Beschaffung eines VMware Enterprise License Agreement (ELA)
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33611
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-bielefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines VMware Enterprise License Agreement (ELA)
Wir bitten Sie um ein für uns kostenloses aber verbindliches Angebot zur Beschaffung eines „VMware Enterprise License Agreement (ELA)" mit der Angabe von Einzelkonditionen und einer Gesamtsumme.
Bielefeld
Das Rechenzentrum der Stadtwerke Bielefeld GmbH beabsichtigt die Beschaffung einer VMware ELA (Enterprise Licence Agreement) vom Typ „HPP Burndown“.
Die geplante Laufzeit umfasst ca. 2,5 Jahre und liegt im Zeitfenster vom 10.12.2022 – 01.08.2025.
Optional soll eine Laufzeit von 5 Jahren angeboten werden.
Das Hauptangebot umfasst optionale Positionen (360, 370, 380) die der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt zu entnehmen sind.
Zusätzlich kann kann eine Laufzeit von 5 Jahren optional angeboten werden (10.12.2022 bis 10.12.2027).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 Abs. 1 und 4, 124 GWB (Anlage AG (Eigenerklärung Ausschlussgründe)) oder - soweit die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nicht abgegeben werden kann - Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Selbstreinigung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 125 Abs. 1 S. 1 GWB;
2) Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 MiLoG (Anlage MG (Eigenerklärung Mindestlohngesetz));
3) Auszug aus dem Handelsregister (bei ausländischen Bewerbern Auszug aus vergleichbarem Register, bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate);
Bewerbergemeinschaften natürlicher und/ oder juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die vorgenannten Bedingungen erfüllt.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben auf Eigenerklärungen durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1) Eigenerklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Bewerbers;
2) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen i. H. v. mindestens 3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr durch Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Kopie ausreichend); (Anlage HV (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung));
Bewerbergemeinschaften natürlicher und/ oder juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die vorgenannten Bedingungen erfüllt.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben auf Eigenerklärungen durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Mindestanforderung: Zertifizierung VMware Partnerstatus (Der Partner sollte Datacenter Principle Partner Status haben mit den Master Services-Kompetenz Rechenzentrumsvirtualisierung und der Lösungskompetenz Desktopvirtualisierung.) Die Einreichung einer Kopie für die Zertifizierung ist erforderlich.
Zertifizierung VMware Partnerstatus (Der Partner sollte Datacenter Principle Partner Status haben mit den Master Services-Kompetenz Rechenzentrumsvirtualisierung und der Lösungskompetenz Desktopvirtualisierung.) Im Auftragsfall muss die Anlage VMware ELA - Anlage LV (Lieferantenverpflichtung) vom Auftragnehmer vollständig und nachvollziehbar ausgefüllt und unterzeichnet werden.
Soweit der Anwendungsbereich des Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) in sachlicher Hinsicht eröffnet ist, gelten für diesen Auftrag dessen Bestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung. Bei Zweifeln bzgl. des Anwendungsbereiches wird auf die Servicestelle zum Tariftreue- und Vergabegesetz im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft).
Die Bestimmungen des Gesetzes sind in dem Fall im Rahmen der Auftragsausführung zwingend einzuhalten. Der AN verpflichtet sich, die notwendigen Verpflichtungserklärungen vor Vertragsschluss, spätestens aber zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung einzureichen.
Unabhängig von der Geltung des TVgG NRW ist der Auftragnehmer in jedem Fall verpflichtet, die Bestimmungen des MiLoG einzuhalten. Er wird diese Verpflichtung an seine Nachunternehmer weitergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Unterlagen werden ausschließlich über den unter Ziff. I.1 genannten Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den o. g. Projektraum. Die kostenfreie Registrierung wird empfohlen.
2. Die unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung sind ausschließlich elektronisch in Textform über den unter Ziff. I.1 genannten Projektraum einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht elektronisch über das Bewerbertool des Projektraums) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind bitte bis spätestens 31.10.2022 über den Projektraum einzureichen.
4. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
'Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.