Bekanntmachung über vergebenen Auftrag: Offenes Verfahren zur Beschaffung einer VR-Rekonstruktion des Kantschen Königsbergs Referenznummer der Bekanntmachung: KAH.21.11.29 / X-KAH-2021-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundeskunsthalle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung über vergebenen Auftrag: Offenes Verfahren zur Beschaffung einer VR-Rekonstruktion des Kantschen Königsbergs
Erstellung einer VR-Rekonstruktion des Kantschen Königsbergs nach dem neuesten Stand der Technologie/Technik einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft auf einer vom Auftraggeber zu stellenden Abspielhardware
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH Helmut-Kohl-Allee 4 53113 Bonn Realdreh in Kaliningrad erforderlich (soweit möglich).
Eine virtuelle Erlebniswelt Königsberg im Zeitalter der Aufklärung mit virtuellen philosophischen Ausflügen in Kants Gedankenwelt.
In diesem Kontext bildet eine nach dem neuesten Stand der Technologie ("state of the art") entwickelte VR-Rekonstruktion der Stadt Königsberg im Zeitalter der Aufklärung mit virtuellen Vertiefungsebenen zum Zeitgeist, (d.h. den politischen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Veränderungen) seiner Epoche sowie mit Interpretationen ausgewählter zentraler Gedanken der Kantischen Philosophie ein grundlegendes Vermittlungselement der Ausstellung.
Das alte Königsberg ist 1944/45 zerstört worden. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand in der sowjetischen, später russischen Oblast Kaliningrad eine neue Stadt, die heute kaum noch Bezüge zum ursprünglichen Stadtbild aufweist.
Ein virtueller Besuch in Kants Königsberg soll die Besucher*innen auf eine imaginäre Reise in Raum und Zeit mitnehmen, auf der sie sich Kant, seinen Ideen und seiner Epoche spielerisch annähern können. Die virtuelle Realität wird dem Ausstellungspublikum an ausgewählten Stellen Vergleiche zum heutigen Kaliningrad ermöglichen und Verknüpfungen zu den Zeitzeugen noch bekannten und dank Filmmaterial und Fotografien vielfach dokumentierten Königsberg der 1930er-Jahre herstellen.
Es wird eine kombinierte Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungssicherheit vereinbart. Der Auftragnehmer hinterlegt bei Abschluss des EVB-IT Systemvertrages den als Sicherheit vereinbarten Geldbetrag gemäß § 18 Nr. 5 VOL/B oder übergibt dem Auftraggeber eine unbefristete, selbst-
schuldnerische Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der EU in der vereinbarten Höhe. Die kombinierte Vertrags-
erfüllungs- und Mängelhaftungssicherheit beträgt hinsichtlich der Vertragserfüllung 10 % und hinsichtlich der Mängelhaftung 5 % des Erstellungspreises, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bukarest
NUTS-Code: RO321 Bucureşti
Land: Rumänien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber wird auch im Auftrag der Ostpreußischen Kulturstiftung als Trägerin des Ostpreußischen Landesmuseums mit Deutschbaltischer Abteilung Stiftung bürgerlichen Rechts tätig, vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 VgV i.V.m. § 108 Abs. 6 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0M6651
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kennt-niserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe des Angebots gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei den Vergabekammern des Bundes zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).