Wuppertaler Hof Baureinigung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 42103 Wuppertal
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwg-wuppertal.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gwg-wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wuppertaler Hof Baureinigung
Wuppertaler Hof Baureinigung
Wuppertal
Baureinigungsarbeiten in Wuppertal
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb war gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 2 VOB/A-EU. Die Angebote von GS Dietrich, Remo und Schulten im offenen Verfahren mussten gem. § 16 Nr. 2 VOB/A-EU ausgeschlossen werden, weil sie nicht auf dem Formblatt 213 eingereicht wurden. Das Angebot von Möcklinghoff im offenen Verfahren musste gem. § 16 Abs. 5 VOB/A-EU ausgeschlossen werden, weil Möcklinghoff keine Bescheinigungen seiner Auftraggeber über das ordnungsgemäße Erfüllen der Referenzleistungen nachgereicht hatte.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baureinigungsarbeiten
Ort: Herne
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667 Köln
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]