Hydrografiische Vermessungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: WS1110156682
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hydrografiische Vermessungsleistungen
Die Uniper Kraftwerke GmbH ist bescheidsgemäß dazu verpflichtet, an ihren Wasserkraftwerken regelmäßig Vermessungen der Stauräume, der Kolke im Ober- und Unterwasser sowie zum Teil von Brückengründungen durchzuführen. Aus Gründen der Sicherstellung der Stauanlagensicherheit sollen an Donau und Lech zusätzlich die Anschlüsse der Oberflächendichtung an den wasserseitigen Böschungsfuß mit aufgenommen werden. Die Messzyklen variieren je nach Kraftwerk und Art der Vermessung, wie in den jeweiligen Wasserrechtsbescheiden vorgegeben bzw. mit den zuständigen Behörden vereinbart..
Die Wasserkraftwerke sind aufgeteilt in 4 Lose gemäß den Leistungsgruppen Isar, Lech, Iller und Donau.
Die einzelnen Lose können an unterschiedliche Auftrageber vergeben werden.
Leistungsumfang Isar
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die ausgeschriebenen hydrographischen Vermessungen umfassen folgende Aufnahmen im Leistungspaket Isar im vorgegebenen, regelmäßigen Turnus:
- Kolkaufnahmen im Oberwasser der jeweiligen Stauanlage
- Kolkaufnahmen im Unterwasser der jeweiligen Stauanlage
- Vermessung des Stauraums der jeweiligen Stauanlage
- Vermessung ausgewählter freier Fließ-und Kanalstrecken
Zudem werden Sondermessungen nach Bedarf, z.B. bei begründetem Verdacht auf Auffällig-keiten oder nach Hochwasser ausgeschrieben.
Die angefragten Leistungen verstehen sich inkl. der Bereitstellung eines entsprechenden zugelassenen Messbootes mit Bedienpersonaldurch den AN. Die zur Befahrung der jeweiligen Gewässer erforderlichen Genehmigungen sind durch den AN rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten bei den zuständigen Behörden einzuholen. Die Einbringung des Messbootes ist frühzeitig mit der jeweiligen Betriebsgruppe abzustimmen. Sondermessungen nach Hochwasser werden in Form einen prozentualen Zuschlags angefragt. Diese müssen i.d.R. kurzfristig, d.h. innerhalb einer Woche nach Beauftragung durchgeführt werden. Sollte aufgrund geringer Wasserführung oder anderer Gründe eine Fächerlotmessung nicht möglich sein, so ist ein prozentualer Abschlag auf die alternative Singlebeam-Messung anzugeben. Der Aufwand für die Übernahme und Sichtung der vom AG übergebenen Unterlagen ist in die Angebotspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand vergütet. Eine Vergütung erfolgt nur dann, wenn die Leistung von der UKW schriftlich angeordnet ist.
Fächerlot-Messergebnisse sind als bereinigte, georeferenzierte Punktwolken im ASCCI-Format zu übergeben sowie als Querprofiledateien im HIPPO-Format, laut den für jeden Messabschnitt beiliegenden Lageplan. Alle Unterlagen sind in digitaler Form zu übergeben.
Sämtliche vermessungstechnischen Leistungen und deren zugehörige Datenaufbereitung sind von entsprechend qualifizierten Vermessungstechnikern und/oder Vermessungsingenieuren auszuführen.
Leistungsumfang Lech
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die ausgeschriebenen hydrographischen Vermessungen umfassen folgende Aufnahmen des Leistungspaketes Lech im vorgegebenen, regelmäßigen Turnus:
- Kolkaufnahmen im Oberwasser der jeweiligen Stauanlage
- Kolkaufnahmen im Unterwasser der jeweiligen Stauanlage
- Vermessung des Stauraums der jeweiligen Stauanlage
- Vermessung ausgewählter freier Fließ- und Kanalstrecken
- Vermessung des wasserseitigen Dammfußes bzw. des Dichtungsanschlusses an die Gewässersohle
- Zudem werden Sondermessungen nach Bedarf, z.B. bei begründetem Verdacht auf Auffällig-keiten oder nach Hochwasser ausgeschrieben.
Die angefragten Leistungen verstehen sich inkl. der Bereitstellung eines entsprechenden zugelassenen Messbootes mit Bedienpersonaldurch den AN. Die zur Befahrung der jeweiligen Gewässer erforderlichen Genehmigungen sind durch den AN rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten bei den zuständigen Behörden einzuholen. Die Einbringung des Messbootes ist frühzeitig mit der jeweiligen Betriebsgruppe abzustimmen. Sondermessungen nach Hochwasser werden in Form einen prozentualen Zuschlags angefragt. Diese müssen i.d.R. kurzfristig, d.h. innerhalb einer Woche nach Beauftragung durchgeführt werden. Sollte aufgrund geringer Wasserführung oder anderer Gründe eine Fächerlotmessung nicht möglich sein, so ist ein prozentualer Abschlag auf die alternative Singlebeam-Messung anzugeben. Der Aufwand für die Übernahme und Sichtung der vom AG übergebenen Unterlagen ist in die Angebotspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand vergütet. Eine Vergütung erfolgt nur dann, wenn die Leistung von der UKW schriftlich angeordnet ist.
Fächerlot-Messergebnisse sind als bereinigte, georeferenzierte Punktwolken im ASCCI-Format zu übergeben sowie als Querprofiledateien im HIPPO-Format, laut den für jeden Messabschnitt beiliegenden Lageplan. Alle Unterlagen sind in digitaler Form zu übergeben.
Sämtliche vermessungstechnischen Leistungen und deren zugehörige Datenaufbereitung sind von entsprechend qualifizierten Vermessungstechnikern und/oder Vermessungsingenieuren auszuführen.
