Ausschr. FCD-Daten 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1610
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschr. FCD-Daten 2022
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Echtzeitdaten im Individualverkehr - Verkehrskennwerte im Wesentlichen basierend auf Floating Car Daten (FCD) - durch die Auftraggeber für bis zu 5 Jahre. Die Daten werden in hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung für das gesamte Gebiet von Baden-Württemberg inklusive einem umlaufenden Randstreifen von ca. 20 km um Baden-Württemberg zu den angrenzenden Regionen (Frankreich, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Schweiz) benötigt. Die Daten sind zur kontinuierlichen Nutzung durch die Auftraggeber und Dienststellen der öffentlichen Verwaltung, sowie für einzelne Projekte und Förderprojekte im Land vorgesehen.
Eine Kostenaufteilung unter den nutzungsberechtigten Institutionen ist zulässig. Der Weiterverkauf der Daten an Dritte, die nicht als Nutzer bestimmt sind, ist jedoch ausgeschlossen.
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart 2.3 Laufzeit und Ort
Der Vertrag hat eine Laufzeit von zunächst 3 Jahren (01.11.2022 - 30.10.2025). Er kann um zwei weitere Jahre verlängert werden (bis 30.10.2027). Spätester Start der technischen Implementierung in die Systemarchitektur des Auftraggebers ist der 1.10.2022.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers und Gerichtsstand ist Stuttgart.
siehe oben
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Muenchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 80939
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Der Auftraggeber behält sich einen Termin zur Präsentation und ggfls. zur Aufklärung der Angebote vor.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind zulässig.
Der Bieter hat den schriftlichen Nachweis der vollständigen Gleichwertigkeit seines Nebenangebotes zur erbringen. Die Auftraggeber behalten sich die Prüfung, Wertung und Akzeptanz eines Nebenangebotes vor.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote:
4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten
Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen,
4.2. Notwendiger Inhalt Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen,
dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten,
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB661E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]