Ausschreibung der Dienstleistung der Umsetzung einer Betrieblichen Altersvorsorge Referenznummer der Bekanntmachung: 22/betriebliche Altersvorsorge/01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Dienstleistung der Umsetzung einer Betrieblichen Altersvorsorge
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Dienstleistung der Umsetzung einer betrieblichen Altersvorsorge.
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf bundesweite Standorte
Gesucht wird ein Dienstleister , der die gesamte Abwicklung und Betreuung des Prozesses für die betriebliche Altersvorsorge übernimmt. Der Auftraggeber geht aktuell von ungefähr 800 Verträgen aus. Bei dieser Anzahl handelt es sich lediglich um eine Schätzung des Auftraggebers zur besseren Kalkulation der Angebote. Der zukünftige Auftragnehmer kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.
Zu der Abwicklung und Betreuung des Prozesses zählen folgende Aspekte:
- Persönliche und individuelle deutschsprachige Beratung der Mitarbeitenden (telefonisch und ggf. persönlich vor Ort, vgl. Ziffer 5.2 der Leistungsbeschreibung) sowie Unterstützung beim Ausfüllen der notwendigen Antrags- bzw. Vertragsdokumente
- Betreuung der ca. 60 Bestandsverträge bei der der Zürich Versicherung
- Begleitendes individualisierbares Informationsmaterial für interne Marketingzwecke (z.B. Flyer, eine Präsentation etc.)
- Bereitstellung, Erstellung und Weiterleitung der Verträge an den Arbeitgeber
- Einrichtung und Pflege eines online Verwaltungsportals innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss mit der Möglichkeit von Echtzeit Reports (z.B. Auswertung der Anzahl der Verträge, die Höhe des Gesamtsparbetrags für die BwFPS etc.)
- Zugang zu dem o.g. Verwaltungsportal für alle Mitarbeitenden, die eine betriebliche Altersvorsorge nutzen (mit Einsicht der aktuellen Einzahlungen etc.)
- Option: Haftungsübernahme im Falle einer möglichen Insolvenz der Versicherung
Außerdem hat der Dienstleister folgende verschiedene Anlageformen für die betriebliche Altersvorsorge anzubieten:
1) Sicherheitsorientiert: verlässlich, garantierte Mindestverzinsung
2) Renditeorientiert: risikofreudiger, erhöhte Renditechancen
3) Hybrides Model: (flexible) Mischung aus 1) und 2)
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 10 Jahre, soweit er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen.
Der geschätzte Gesamtwert von 5.538.355,20 EUR entspricht dem geschätzten Auftragswert § 3 Absatz 11 Nummer 2 VgV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.)
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt und Produkthaftpflicht mit den folgenden Versicherungssummen gefordert.
- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 10 Mio. EUR
- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
Vorlage von einer vergleichbaren Referenz aus den letzten drei Jahren über erbrachte Leistungen als Versicherungsmakler. Der Versicherungsmakler soll in den vergangenen drei Jahren die Beratung und Betreuung für mindestens 500 Mitarbeitende bei einem Unternehmen sichergestellt haben.
Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe auf Basis einer Eigenerklärung, unter Verwendung der im Angebotsformular veröffentlichten Vorlage, zu erbringen. Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der
Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber so konkret wie möglich zu umschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
In diesem Fall wird eine längere Vertragslaufzeit gewählt, da mit der Leistung ein begründeter Sonderfall vorliegt (§ 21 Absatz 6 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
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Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
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Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro netto wird die Vergabestelle beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) und beim Bundesamt für Justiz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
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Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU6Y9A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.