Leistungsumfang Iller
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die ausgeschriebenen hydrographischen Vermessungen umfassen folgende Aufnahmen des Leistungspaketes Iller im vorgegebenen, regelmäßigen Turnus:
- Kolkaufnahmen im Oberwasser der jeweiligen Stauanlage
- Kolkaufnahmen im Unterwasser der jeweiligen Stauanlage
- Vermessung des Stauraums der jeweiligen Stauanlage
Zudem werden Sondermessungen nach Bedarf, z.B. bei begründetem Verdacht auf Auffällig-keiten oder nach Hochwasser ausgeschrieben.
Die angefragten Leistungen verstehen sich inkl. der Bereitstellung eines entsprechenden zugelassenen Messbootes mit Bedienpersonaldurch den AN. Die zur Befahrung der jeweiligen Gewässer erforderlichen Genehmigungen sind durch den AN rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten bei den zuständigen Behörden einzuholen. Die Einbringung des Messbootes ist frühzeitig mit der jeweiligen Betriebsgruppe abzustimmen. Sondermessungen nach Hochwasser werden in Form einen prozentualen Zuschlags angefragt. Diese müssen i.d.R. kurzfristig, d.h. innerhalb einer Woche nach Beauftragung durchgeführt werden. Sollte aufgrund geringer Wasserführung oder anderer Gründe eine Fächerlotmessung nicht möglich sein, so ist ein prozentualer Abschlag auf die alternative Singlebeam-Messung anzugeben. Der Aufwand für die Übernahme und Sichtung der vom AG übergebenen Unterlagen ist in die Angebotspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand vergütet. Eine Vergütung erfolgt nur dann, wenn die Leistung von der UKW schriftlich angeordnet ist.
Fächerlot-Messergebnisse sind als bereinigte, georeferenzierte Punktwolken im ASCCI-Format zu übergeben sowie als Querprofiledateien im HIPPO-Format, laut den für jeden Messabschnitt beiliegenden Lageplan. Alle Unterlagen sind in digitaler Form zu übergeben.
Sämtliche vermessungstechnischen Leistungen und deren zugehörige Datenaufbereitung sind von entsprechend qualifizierten Vermessungstechnikern und/oder Vermessungsingenieuren auszuführen.
Leistungsumfang Donau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die ausgeschriebenen hydrographischen Vermessungen umfassen folgende Aufnahmen des Leistungspaketes Donau im vorgegebenen, regelmäßigen Turnus:
- Kolkaufnahmen im Oberwasser der jeweiligen Stauanlage
- Kolkaufnahmen im Unterwasser der jeweiligen Stauanlage
- Vermessung des Stauraums der jeweiligen Stauanlage
- Vermessung im Bereich von fünf Brücken
- Vermessung des wasserseitigen Dammfußes bzw. des Dichtungsanschlusses an die Gewässersohle
Zudem werden Sondermessungen nach Bedarf, z.B. bei begründetem Verdacht auf Auffällig-keiten oder nach Hochwasser ausgeschrieben.
Die angefragten Leistungen verstehen sich inkl. der Bereitstellung eines entsprechenden zugelassenen Messbootes mit Bedienpersonaldurch den AN. Die zur Befahrung der jeweiligen Gewässer erforderlichen Genehmigungen sind durch den AN rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten bei den zuständigen Behörden einzuholen. Die Einbringung des Messbootes ist frühzeitig mit der jeweiligen Betriebsgruppe abzustimmen. Sondermessungen nach Hochwasser werden in Form einen prozentualen Zuschlags angefragt. Diese müssen i.d.R. kurzfristig, d.h. innerhalb einer Woche nach Beauftragung durchgeführt werden. Sollte aufgrund geringer Wasserführung oder anderer Gründe eine Fächerlotmessung nicht möglich sein, so ist ein prozentualer Abschlag auf die alternative Singlebeam-Messung anzugeben. Der Aufwand für die Übernahme und Sichtung der vom AG übergebenen Unterlagen ist in die Angebotspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand vergütet. Eine Vergütung erfolgt nur dann, wenn die Leistung von der UKW schriftlich angeordnet ist.
Fächerlot-Messergebnisse sind als bereinigte, georeferenzierte Punktwolken im ASCCI-Format zu übergeben sowie als Querprofiledateien im HIPPO-Format, laut den für jeden Messabschnitt beiliegenden Lageplan. Alle Unterlagen sind in digitaler Form zu übergeben.
Sämtliche vermessungstechnischen Leistungen und deren zugehörige Datenaufbereitung sind von entsprechend qualifizierten Vermessungstechnikern und/oder Vermessungsingenieuren auszuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgmeine Eignungskriterien:
• Einreichung Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. Formular II
• Einreichung Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG gem. Formular III
• Anerkennung des Uniper Code of Conduct
• Einreichung Eigenerklärung zum fehlenden Russlandbezug gem. Formular XIV
Der Bieter muss aus folgenden Zahlungsbedingungen wählen:
A. 60 Tage netto nach Rechnungseingang
B. 30 Tage netto abzüglich 2% Skonto nach Rechnungseingang
C. 15 Tage netto abzüglich 3% Skonto nach Rechnungseingang
Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden und die Mitglieder haften als Gesamtschuldner
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorgenannten geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind auf Nachfrage des Auftraggebers ins Deutsche zu übersetzen, was in diesem Fall durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber, soweit rechtlich zulässig, nachgefordert werden.
Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular XI zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind zwei Fälle zu unterscheiden:
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Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt (also Formulare I, II, III und Handelsregisterauszug).
Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische- und/oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft (also Formular VI - VIII,), (ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten (also Formulare I, II, III und Handelsregisterauszug), (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XII.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.