Industrieserver für Verschlüsselungsappliance inkl. Rollout Referenznummer der Bekanntmachung: BIT11-0230-248
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Industrieserver für Verschlüsselungsappliance inkl. Rollout
Gegenstand dieser Ausschreibung war die Lieferung und Bereitstellung robuster, standardisierter und marktüblicher Industrie-Serverhardware sowie die Durchführung des Roll-Outs und die Erbringung von Garantieleistungen.
IT Baden-Württemberg Krailenshalden Str. 44 70469 Stuttgart Die Leistungen sind grundsätzlich an alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Baden-Württemberg zu erbringen.
Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass Lieferleistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg bzw. bei anderen Bezugsberechtigten erbracht werden.
Weitere Kosten (z. B. Reise-, Nebenkosten) wie im Preisblatt angegeben, können nicht geltend gemacht werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung war die Lieferung und Bereitstellung robuster, standardisierter und marktüblicher Industrie-Serverhardware sowie die Durchführung des Roll-Outs und die Erbringung von Garantieleistungen.
Die Vertragslaufzeit begann mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine
Kündigung erfolgt, zunächst vier Jahre (Mindestvertragslaufzeit).
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern
(optionale Vertragszeiträume).
Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht
drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin
erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges.
Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze
von [Betrag gelöscht] EUR netto; [Betrag gelöscht] EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ACP IT Solutions GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLYY9D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.