Projektsteuerung Neubau Hallenbad Wenden Referenznummer der Bekanntmachung: 5338/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wenden
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57482
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wenden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Neubau Hallenbad Wenden
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Projektsteuerung für die in Abschnitt II.2.4) näher beschriebene Maßnahme "Neubau Hallenbad Wenden". Es sollen sämtliche Projektstufen und Handlungsbereiche entsprechend dem "Leistungsbild Projektsteuerung", wie es in Kapitel 2 § 2 des von der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement" erarbeiteten Buches "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" (AHO-Schriftenreihe Nr. 9; 5. Auflage März 2020) beschrieben ist, beauftragt werden.
Gemeinde Wenden 57482 Wenden
Die Gemeinde Wenden beabsichtigt den Neubau eines Hallenschwimmbads an der Gesamtschule in Wenden. Vorgesehen ist ein funktionales Bad, das über ein 25 Meter langes Schwimmbecken verfügen soll. Es ist ein Kostenziel von 9,88 Mio. Euro (KG 200-700, netto ohne MwSt.) veranschlagt.
Der Standort des neuen Hallenbades liegt am Rande des Zentralortes der Gemeinde Wenden in unmittelbarerer Nähe zur Gesamtschule Wenden. Mit dem Neubau des Schwimmbades soll die Attraktivität des Gesamtschulstandortes wie auch des gesamten Zentralortes gesteigert werden.
Es ist vorgesehen, das Vorhaben zunächst bis zur Leistungsphase 3 durch einen Generalplaner planen zu lassen und dann die weitere Planung und anschließende Ausführung auf der Grundlage einer Funktionalleistungsbeschreibung an einen Generalunternehmer zu beauftragen. Aufgabe des Generalplaners soll dabei neben der Vor- und Entwurfsplanung auch die Vorbereitung der GU-Vergabe (Leistungsphase 6, insb. die Erstellung der Funktionalleistungsbeschreibung) und die Mitwirkung am entsprechenden Vergabeverfahren (Leistungsphase 7) sein. Die Projektsteuerungsaufgabe umfasst neben den Grundleistungen nach AHO auch einzelne besondere Leistungen, insb. im Zusammenhang mit der Beauftragung zunächst des Generalplaners und später des Generalunternehmers.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Projektstufen. Es werden zunächst nur die Leistungen der Projektstufen 1 und 2 beauftragt, wobei die Projektstufe 2 mit der Entwurfsplanung endet, da die Genehmigungsplanung auf den GU übertragen werden soll. Die Projektstufen 3 bis 5 beabsichtigt der Auftraggeber stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Details der stufenweisen Beauftragung sind den Regelungen in § 4 des Entwurfs für den Projektsteuerungsvertrag zu entnehmen, der mit den übrigen Vergabeunterlagen unter der in I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR66EG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland