RV Molchung 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 202202_008_1
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.terranets-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Molchung 2023-2025
Die terranets bw GmbH (tnbw) ist ein unabhängiger Transportnetzbetreiber für Gas. Seit 1961 betreibt das Unternehmen ein Gastransportsystem in Baden-Württemberg. Im De-zember 2020 hat tnbw den regionalen Gastransportnetzbetreiber Gas-Union Transport GmbH erworben und damit ihr Leitungsnetz vom Bodensee bis nach Niedersachsen auf eine Länge von rund 2.700 km erweitert.
In diesem zusammenhang schreibt die terranets bw GmbH die Molchung von Gashochdruckleitungen für die Jahre 2023 bis 2025 in einem europaweiten Vergabeverfahren aus.
Molchung von Gashochdruckleitungen mit einfachem Durchmesser
terranets bw GmbH Am Wallgraben 135 70565 Stuttgart Leitungsnetze weitläufig innerhalb Baden-Würrtemberg und Hessen
Um die Integrität der Leitungen bewerten zu können, betreibt die tnbw seit rund 25 Jahren ein umfangreiches Molchprogramm.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die erfolgreiche Durchführung von Molchungen und Erstellung von Berichten, nach der im Ermessen des AG Leitungsabschnitte beauftragt werden können.
Im Umfang des Los 1 soll die Molchung der Leitungen mit einfachem Durchmesser vergeben werden.
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Molchung von Gashochdruckleitungen mit Dual-/Multi-Diameter
terranets bw GmbH Am Wallgraben 135 70565 Stuttgart Leitungsnetze weitläufig innerhalb Baden-Würrtemberg und Hessen
Um die Integrität der Leitungen bewerten zu können, betreibt die tnbw seit rund 25 Jahren ein umfangreiches Molchprogramm.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die erfolgreiche Durchführung von Molchungen und Erstellung von Berichten, nach der im Ermessen des AG Leitungsabschnitte beauftragt werden können.
Los 2 umfasst die Molchung von Gashochdruckleitungen mit Dual-/Multi-Diameter
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Molchung von Gashochdruckleitungen mit einfachem Durchmesser und Molchung von Gashochdruckleitungen mit Dual-/Multi-Diameter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCA6HDD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135GWB.Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.