den Auftrag der wissenschaftlichen Begleitforschung des Gesamtvorhabens und seiner Teilprojekte sowie der Projektstrukturen und -Prozesse. Kernelement ist die formative Evaluation der Gesamtmaßnahme über die gesamte Projektlaufzeit.
47169 Duisburg, 47166 Duisburg
Ziel des "Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung - Stark im Norden: Alt-Hamborn & Marxloh" ist es, beispielhaft innovative Ansätze zur integrierten Quartiersent-wicklung zu erarbeiten und umzusetzen und aus den Ergebnissen zugleich Rückschlüsse und Impulse für die Weiterentwicklung der Bund-Länder-Städtebauförderung zu ziehen. Daher ist eine wissenschaftliche Begleitforschung im Rahmen der Umsetzung des Gesamtmaßnahme vorgesehen, die als partizipativer formativer Evaluations- und Beratungsprozesses gestaltet werden soll. Dieser Prozess soll auf den ersten im ISEK formulierten Zielsetzungen und Frage-stellungen aufbauen.
Unter dem Leitbild des ISEK "Starke Vielfalt, friedvolles und sicheres Zusammenleben unter-schiedlicher Kulturen mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in klimaangepassten stabilisierten Infrastrukturen, Räumen und Umweltverhältnissen" sind für vier Handlungsfeldern entspre-chende Ober- und Unterziele sowie Querschnittsaufgaben formuliert worden, die sich auf der Maßnahmenebene in insgesamt 9 baulichen Teilmaßnahmen mit 11 Projekten vor Ort abbil-den und darin umgesetzt werden.
1. Integration und Bildung (Oberziel: Anpassung der Bildungsinfrastruktur an die spezifischen zielgruppenbezogenen Bedarfe)
2. Soziale und ökonomische Stabilisierung (Oberziel: Reduzierung der Funktions- und Sub-stanzverluste der Quartiere)
3. Umweltgerechtigkeit, Klimaschutz und -anpassung (Oberziel: Steigerung der Lebens-qualität durch Verbesserung der stadtökologischen und klimatischen Bedingungen sowie der Gesundheit der Quartiersbewohnerschaft)
4. Teilhabe und Öffentlichkeitsarbeit (Oberziel: Verbesserung der Teilhabechancen der Menschen in ihren verschiedenen Lebenssituationen und Stärkung des sozialen Zusammenhalts)
Den im ISEK aufgestellten Handlungsfeldern sind jeweils Forschungsfragen zugeordnet wor-den, auf die im Modellvorhaben mit Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitforschung Antworten gesucht werden sollen. Die Fragen sollen in Abstimmung mit der Auftraggeberin vom/ von der Auftragnehmer*in weiter qualifiziert, zielorientiert angepasst und abschließend beantwortet werden.
Die Beauftragung einer wissenschaftlichen Begleitforschung ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung einer qualitätsvollen Umsetzung der insgesamt 9 städtebaulichen Teilprojekte des Modellvorhabens. Sie verfolgt die Zielsetzung, kontinuierlich den Beteiligungs- und Umset-zungsprozess sowie die internen Abstimmungsprozesse zu evaluieren und auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Fehlverläufe sollen zeitnah aufgedeckt und durch eine unterstützende Beratung durch den/die Auftragnehmer*in entgegengesteuert werden. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen wird durch einen Beteiligungsprozess, der durch zwei Quartiersmanagements (Marxloh & Alt-Hamborn) gesteuert und umgesetzt wird, begleitet.
Der Auftrag umfasst die Erarbeitung eines grundlegenden Monitoringkonzepts sowie die formative Evaluierung des Gesamtprozesses. Der Umsetzungsstand der Teilprojekte des Modellvorhabens ist anhand von geeigneten Indikatoren zu messen, die mit der Auftraggeberin abgestimmt werden.
Die folgenden Leistungsbausteine sind als Gerüst zur Angebotserstellung vorgesehen:
LB1 Abstimmungsprozess
LB2 Forschungsdesign
LB3 Monitoring
LB4 formative Evaluation
LB5 Berichtswesen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe empirica ag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.empirica-institut.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYWUQ6MR7Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.