Beseitigung tierischer Nebenprodukte gem. TierNebG und AG TierGesG TierNebG NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0-011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coesfeld
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-coesfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beseitigung tierischer Nebenprodukte gem. TierNebG und AG TierGesG TierNebG NRW
Der Kreis Coesfeld ist im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sowie gemäß § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetzes und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz NRW (AG TierGesG TierNebG NRW) beseitigungspflichtige Körperschaft des öffentlichen Rechts für tierische Nebenprodukte. Im Rahmen dieser Pflichten ist er für die Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Kreisgebiet Coesfeld verantwortlich. Dieses betrifft insbesondere
- die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten und totgeborenen Tiere,
- bei der Schlachtung von Tieren anfallende Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 (Art. 8, 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) und
- verendete Haustiere aus z. B. Haushalten, Tierarztpraxen, Tierheimen u. a..
Der Kreis Coesfeld beabsichtigt, die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 1 und 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) ab dem 01.01.2023 im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer) zu übertragen.
Kreisgebiet Coesfeld 48653 Coesfeld Die Beseitigungspflicht erstreckt sich auf das gesamte im Gebiet des Kreises Coesfeld zu beseitigende Material. Der Kreis Coesfeld hat eine Flächengröße von 1.110 km² mit ca. 221.000 Einwohnern verteilt auf 11 Städte und Gemeinden und ist überwiegend ländlich strukturiert.
Weitere Informationen und Strukturdaten über das Kreisgebiet können den Internetseiten des Kreises Coesfeld unter www.kreis-coesfeld.de und sonstigen öffentlich zugänglichen Quellen entnommen werden.
Der Kreis Coesfeld ist im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sowie gemäß § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetzes und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz NRW (AG TierGesG TierNebG NRW) beseitigungspflichtige Körperschaft des öffentlichen Rechts für tierische Nebenprodukte. Im Rahmen dieser Pflichten ist er für die Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Kreisgebiet Coesfeld verantwortlich. Dieses betrifft insbesondere
- die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten und totgeborenen Tiere,
- bei der Schlachtung von Tieren anfallende Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 (Art. 8, 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) und
- verendete Haustiere aus z. B. Haushalten, Tierarztpraxen, Tierheimen u. a..
Der Kreis Coesfeld beabsichtigt, die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 1 und 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) ab dem 01.01.2023 im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer) zu übertragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis über die rechtsgültige Zulassung als Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 und 2 gem. Art. 24 der VO (EGU) 1069/2009 inkl. HACCP-Konzept des Betriebes
Mit dem Angebot einzureichen:
- Nachweis Brand- und Betriebshaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot einzureichen:
- Nachweis über die Entsorgungskapazitäten und Kapazitätsreserven, insb. auch für den Tierseuchenfall und Anlagenausfall (z.B. Beschreibungen, Berechnungen)
Des Weiteren mit dem Angebot einzureichen:
- das Angebotsschreiben
- das inhaltliche Angebot mit Angebotspreis (ausgefülltes Leistungsverzeichnis)
- bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU)
- Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Coesfeld
Friedrich-Ebert-Str. 7
KH II, Raum 222
48653 Coesfeld
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind NICHT zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ende der Frist für zusätzliche Informationen: 26.10.2022
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY5910H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschrifte, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.