Planungsleistungen für den Umbau der Mehrzweckhalle Lahde (Los 1: Objektplanung)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Petershagen
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.petershagen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Umbau der Mehrzweckhalle Lahde (Los 1: Objektplanung)
Leistungen der Objektplanung für den Neubau einer Mehrzweckhalle als 3-Fach-Sporthalle für den Schul- und Vereinssport sowie Veranstaltungsstätte für Musik-, Theateraufführungen und angegliedertem Vereinsheim
Petershagen
Objektplanung LPH 5-9
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei dem hier zu vergebenden Auftrag handelt es sich um eine Planungsleistung. Hier wurden bereits Leistungen erbracht, welche einen urheberrechtlichen Schutz begründen. Daher kann vorliegend nur ein Unternehmen die Leistung erbringen.
Zudem ist der Zeitrahmen der Leistungserbringung hier extrem kurz. Nur ein bereits eingearbeitetes Unternehmen ist in der Lage die benötigte Leistung in der zur Verfügung stehenden Zeit zu erbringen. Es liegt daher ein Alleinstellungsmerkmal vor, welches zu einer Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union berechtigt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2017 - VII-Verg 36/16).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Objektplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32427
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
in Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland