Klosterkirche Weissenau, Instandsetzung und BrandschutzmaßnahmenRestaurierung Raumschale, BE1, Nord-Turm, Sakristei, Treppenturm Referenznummer der Bekanntmachung: 22-71282
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88214
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vba-ravensburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88214
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vba-ravensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klosterkirche Weissenau, Instandsetzung und BrandschutzmaßnahmenRestaurierung Raumschale, BE1, Nord-Turm, Sakristei, Treppenturm
Restaurierung Raumschale, BE1, Nord-Turm, Sakristei, Treppenturm
Abteistr. 1, 88214 Ravensburg - Weissenau
Das gesamte Bauvorhaben umfasst die Instandsetzung der unter Denkmalschutz stehenden barocken ehemaligen Klosterkirche Weißenau (ab 1628). Eine Fassaden- und Dachsanierung und eine restauratorische Instandsetzung des Kircheninnenraums erfolgt parallel in 3 BE (Bauabschnitten/Bereichseinteilung). Die Maßnahme beinhaltet restauratorischen Arbeiten der Putzoberfläche im Inneren des Nord-Turms, der Sakristei, der dazugehörenden Räume und des Treppenturms (ca. 1.140 m2). Kirchenmaler/-in oder vergleichbare Qualifikation. Auf Grund des hochrangigen Baudenkmals sind personengebundene Referenzen zur Kenntnis im Umgang mit vergleichbaren Objekten nachzuweisen. Alle Arbeitsschritte sind entsprechend der Vorgaben des Leitfadens für Restaurierung in der Denkmalpflege zu dokumentieren. Zu bearbeiten sind weiß getünchte, glatte Wand- und Deckenoberflächen. Der Altanstrich besteht aus mehreren Tünchepaketen, mehrschichtig aufgetragen, in Kalk- und Kalk-Leimanstriche auf Kalk- oder Kalkgipsputz, teilweise mit weiteren Zusätzen. Verschmutzung durch russhaltigen Stäube und Spinnweben, Tünche zeigt mittlere und feine Risse. Putze an Rissflanken tlws. instabil, Tüncheschichten lösen sich oder sind bereits verloren. Im Sockelbereich vereinzelt Salzausblühungen. An Gebäudekanten tlws. Abstoßungen und Ausbrüche. Neue, unpassende Mörtel im Rahmen vergangener Sanierungsarbeiten eingeputzt. Gefordert wird ein restauratorisches Vorgehen bei der Konservierung und Restaurierung der Oberflächen. Trockenreinigung, Feuchtreinigung mit Quast und Schwamm sowie eine teilweise Abnahme von Tüncheschichten. Im Anschluss sind Putz- und Malschichten restauratorisch zu konsolidieren, Fehlstellen zu kitten und die Oberfläche zu retuschieren bzw. flächig ca. 3x zu lasieren, so dass eine beruhigte Oberflächenerscheinung entsteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls beitragspflichtig. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Erklärung über Registereintragungen. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre.
keine
Aktuelle Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten fünf Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des Ausführungszeitraums, der stichwortartigen Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Mindestanforderung: Kirchenmaler/innen und Restaurator/innen mit entsprechend Berufserfahrung im Bereich der Denkmalpflege mit Nachweis des vom Landesamt für Denkmalpflege geforderten fachlichen Standards in Restaurierung, Konservierung, Dokumentation. Die für die Ausführung geplanten Personen und deren Qualifikationen sind durch entsprechende Nachweise/ Zeugnisse namentlich zu belegen.
Fachkenntnis/ Referenzen sind Personenbezogen nachzuweisen, für die angegebenen Restauratoren deren Einsatz auf der Baustelle über die gesamte Bauzeit geplant ist.
Referenzen: Fachkenntnisse sind für die angegebenen Restaurierenden durch 3 entsprechende Referenzen der vergangenen 7 Jahre zu belegen. Referenzen in Form von Kurzbeschreibung (Objekt, kunstgeschichtliche Einordnung, Leistungsart und -umfang) und Dokumentationsbeispiel nach anerkannten Vorgaben des LAD.
Besondere Fachkunde ist im Bereich der Restaurierung von barocken Wandoberflächen nachzuweisen. Fachkenntnisse sind nachzuweisen in der Reinigung barocker Raumfassungen, Festigungsmethoden von kreidenden und aufstehenden Fassungsschichten, Methoden zur Hinterfüllung von Putzhohlstellen, Ausführung von randgenauen Kittungen, von Retusche von historischen Kalkfassungen sowie in flächigen Kalkanstrichen.
keine
Der Auftraggeber schreibt vor, dass folgende kritische Aufgaben direkt vom Bieter selbst oder - wenn der Bieter einer Bietergemeinschaft angehört - von einem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgeführt wird:
Begründung:
Abschnitt IV: Verfahren
Ravensburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ravensburg
Postleitzahl: 88214
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: www.vba-ravensburg.de