BK IT-Services Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0230/780
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BK IT-Services
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von "BK IT-Services" für das
Land Baden-Württemberg.
IT Baden-Württemberg Krailenshalden Str. 44 70469 Stuttgart
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der im Folgenden skizzierte Serviceumfang, der Bestandteil des von der BITBW für die User angebotenen Benutzerunterstützungskonzeptes ist.
Das Leistungsspektrum setzt sich aus folgenden miteinander zusammenhängenden Leistungsfeldern zusammen:
* 1st Level Support (beinhaltet die Leistungserbringung für den Service Desk, die inkludierte Auftragsbearbeitung mit optional hinzubuchbarem "Full Service" und optional hinzubuchbarem fachspezifischen Service Desk für einzelne Fachverfahren sowie den Umgang mit Sonderarbeitsplätzen für die betreuten IT Clients,
* 2nd Level Support Leistungen (beinhaltet Leistungen, die vom 1st Level Support nicht erbracht werden können und besondere technische Fähigkeiten erfordern z.B. Installationsverfahren und Bereitstellung von Clienthardware und Peripherie, Firmware- und Treibermanagement, Gruppenrichtlinien, Endpoint Security Check, Patch- und Schwachstellenmanagement, Paketierung und Paketpflege, GPOs),
* Technical Field Service (TFS) beschreibt die Vor-Ort-Leistungserbringung in der Flächenorganisation durch Service Techniker (u.a. Installation, Umzüge, Gerätetausch, Geräteabbau und Lagerhaltung etc.),
* Projektleistungen.
Zweimalige Vertragsverlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe DATAGROUP Stuttgart GmbH
Ort: Pliezhausen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter "Gesamtwert der Beschaffung" bzw. unter "Gesamtwert des Auftrags/Loses" wurde aus Gründen des Geheimwettbewerbs und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen jeweils ein fiktiver Wert angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLYY9R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.