Beratungsdienstleistung - Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-051-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsdienstleistung - Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR
Die Kliniken Ostalb beabsichtigen, eine externe Unterstützung im Rahmen des geplanten Programms zur Umsetzung der Anforderungen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) zu beauftragen.
Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR Im Kälblesrain 1 73430 Aalen
Ausschreibung Dienstleistungskontingent KHZG-Beratung - Begleitung der Umsetzung des KHZG-Programms an den Kliniken Ostalb
1. Ausgangslage
Die Kliniken Ostalb gkAöR sind ein selbstständiges Unternehmen des Landkreises Ostalbkreis in der Rechtsform einer gemeinnützigen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts. Sitz der Kommunalanstalt ist Aalen. Der Klinikverbund bietet neben einer qualitativ hochwertigen Rundumversorgung der Bevölkerung auch spezielle medizinische Angebote auf einem Top-Niveau. Er besteht aus drei Klinikstandorten (Ostalb-Klinikum Aalen, St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen, Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd) sowie einer Wachkoma-Pflegeeinrichtung. Mit über 1.100 Betten und ca. 50.000 stationär und 100.000 ambulant behandelten Patient:innen jährlich sind die Kliniken Ostalb nicht nur der Top-Gesundheitsdienstleister in der Region, sondern gehören mit über 3.000 Mitarbeiter:innen auch zu den größten Arbeitgebern im Landkreis.
Im Rahmen der Bestimmungen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) haben die Kliniken Ostalb Fördermittel in Höhe von ca. 11,3 Mio. Euro beantragt, die zur Umsetzung von insgesamt 18 Einzelprojekten in sechs Fördertatbeständen aufgewendet werden sollen.
2. Auftrag und Ziel
Die Kliniken Ostalb beabsichtigen, eine externe Unterstützung im Rahmen des geplanten Programms zur Umsetzung der Anforderungen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) zu beauftragen.
Inhalt des Auftrags ist eine Beratungsdienstleistung in der Umsetzung der einzelnen Projekte innerhalb des Programms in den Bereichen Soll-Konzeption, Anforderungskataloge, Feinkonzeption, Rollout inkl. Schulungsplanung, Programm- und Change Management sowie Programmsteuerung und -überwachung und Projektcontrolling. Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen finden sich im beigefügten Leistungskatalog.
Der Beginn der Dienstleistung soll baldmöglichst erfolgen, die Laufzeit ist für die gesamte weitere Dauer der Umsetzungsphase vorgesehen, die gegenwärtig bis Ende 2024 geplant ist.
Ziel des Auftrages ist es, die im KHZG verankerten Anforderungen in den Kliniken Ostalb im Rahmen der vorgesehenen Programmlaufzeit umzusetzen. Darüber hinaus soll die Grundlage für eine mittel- und langfristige Optimierung der Arbeitsablauforganisation im Unternehmen geschaffen sowie die für eine erfolgreiche Umsetzung des Digitalisierungsprozesses notwendig werdende Veränderung im Denken und Handeln der Mitarbeiterschaft angestoßen werden.
siehe Vergabeunterlagen
Fördermittelrichtline KHZG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe UNITY AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Büren
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 33142
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YWUGKEPL4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.