Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Neubau Rathaus“
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straelen
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.straelen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Neubau Rathaus“
Das im Jahr 1969 erbaute und 1989 um ein Obergeschoss erweiterte Rathaus der Stadt Straelen weist in vielerlei Hinsicht Sanierungsbedarf auf und genügt weder den heutigen organisatorischen noch den energetischen Anforderungen an ein Verwaltungsgebäude. Vor diesem Hintergrund - und auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeits- und Nutzwertanalyse - wurde in 2021 durch den Rat der Stadt der Beschluss zum Neubau eines Rathauses gefasst.
Der Neubau wird für rund 100 Büroarbeitsplätze einschließlich Fraktionsgeschäftsräume, multifunktionale Besprechungs- und Tagungsräume mit insgesamt rund 2.500 m² Nutzfläche geplant. Der Neubau soll auf dem Bestandsgrundstück in innenstadtnaher Lage errichtet werden. Der Neubau kann an das alte Rathaus oder an Teile des alten Rathauses angebaut werden. Eine wesentliche Anforderung bei der Bearbeitung im Wettbewerb ist u.a. der Nachhaltigkeitsgedanke.
Neben dem hochbaulichen Entwurf ist ebenso die Planung der Außenanlagen Teil der Aufgabenstellung im Wettbewerb.
Abschnitt IV: Verfahren
STÄDTEBAULICHES KONZEPT
- Entwurfsbestimmende Leitidee, Imagebildung, Identifikationspotenzial
- Gestalterische und funktionale Qualität des Bebauungskonzeptes
- Einbindung in die Umgebung bzw. den städtebaulichen Kontext (Maßstäblichkeit, Höhe, Kubatur)
- Funktionalität des Erschließungskonzeptes
GESTALTUNGSQUALITÄT UND FUNKTIONALE QUALITÄT
- Gestalterische Qualitäten des architektonischen Entwurfes
- Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms unter Einhaltung der Flächenvorgaben
- Qualität der innenräumlichen Organisation und Erschließungssysteme
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
- Effizienz / Qualität im Hinblick auf Bewirtschaftungskosten und flexible Nutzungsmöglichkeiten
- Berücksichtigung der städtebaulichen Vorgaben
- Flächeneffizienz / Wirtschaftlichkeit
FREIRAUM- UND ERSCHLIESSUNGSKONZEPT
- Qualität der übergeordneten freiraumplanerischen Konzeption
- Barrierefreiheit
- Funktionalität und Nutzbarkeit
- Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Straelen
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland