523A: Rahmenvereinbarung: Personalvermittlungsdienstleistungen für die NRW.BANK - Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 523A-00XXXX-00-101-79520
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
523A: Rahmenvereinbarung: Personalvermittlungsdienstleistungen für die NRW.BANK - Los 1
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Personalvermittlungsdienstleistungen für qualifiziertes Fach- und Führungspersonal für die NRW.BANK. Die von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen sind in drei Fachlose aufgeteilt.
Die Fachlose sind aus technischen Gründen in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW eingestellt. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung verweist auf den Projektraum zu Los 1.
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Personalvermittlungsdienstleistungen für qualifiziertes Fach- und Führungspersonal für die NRW.BANK. Die von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen sind in drei Fachlose aufgeteilt.
Los 1 hat Personalvermittlungsdienstleistungen für Spezialisten-Positionen zwischen dem oberen Tarifbereich und hocherfahrenen Seniors für Bank- und banknahe Funktionen zum Gegenstand. Das für dieses Los in Aussicht genommene Auftragsvolumen beläuft sich auf 16 einzelne Vermittlungsaufträge. Es besteht eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 24 Vermittlungsaufträgen (Angabe jeweils bezogen auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren).
Gegenstand des Loses 2 sind Personalvermittlungsdienstleistungen für Führungspositionen und sehr erfahrene Senior-Positionen. Das für dieses Los in Aussicht genommene Auftragsvolumen beläuft sich auf 8 einzelne Vermittlungsaufträge. Es besteht eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 16 Vermittlungsaufträgen (Angabe jeweils bezogen auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren).
Los 3 hat Personalvermittlungsdienstleistungen für Spezialisten-Positionen zwischen dem oberen Tarifbereich und hocherfahrenen Seniors für IT-Funktionen zum Gegenstand. Das für dieses Los in Aussicht genommene Auftragsvolumen beläuft sich auf 24 einzelne Vermittlungsaufträge. Es besteht eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 40 Vermittlungsaufträgen (Angabe jeweils bezogen auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren).
Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht jeweils nicht.
Jedes Fachlos wird mit bis zu drei Unternehmen besetzt. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt jeweils durch Einzelabruf ohne erneutes Vergabeverfahren bei dem im jeweiligen Los erstplatzierten Unternehmen. Lehnt dieses Unternehmen den Einzelauftrag ab oder wird ein Einzelauftrag durch Kündigung, Rücktritt oder auf sonstige Weise vorzeitig beendet, kann die NRW.BANK den Einzelabruf an das im jeweiligen Los zweitplatzierte Unternehmen richten. Entsprechendes gilt im Hinblick auf die Vergabe des Einzelauftrages an das im jeweiligen Los drittplatzierte Unternehmen.
Die Höchstabnahmemenge im Los 1 liegt bei 6 Einzelaufträgen/Einzelabrufen p.a.
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von einer Partei gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt vier Jahre (sog. Höchstlaufzeit).Gleichermaßen endet die Rahmenvereinbarung, soweit die in § 2 Absatz 3 vorgesehenen verbindlichen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden. § 625 BGB findet keine Anwendung. Die Einzelaufträge bleiben hiervon unberührt; sie sind frühestens nach dem Ablauf von sechs Monaten nach Auftragsvergabe ordentlich kündbar.
1.Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) der Text dieser Rahmenvereinbarung
b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der NRW.BANK
c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d) Anlage 03: Preisblatt der Auftragnehmerin (= Vordruck 07) gemäß Angebot im Vergabeverfahren
e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
f) Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (= Vordruck 05)
g) Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (= Vordruck 05a)
h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
i) Anlage 08: Konzept: Recruitingansatz und -vorgehen (gemäß Angebot im Vergabeverfahren)
j) Anlage 09: CV des im Angebot benannten Beraters (gemäß Angebot im Vergabeverfahren)
k) Anlage 10: Integritätsvereinbarungen der NRW.BANK
l) Anlage 11: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG
m) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) */**
n) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) */**
* in jeweils aktuellster Fassung
** abrufbar unter https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/formulare
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis von geeigneten Referenzen des Bieters über früher ausgeführte Personalvermittlungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Personalvermittlungsleistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind nicht zulässig. Die NRW.BANK behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger zu überprüfen.
Der Nachweis der Referenzen hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Mindestbedingungen:
Pro Los sind jeweils mindestens zwei geeignete Referenzen verschiedener Auftraggeber nachzuweisen. Eine Referenz ist geeignet, wenn sie die nachstehenden Mindestbedingungen erfüllt, die jeweils anhand aussagekräftiger Referenzerläuterung nachgewiesen sein müssen:
- Eine Personalvermittlung, die zum Abschluss eines Anstellungsvertrages führte,
- und mindestens zwei Folge-Personalvermittlungsaufträge desselben Referenzgebers innerhalb eines Jahres
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
2.Mindestanforderungen an den eingesetzten Berater
- Mindestens 5 Jahre im Beratungsgeschäft/in der Personalakquise
-Einschlägige persönliche Referenzen (mehr als 1 Projekt für denselben Kunden innerhalb eines Jahres).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen
a) Vordruck 01 Angebotsvordruck
b) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung*
c) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen*
d) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG*
e) Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022*
f) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner*
g) Vordruck 07 Preisblatt
h) Konzept: Recruitingansatz und -vorgehen
i) CV des im Angebot benannten Beraters
Handelsregisterauszug*
2. Nur vorzulegen, soweit für das Angebot relevant
a) Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
b) Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe**
c) Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher**
d) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für Nachunternehmer**
e) Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG des Nachunternehmers**
f) Handelsregisterauszug des Nachunternehmers**
* Bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied.
** Bei mehreren Nachunternehmern vorzulegen für jeden Nachunternehmer.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DAG9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.