HIP Parkgarage LV16 - Straßen, Wege, Plätze - Pflasterarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-06-22/021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://swhd.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HIP Parkgarage LV16 - Straßen, Wege, Plätze - Pflasterarbeiten
Herstellen verschiedener Pflasterbeläge als Fertigoberfläche sowie Schrammborde und Stützmauern. Enthalten sind ebenfalls Leistungen wie Leitungsbau, Fundamente und Abdichtungsarbeiten der vorab genannten Abstützmauern.
Herstellen einer Fahrradabstellfläche inkl. Montage der Stellanlagen.
Speyerer Straße 69124 Heidelberg
Herstellen verschiedener Pflasterbeläge(Knochensteinpflaster, Rechteckpflaster, Haufwerksporiges Pflaster), sowie Schrammborde und Stützmauern. Enthalten sind ebenfalls Leistungen wie Leitungsbau, Fundamente und Abdichtungsarbeiten der vorab genannten Abstützmauern.
Ebenfalls wird eine Fahrradabstellanlage montiert mit 658 Radstellflächen (Hoch-/ Tief- Steller, Radboxen, Lastenräder, Bügel).
NF Parkhaus ca. 22485,72m2
TF Technikturm: ca. 3903,75m2
VF Treppen: ca.411,68m2
BRI: ca.82204,51m3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Harsch Bau GmbH & Co KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bretten
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 75015
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRLYWUGKUTHN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind