Neubau eines Gewerberiegelkomplexes Referenznummer der Bekanntmachung: 57/09/2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47804
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Gewerberiegelkomplexes
Ausschreibende Stelle ist die SWK Mobil GmbH. Geplant ist der Neubau eines Bürogebäudes ("Gewerberiegelkomplex") in Krefeld, Gatherhofstraße/St. Töniser Straße.
Die SWK Mobil GmbH ist ein Tochterunternehmen der SWK Stadtwerke Krefeld AG. Die SWK Mobil GmbH ist in den Konzernverbund der SWK eingebunden. Der SWK Konzern ist eine Unternehmensgruppe, die in den Geschäftsfeldern Energie und Wasser, Entsorgung, Verkehr und Dienstleistungen tätig ist.
Die Leistungen im Geschäftsfeld Verkehr werden in Krefeld und angrenzenden Gebieten in Form von ein-/ausbrechenden Verkehren erbracht. Das Geschäftsfeld Verkehr bündelt Mobilitätsdienstleistungen im Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV), die durch die SWK Mobil GmbH (Bus und Straßenbahn) sowie die Schwestergesellschaft SWK Fahrservice GmbH wahrgenommen werden.
Gegenstand der SWK Mobil GmbH ist die Erbringung von Verkehrs- und/oder Fahrdienstleistungen sowie Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. In diesem Rahmen leistet die Gesellschaft einen Beitrag zur Erfüllung gemeinwohlorientierter Aufgaben. Die Gesellschaft hat diese öffentliche Zwecksetzung eingehalten und erreicht.
Die SWK Mobil GmbH betreibt sowohl das Straßenbahn- als auch das Omnibusliniennetz in der Stadt Krefeld und im Rahmen ein- und ausbrechender Linien bzw. Verkehre.
- Fortsetzung "kurze Beschreibung" bei "Beschreibung der Beschaffung".
Stadt Krefeld
Die SWK Mobil GmbH beauftragt die Ausführungsplanung und den Bau eines Bürogebäudes auf einem Grundstück der Stadtwerke Krefeld in Krefeld, Gatherhofstraße 8. Bauherrin ist die SWK Mobil GmbH.
Das geplante Gebäude soll im 2. Quartal 2024 zur Nutzung zur Verfügung stehen.
Bislang wurden Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 4 von externen Architekten erbracht.
Eine Beauftragung und Erstellung von Gutachten und Berichten betreffend u.a. Umwelt, Geotechnik, Altlasten, Boden sowie Bodenluftproben ist erfolgt.
Das Projekt ist eigenfinanziert. Eine Baugenehmigung wurde Anfang 2022 erteilt.
Auftragsgegenstand ist die Vergabe von Generalunternehmer-Leistungen, d.h. Ausführungsplanung und Bau. Eine Aufteilung in Lose kann nicht erfolgen.
Nutzungskonzept
Der Gewerberiegel ist für eine Büronutzung vorgesehen. Geplant ist, dass ca. 50% der Fläche an Dienstleister der SWK-Gesellschaften der Fläche vermietet wird und ca. 50% durch die SWK Mobil GmbH selbst genutzt wird. Es besteht die Möglichkeit, die Fläche für mehrere Nutzer zu unterteilen.
Städtebauliches Konzept
Das Baufeld grenzt an das Betriebshofgelände.
Die Zufahrt erfolgt über die Gatherhofstraße von Westen auf das Grundstück. Der zentrale Zugang befindet sich an der Südseite des Gebäudes im östlichen Flügel.
Gebäudekonzept
Das Gebäude mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss ist als langgestreckter Baukörper
in Ost-West-Richtung orientiert. Das Gebäude ist nicht unterkellert.
Eine Auswahl wird nach der im Rahmen der Teilnahmeanträge erreichten Gesamtpunktzahl vorgenommen.
Es ist einschränkend zu beachten, dass einzelne Vergabeunterlagen (vgl. grau hinterlegte Felder in der A.00_Anlagenliste) aus Gründen der Vertraulichkeit nach § 41 Abs. 4 SektVO nicht schon mit Veröffentlichung der Ausschreibung von den Bewerbern abgerufen werden können. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden diese Unterlagen nur an diejenigen Bieter versandt, die durch gesonderte Verfahrensverfügung zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zum Unternehmen (Formblatt A.02, Ziffer 1)
- Im Falle einer Bewerbergemeinschaften ist zusätzlich das Formblatt A.03 einzureichen.
- Vertraulichkeitserklärung (Formblatt A.02, Ziffer 2)
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Formblatt A.02, Ziffer 3). Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss die Erklärung durch das Formblatt A.04 Eigenerklärung Ausschlussgründe durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden.
- Eigenerklärung über Russland-Sanktionen (Formblatt A.02, Ziffer 8). Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss die Erklärung durch das Formblatt A.08 Erklärung Russland-Sanktionen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden.
- Aktueller Handelsregisterauszug des Einzelbewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in Kopie (nicht älter als sechs Monate)
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Planungs- und Bauleistungen für Hochbauprojekte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche vor Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen wurden (Formblatt A.02, Ziffer 4).
-- Als Mindestanforderung Umsatz gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) mit Planungs- und Bauleistungen für Hochbauprojekte in Höhe von: 3 Mio. EUR des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Erklärung über die durchschnittliche Mitarbeiterzahl in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche vor Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen wurden (Formblatt A.02, Ziffer 5).
- Eigenerklärung zum Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Formblatt A.02, Ziffer 6)
-- Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich mit der Erklärung, vor Auftragserteilung folgende Versicherungen für sich/für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzuschließen:
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschaden mit Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat mit Abgabe des Teilnahmeantrags eine Kopie der Versicherungspolice/der Versicherungspolicen vorzulegen. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von der Möglichkeit Gebrauch macht, erst mit Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abzuschließen, ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags die Zusage eines Versicherers einzureichen, in der dieser bestätigt, dass der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung in entsprechender Höhe versichert wird.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich für den Zeitraum seiner/ihrer Leistungsverpflichtung, die Versicherung mit den beschriebenen Deckungssummer aufrecht zu erhalten.
Liste der vom Bewerber in den letzten sechs Jahren erbrachten Leistungen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Der Bewerber hat hierzu das Formblatt A.02, Ziffer 7 zu verwenden. Referenzen werden nur dann als vergleichbar bewertet, wenn sie die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Das Referenzprojekt muss Generalunternehmer-Leistungen (Planungsleistungen ab Leistungsphase 5 sowie Bauleistungen) für die Errichtung eines Gewerbegebäudes (Büro- oder Verwaltungsgebäude) mit einer Brutto-Grundfläche nach DIN 277:2021-08 von mindestens 2.800 qm betreffen.
- Der Leistungsbeginn muss nach dem 1. Januar 2016 erfolgt sein.
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine vergleichbare Referenz vorweisen, bei der das Projekt abgeschlossen, d. h. abgenommen im Sinne des § 640 BGB bzw. § 12 VOB/B, ist (Mindestreferenz). Sofern der Bewerber keine abgeschlossene Referenz vorweisen kann, gilt er als nicht geeignet und wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin behält sich vor, aus den Teilnahmeanträgen nur eine reduzierte Anzahl von Bewerbern - mind. drei - zur Einreichung von Erstangeboten aufzufordern. Eine Auswahl wird nach der erreichten Gesamtpunktzahl vorgenommen. Die Punkte werden anhand der Umsatzzahlen der Bewerber sowie anhand der Anzahl und Qualität der Referenzen vergeben. Einzelheiten der Eignungskriterien sind in Ziffer 4.2 ersichtlich.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDVDBD4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.