Nichtoffener Planungswettbewerb - Umbau und Erweiterung der Marienschule Telgte Referenznummer der Bekanntmachung: Tel E-02-22-69
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Telgte
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2504130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.telgte.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beckum
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.beckum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Planungswettbewerb - Umbau und Erweiterung der Marienschule Telgte
Aufgabe und Ziel des Wettbewerbs ist das Erstellen eines Gebäudeentwurfs für die Erweiterung der Marienschule und den Umbau und Sanierung des bestehenden denkmalgeschützten Schulgebäudes in Telgte an der Straße Immenweg 10.
Die Marienschule ist eine 3-zügige Grundschule. Bereits mit Beginn des Schuljahrs 2022/2023 fehlen Räume für differenziertes Lernen. Hinzu kommt der gesetzliche Anspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz ab August 2026 für alle Kinder der ersten Klassenstufe, aus dem weiterer Raumbedarf resultiert, sodass die Erweiterung der Schule zwingend notwendig ist.
Auf dem Grundstück befinden sich verschiedene Gebäudeteile (Hauptgebäude, drei Pavillons, Sporthalle), welche teilweise bereits umfänglich in den Jahren 1998 und 2002 saniert wurden. Das Hauptgebäude der Schule wurde 1955 errichtet und steht unter Denkmalschutz.
In diesem Gebäudeteil sind derzeitig Klassenräume, die Verwaltung (Lehrerzimmer, Sekretariat, Schulleitung), die WC-Anlagen für Schüler und Lehrer sowie die Küche mit dazugehörigem Speise-/OGS-Gruppenraum untergebracht. In den zwei eingeschossigen Pavillons sind jeweils zwei Klassenräume sowie ein Mehrzweckraum untergebracht.
Im Rahmen der Planungsphase 0 wurde ein zukunftsfähiges Raumprogramm und -konzept für die Marienschule erarbeitet. Das zukünftige Schulkonzept der Marienschule ist das 'Cluster-System'.
Ziel des Wettbewerbs ist es durch optimierte Entwürfe ein geeignetes Architekturbüro für die weitergehenden Planungsleistungen zu finden.
Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe ist neben der o. g. Planung eines Gebäudeentwurfs zur Umsetzung des neuen Schulkonzeptes sowie die energetische Sanierung der Gebäudeaußenhülle des Hauptgebäudes unter Einhaltung denkmalschutzrechtlicher Anforderungen.
Des Weiteren ist durch die Wettbewerbsteilnehmer eine zeitlich und wirtschaftlich optimierte Bauabschnittsbildung und Logistikplanung für Interimsmaßnahmen (z. B. Ersatzklassencontainer) vorzuschlagen.
Ziel muss es sein, dass die Baumaßnahme unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zeitoptimiert fertiggestellt wird.
Alle Interimsmaßnahmen sind auf dem bestehenden Grundstück unter der Berücksichtigung der geringsten Einschränkungen für die Schule unterzubringen.
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Der für die Planung zur Verfügung stehende Grundstücksbereich beträgt ca. 1.200 m² und befindet sich auf einem ca. 10.500 m² großen städtischen Terrain.
Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans 'Mönkediek' im Innerstädtischen Bereich und ist umgeben von Wohnbebauungen und mehrere Kleingartenanlagen.
Es wird seitens der Stadt Telgte angestrebt das Gebäude als 'Effizienzhaus-Standard 40 NH'" zu errichten.
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird mit einer Wichtung von 45% in die VgV-Vergabematrix einfließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es handelt sich um einen nichtoffenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde.
Der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet. Den Auslobungsunterlagen liegt die Blankette der VgV-Vergabematrix bei.
Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 15 Wettbewerbsteilnehmer*innen begrenzt, davon 5 gesetzte und 10 zugeloste (nach EU-Bekanntmachung).
Interessent*innen können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 10 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt. Die ausgewählten Teilnehmer*innen werden umgehend im Anschluss an den Lostermin benachrichtigt.
Die Bewerbung und die Kommunikation erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform über den Link www.vergabe-westfalen.de.
Das Bewerbungsverfahren steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung.
Zur Bewerbung muss das Bewerbungsformular mit den erforderlichen Anlagen spätestens bis zum 05.09.2022, 11:00 Uhr elektronisch eingegangen sein.
Zum Bewerbungsverfahren wird nur zugelassen, wer dieses Bewerbungsformular verwendet und fristgerecht einreicht. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben; ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Bei Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Bewerber, die zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien ausnahmslos genügen.
Geforderte Nachweise:
- ausgefülltes und vom Bewerber unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),
- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt(in)),
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung,
- verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerbungsformular).
Architekt(innen)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Arbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf:
- Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen
- Städtebauliche Qualität
- Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung)
- Erschließung, Funktion und Nutzung
- Berücksichtigung der Aspekte des nachhaltigen Bauens
- Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung
- Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange
Angaben zu Preisen
Gesamtpreissumme 55.000,00 EUR inkl. NK und MWSt.
1. Preis 22.000,00 EUR
2. Preis 14.000,00 EUR
3. Preis 8.000,00 EUR
Für Anerkennungen (2) 11.000,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren
Versand Auslobung: 45. KW 22
Kolloquium: 47. KW 22
Abgabe Wettbewerbsarbeiten: 04. KW 23 (27.01.23)
Abgabe Modelle: 06. KW 23 (10.02.23)
Preisgerichtssitzung: 11. KW 23, voraussichtlich
Bitte beachten Sie die Bestimmungen zur Eignungsleihe; § 47 Absatz 1 - 4 GWB:
(1) Ein(e) Bewerber*in oder Bieter*in kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn sie er nachweist, dass ihr/ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem sie/er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen der/dem Bewerber*in oder Bieter*in und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein(e) Bewerber*in oder Bieter*in kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
(2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten die/der Bewerber*in oder Bieter*in für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt die/der Bewerber*in oder Bieter*in eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass die/der Bewerber*in oder Bieter*in ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass die/der Bewerber*in oder Bieter*in auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann der/dem Bewerber+in oder Bieter*in dafür eine Frist setzen.
(3) Nimmt ein(e) Bewerber*in oder Bieter*in die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDF9107
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
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