Vergabe Sicherheitsdienstleistung (Bewachung Landschaftspark Duisburg) Referenznummer der Bekanntmachung: DKH GmbH 01/2022
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 171-484954)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.duisburgkontor.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Sicherheitsdienstleistung (Bewachung Landschaftspark Duisburg)
Beim Landschaftspark Duisburg handelt es sich um einen jederzeit zugänglichen Park mit ca. 1,1 Mio. Besuchern im Jahr und einer Vielzahl von Veranstaltungen. Zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden ist das Ziel dieser Ausschreibung die Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen für einen 24-stündigen Sicherheits- und Wachschutz an allen Tagen im Jahr für den Landschaftspark Duisburg für einen Zeitraum von insgesamt 4 Jahren. Das Sicherheitspersonal muss an allen Tagen im Jahr 24-stündig vor Ort präsent und ansprechbar sein.
Weitgergehende Informationen lassen sich der kostenfrei abrufbaren Leistungsbeschreibung entnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (vgl. § 51 Abs. 1 VgV), erfolgt entsprechend nachstehender Vorgaben und Kriterien: Es werden fünf Unternehmen aufgefordert. Sollten mehr als 5 Teilnahmeanträge vorliegen, die allesamt die Eignungsanforderungen sowie sonstigen Voraussetzungen und Mindeststandards erfüllen, werden diejenigen 5 Bewer-ber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die
- zum einen nach den von ihnen mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Referenzangaben über eine besonders große Erfahrung mit der Bewältigung von Aufgaben möglichst gleicher Art und Größenordnung haben (REFERENZLAGE),
und
- zum anderen über die nachfolgend benannten, von einer externen Zertifizierungsstelle ausgestellten gültigen Zertifizierungen verfügen (ZERTIFIZIERUNGEN).
Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist die Addition der Punktzahlen, die nach Maßgabe der folgenden Abschnitte "REFERENZLAGE" und "ZERTIFIZIERUNGEN" erreicht werden.
ABSCHNITT REFERENZLAGE:
Mit Blick auf die Referenzlage werden nur die Referenzen aus den letzten 5 Jahren (seit 07/2017) betrachtet, welche Wach- und Sicherheitsdienstleistungen betreffen und jeweils sämtliche folgende Kriterien erfüllen:
- Referenz muss mind. 12-stündige Wach- und Sicherheitsdienstleistungen zum Gegenstand haben.
- Referenz muss die Bewachung eines jedermann zugänglichen offenen Geländes bzw. eines jedermann zugänglichen eingefriedeten Geländes (z.B. Flughafen) zum Gegenstand haben.
- Die Wach- und Sicherheitsdienstleistungen müssen über einen Zeitraum von mindestens 1,0 Jahr am Stück erbracht worden sein, wobei es ausreicht, dass ein Teil der Leistung noch 07/2017 erbracht wurde.
Die Referenzen werden im Hinblick auf ihre Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen wie folgt bepunktet:
a) Fläche des zu bewachenden Geländes
- Größe der zu bewachenden Fläche mehr als 120 ha = 3 Punkte;
- Größe der zu bewachenden Fläche mehr als 80 bis max. 120 ha = 2 Punkte
- Größe der zu bewachenden Fläche mehr als 40 ha bis max 80 ha = 1 Punkt
- Größe der zu bewachenden Fläche bis max. 40 ha = 0 Punkte
b) Verpflichtende Streifen- und Rundgänge
- 2 oder mehr verpflichtende Streifen- und Rundgänge je Schicht = 2 Punkte
- 1 verpflichtender Streifen- und Rundgänge je Schicht = 1 Punkt
- Kein verpflichtender Streifen- und Rundgänge je Schicht = 0 Punkte
c) Zusammensetzung des Besucherklientels
- Sowohl internationales als auch touristisches Klientel = 2 Punkte
- Entweder internationales oder touristisches Klientel = 1 Punkt
- Weder internationales noch touristisches Klientel = 0 Punkte
d) Dauer des Referenzauftrags (Ausführungszeitraum - Wie lange ist der Bieter im Rahmen der angegebenen Referenz für den Referenzgeber ununterbrochen tätig (gewesen)?)
- mehr als 10 Jahre = 4 Punkte
- mehr als 6 bis maximal 10 Jahre = 3 Punkte
- mehr als 5 bis maximal 6 Jahre = 2 Punkte
- mehr als 4 bis maximal 5 Jahre = 1 Punkt
- bis maximal 4 Jahre = 0 Punkte
e) Anzahl der über das Alltagsgeschehen hinausgehenden Veranstaltungen bzw. Sonderaktionen in dem zu bewachenden Objekt im Jahresdurchschnitt während des Ausführungszeitraums
- mehr als 50 Stück = 3 Punkte
- 11 - 50 Stück = 2 Punkte
- 1 - 10 Stück = 1 Punkt
- Keine = 0 Punkte
(Der Auftraggeber behält sich vor, sich vom Bieter die einzelnen Veranstaltungen auf gesondertes Verlangen benennen zu lassen.)
Insgesamt können bei Addition der unter lit. a) - e) genannten Kriterien maximal 14 Punkte je Referenz erreicht werden. Es werden nur die max. fünf Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Bewerberauswahl berücksichtigt und deren Punkte addiert. Insgesamt können mit Blick auf die Referenzlage folglich maximal
5 x 14 Punkte = 70 Punkte erreicht werden.
Bewertet werden auch die Referenzen, die zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die Referenzlage gem. Ziff. III 1.3) der Auftragsbekanntmachung genannt werden.
ABSCHNITT ZERTIFIZIERUNGEN
Im Rahmen der Bewerberauswahl sind zudem die beiden folgenden von einer externen Zertifizierungsstelle ausgestellten, gültigen Zertifizierungen von Belang:
- Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11 ("Sicherheitsdienstleistungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheits-dienstleister") oder gleichwertige Zertifizierung. (Kopie der Zertifizierung ausreichend)
- Zertifizierung nach DIN 77200-2:2020-07 ("Sicherungsdienstleistungen - Teil 2: Erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für besondere Leistungsbereiche") oder gleichwertige Zertifizierung. (Kopie der Zertifizierung ausreichend).
Die Punkteverteilung gestaltet sich wie folgt:
- Sowohl gültige, von externer Zertifizierungsstelle ausgestellte Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11 ("Sicherheitsdienstleistungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheits-dienstleister") oder gleichwertige Zertifizierung als auch gültige, von externer Zertifizierungsstelle ausgestellte Zertifizierung nach DIN 77200-2:2020-07 ("Sicherungsdienstleistungen - Teil 2: Erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für besondere Leistungsbereiche") oder gleichwertige Zertifizierung = 10 Punkte
- Entweder gültige, von externer Zertifizierungsstelle ausgestellte Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11 ("Sicherheitsdienstleistungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister") oder gleichwertige Zertifizierung oder gültige, von externer Zertifizierungsstelle ausgestellte Zertifizierung nach DIN 77200-2:2020-07 ("Sicherungsdienstleistungen - Teil 2: Erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für besondere Leistungsbereiche") oder gleichwertige Zertifizierung = 5 Punkte
- Weder gültige, von externer Zertifizierungsstelle ausgestellte Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11 ("Sicherheitsdienstleistungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheits-dienstleister") oder gleichwertige Zertifizierung
noch
gültige, von externer Zertifizierungsstelle ausgestellte Zertifizierung nach DIN 77200-2:2020-07 ("Sicherungsdienstleistungen - Teil 2: Erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für besondere Leistungsbereiche") oder gleichwertige Zertifizierung. = 0 Punkte
Insgesamt können mit Blick auf die Zertifizierungen maximal 10 Punkte erreicht werden.
