Pflanzung und Pflege Wechselflor Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-090-B-VVEU-BU-06
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE297526680
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68259
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]22
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buga23.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflanzung und Pflege Wechselflor
Pflanzung und Pflege Wechselflor in 6 Losen mit Losgrößen von 400m2 bis 1.180m2: Pflanzung von Blumenzwiebeln, Pflanzung Frühjahrsflor, Wechselbepflanzung auf Sommerflor, Fertigstellungspflege und Gartenschau-Pflege
Los 1 - Themenfeld Klima Ost
Pflanzung und Pflege Wechselflor in 6 Losen mit Losgrößen von 400m2 bis 1.180m2: Pflanzung von Blumenzwiebeln, Pflanzung Frühjahrsflor, Wechselbepflanzung auf Sommerflor, Fertigstellungspflege und Gartenschau-Pflege - hier Themenfeld Klima Ost
Los 6 - Dahlien
Pflanzung und Pflege Wechselflor in 6 Losen mit Losgrößen von 400m2 bis 1.180m2: Pflanzung von Blumenzwiebeln, Pflanzung Frühjahrsflor, Wechselbepflanzung auf Sommerflor, Fertigstellungspflege und Gartenschau-Pflege - hier Dahlien
Los 7 - Eingang I
Pflanzung und Pflege Wechselflor in 6 Losen mit Losgrößen von 400m2 bis 1.180m2: Pflanzung von Blumenzwiebeln, Pflanzung Frühjahrsflor, Wechselbepflanzung auf Sommerflor, Fertigstellungspflege und Gartenschau-Pflege - hier Eingang I
Los 10 - Eingang IV
Pflanzung und Pflege Wechselflor in 6 Losen mit Losgrößen von 400m2 bis 1.180m2: Pflanzung von Blumenzwiebeln, Pflanzung Frühjahrsflor, Wechselbepflanzung auf Sommerflor, Fertigstellungspflege und Gartenschau-Pflege - hier Eingang IV
Los 11 - Seilbahn / GastarbeiterInnen Denkmal
Pflanzung und Pflege Wechselflor in 6 Losen mit Losgrößen von 400m2 bis 1.180m2: Pflanzung von Blumenzwiebeln, Pflanzung Frühjahrsflor, Wechselbepflanzung auf Sommerflor, Fertigstellungspflege und Gartenschau-Pflege - hier: Seilbahn und GastarbeiterInnen Denkmal
Los 12 - Nordeingang
Pflanzung und Pflege Wechselflor in 6 Losen mit Losgrößen von 400m2 bis 1.180m2: Pflanzung von Blumenzwiebeln, Pflanzung Frühjahrsflor, Wechselbepflanzung auf Sommerflor, Fertigstellungspflege und Gartenschau-Pflege - hier Nordeingang
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Die vergebenen Lose wurden bereits in einem Offenen Verfahren ohne Ergebnis ausgeschrieben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Themenfeld Klima Ost
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straßenheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68259
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 6 - Dahlien
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straßenheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68259
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 7 - Eingang I
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ladenburg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 68526
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 10 - Eingang IV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ladenburg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 68526
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 11 - Seilbahn / GastarbeiterInnen Denkmal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straßenheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68259
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 12 - Nordeingang
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straßenheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68259
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf § 101 a Informations- und Wartepflicht zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhält.