Beschaffung eines Gerätewagen Logistik Referenznummer der Bekanntmachung: FW-01-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59939
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.olsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Gerätewagen Logistik
Es soll ein Gerätewagen Logistik beschafft werden.
Fahrgestell
Stadt Olsberg Bigger Platz 6 59939 Olsberg
Dieselfrontlenker mit Allradantrieb, Servolenkung, EMV geprüfte Funkentstörung
Allradfahrgestell
zum Aufbau eines Gerätewagens Logistik mit Doppelkabine mit Sitzbank ,4 Sitzplätze, Rückwand ohne Fenster
s. Leistungsverzeichnis Punkt 1.1 bis 1.63 (Fahrgestell)
Aufbau
Stadt Olsberg Bigger Platz 6 59939 Olsberg
1 x Kofferaufbau Ladefläche:
Abmessungen ca. 4.200 x 2.450 mm
Ladeboden aus Siebdrucksperrholz 24 mm
zertifizierte Rutschhemmung R11
Zul. Belastung min. 800 kg / m2
Zul. Punktlast min. 300 kg
s. Leistungsverzeichnis 1.1 bis 8.2
Rollwagen
Stadt Olsberg Bigger Platz 6 59939 Olsberg
diverse Rollwagen für die Feuerwehrausrüstungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrzeugaufbau Gerätewagen Logistik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof/Saale
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95030
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rollwagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldbrunn
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97295
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYR291CV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.