GESAMTPUNKTZAHL FÜR DIE AUSWAHL UNTER MEHR ALS 5 GEEIGNETEN BEWERBERN
Die unter Ziff. 5.1 erreichte Punktzahl wird mit der unter Ziff. 5.2 erreichten Punktzahl addiert. Die Summe stellt die maßgebliche Gesamtpunktzahl dar. Maximal sind 80 Punkte als Gesamtpunktzahl zu erreichen.Bei Punktgleichheit kommt es auf die höhere Punktzahl beim Kriterium "Referenzlage" (Ziff. 5.1) an. Sollte auch dort Punktgleichheit bestehen, kommt es maßgeblich auf das dortige Unterkriterium "Dauer des Referenzauftrags (Ausführungszeitraum)" an. Sollte auch dort Punktgleichheit bestehen, entscheidet die höhere Punktzahl beim Kriterium "Anzahl der über das Alltagsgeschehen hinausgehenden Veranstaltungen bzw. Sonderaktionen in dem zu bewachenden Objekt im Jahresdurchschnitt während des Ausführungszeitraums". Besteht auch hier Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (vgl. § 51 Abs. 1 VgV), erfolgt entsprechend nachstehender Vorgaben und Kriterien: Es werden fünf Unternehmen aufgefordert. Sollten mehr als 5 Teilnahmeanträge vorliegen, die allesamt die Eignungsanforderungen sowie sonstigen Voraussetzungen und Mindeststandards erfüllen, werden diejenigen 5 Bewer-ber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die
- zum einen nach den von ihnen mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Referenzangaben über eine besonders große Erfahrung mit der Bewältigung von Aufgaben möglichst gleicher Art und Größenordnung haben (REFERENZLAGE),
und
- zum anderen über die nachfolgend benannte, von einer externen Zertifizierungsstelle ausgestellte gültige Zertifizierung verfügen (ZERTIFIZIERUNG).
Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist die Addition der Punktzahlen, die nach Maßgabe der folgenden Abschnitte "REFERENZLAGE" und "ZERTIFIZIERUNG" erreicht werden.
ABSCHNITT REFERENZLAGE:
Mit Blick auf die Referenzlage werden nur die Referenzen aus den letzten 5 Jahren (seit 07/2017) betrachtet, welche Wach- und Sicherheitsdienstleistungen betreffen und jeweils sämtliche folgende Kriterien erfüllen:
- Referenz muss mind. 12-stündige Wach- und Sicherheitsdienstleistungen zum Gegenstand haben.
- Referenz muss die Bewachung eines jedermann zugänglichen offenen Geländes bzw. eines jedermann zugänglichen eingefriedeten Geländes (z.B. Flughafen) zum Gegenstand haben.
- Die Wach- und Sicherheitsdienstleistungen müssen über einen Zeitraum von mindestens 1,0 Jahr am Stück erbracht worden sein, wobei es ausreicht, dass ein Teil der Leistung noch 07/2017 erbracht wurde.
Die Referenzen werden im Hinblick auf ihre Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen wie folgt bepunktet:
a) Fläche des zu bewachenden Geländes
- Größe der zu bewachenden Fläche mehr als 120 ha = 3 Punkte;
- Größe der zu bewachenden Fläche mehr als 80 bis max. 120 ha = 2 Punkte
- Größe der zu bewachenden Fläche mehr als 40 ha bis max 80 ha = 1 Punkt
- Größe der zu bewachenden Fläche bis max. 40 ha = 0 Punkte
b) Verpflichtende Streifen- und Rundgänge
- 2 oder mehr verpflichtende Streifen- und Rundgänge je Schicht = 2 Punkte
- 1 verpflichtender Streifen- und Rundgang je Schicht = 1 Punkt
- Kein verpflichtender Streifen- und Rundgang je Schicht = 0 Punkte
c) Zusammensetzung des Besucherklientels
- Sowohl internationales als auch touristisches Klientel = 2 Punkte
- Entweder internationales oder touristisches Klientel = 1 Punkt
- Weder internationales noch touristisches Klientel = 0 Punkte
d) Dauer des Referenzauftrags (Ausführungszeitraum - Wie lange ist der Bieter im Rahmen der angegebenen Referenz für den Referenzgeber ununterbrochen tätig (gewesen)?)
- mehr als 10 Jahre = 4 Punkte
- mehr als 6 bis maximal 10 Jahre = 3 Punkte
- mehr als 5 bis maximal 6 Jahre = 2 Punkte
- mehr als 4 bis maximal 5 Jahre = 1 Punkt
- bis maximal 4 Jahre = 0 Punkte
e) Anzahl der über das Alltagsgeschehen hinausgehenden Veranstaltungen bzw. Sonderaktionen in dem zu bewachenden Objekt im Jahresdurchschnitt während des Ausführungszeitraums
- mehr als 50 Stück = 3 Punkte
- 11 - 50 Stück = 2 Punkte
- 1 - 10 Stück = 1 Punkt
- Keine = 0 Punkte
(Der Auftraggeber behält sich vor, sich vom Bieter die einzelnen Veranstaltungen auf gesondertes Verlangen benennen zu lassen.)
Insgesamt können bei Addition der unter lit. a) - e) genannten Kriterien maximal 14 Punkte je Referenz erreicht werden. Es werden nur die max. fünf Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Bewerberauswahl berücksichtigt und deren Punkte addiert. Insgesamt können mit Blick auf die Referenzlage folglich maximal
5 x 14 Punkte = 70 Punkte erreicht werden.
Bewertet werden auch die Referenzen, die zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die Referenzlage gem. Ziff. III 1.3) der Auftragsbekanntmachung genannt werden.
ABSCHNITT ZERTIFIZIERUNG
Im Rahmen der Bewerberauswahl ist zudem die folgende von einer externen Zertifizierungsstelle ausgestellte, gültige Zertifizierung von Belang:
- Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11 ("Sicherheitsdienstleistungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheits-dienstleister") oder gleichwertige Zertifizierung. (Kopie der Zertifizierung ausreichend).
Die Punkteverteilung gestaltet sich wie folgt:
- Bewerber/Bewerbergemeinschaft verfügt über gültige, von externer Zertifizierungsstelle ausgestellte Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11 ("Sicherheitsdienstleistungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheits-dienstleister") oder gleichwertige Zertifizierung = 5 Punkte
- Bewerber/Bewerbergemeinschaft verfügt nicht über gültige, von externer Zertifizierungsstelle ausgestellte Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11 ("Sicherheitsdienstleistungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheits-dienstleister") oder gleichwertige Zertifizierung = 0 Punkte
Insgesamt können mit Blick auf die Zertifizierung maximal 5 Punkte erreicht werden.
GESAMTPUNKTZAHL FÜR DIE AUSWAHL UNTER MEHR ALS 5 GEEIGNETEN BEWERBERN
Die unter dem Abschnitt "REFERENZLAGE" erreichte Punktzahl wird mit der unter dem Abschnitt "ZERTIFIZIERUNG" erreichten Punktzahl addiert. Die Summe stellt die maßgebliche Gesamtpunktzahl dar. Maximal sind 75 Punkte als Gesamtpunktzahl zu erreichen.Bei Punktgleichheit kommt es auf die höhere Punktzahl beim Kriterium "Referenzlage" an. Sollte auch dort Punktgleichheit bestehen, kommt es maßgeblich auf das dortige Unterkriterium "Dauer des Referenzauftrags (Ausführungszeitraum)" an. Sollte auch dort Punktgleichheit bestehen, entscheidet die höhere Punktzahl beim Kriterium "Anzahl der über das Alltagsgeschehen hinausgehenden Veranstaltungen bzw. Sonderaktionen in dem zu bewachenden Objekt im Jahresdurchschnitt während des Ausführungszeitraums". Besteht auch hier Punktgleichheit, entscheidet das Los.