Ev. Kirchenkreis Herford; Erweiterung und Sanierung Johannes-Falk-Haus -Abbruch von Gebäuden Referenznummer der Bekanntmachung: 60-VOB-EU-O-KK 2/2022 ZV 235/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ev. Kirchenkreis Herford; Erweiterung und Sanierung Johannes-Falk-Haus -Abbruch von Gebäuden
Ev. Kirchenkreis Herford; Erweiterung und Sanierung Johannes-Falk-Haus -Abbruch-, Aushub- und Erdbewegungs- sowie Entwässerungs- und Oberflächenarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Johannes - Falk - Schule ist eine Förderschule für ca . 270 bis 280 geistig und körperlich behinderte Kinder und wird vom evangelischen Kirchenkreis Herford getragen. Sie wurde Ende der 1970 er Jahre gebaut und seitdem mehrfach erweitert und umgebaut.Der ursprüngliche Gebäudekomplex besteht aus dem Hauptgebäude, der Sporthalle mit Therapie - Schwimmbecken und dem Hausmeisterhaus mit Garagen und einem weiteren Anbau für Therapiezwecke.2005 wurde das Werkstufengebäude im Nordwesten des Grundstückes errichtet und 2010 wurde das gegenüber liegende, bis dahin als Kita genutzte Gebäude für die Förderschule zu Therapieräumen umgenutzt.Zwei zusätzliche Klassenräume wurden vor ca . 20 Jahren in einem Container eingerichtet, der nun aber abgängig ist und im Zuge der Gesamt -Baumaßnahme zurückgebaut wird.Das Hauptschulgebäude ist sanierungsbedürftig. Die Maßnahmen erstrecken sich über kleinere bauliche Änderungen zur Umstrukturierung der Schule, die Sanierung bzw . Renovierung von Wand -, Boden - und Deckenflächen als auch die Erneuerung der Gebäudetechnik.Die Sportstätten entsprechen überhaupt nicht mehr den heutigen Vorschriften und werden vollständig abgebrochen. Als Ersatz dafür wird gegenüberliegend, im östlichen Grundstücksbereich, eine neue Einfach - Sporthalle mit zusätzlichem mittigen Trennvorhang und angegliedertem Therapie - Schwimmbecken errichtet.Auf dem Dach der Sportanlagen soll eine Photovoltaikanlage montiert werden.Darüber hinaus ist eine Erweiterung der Schule um einen Querriegel mit zusätzlichen Klassenräumen zwischen Ost - und Westflügel des Hauptgebäudes geplant, um die heutigen Anforderungen an die Förderung behinderter Kinder zu erfüllen.Dem natürlichen Geländeverlauf folgend sind die östlichen Gebäudeteile eingeschossig und die westlichen Teile zweigeschossig ( Erdgeschoss und Untergeschoss ) ausgebildet. Zur Erschließung der Ebenen wird ein neuer Aufzug im Hauptgebäude eingebaut. Der vorhandene Lastgenaufzug ist abgängig und wird zurückgebaut.Die Baustelle befindet sich an der Ecke Kampstraße / Rathausstraße in 32120 Hiddenhausen. Während des ersten Baubschnittes wird sie über die Rathausstraße erschlossen, ab dem zweiten Abschnitt wird eine weitere Baustellen - Zufahrt von der Kampstraße aus über einen Zufahrtsweg an der Nordseite des Baugrundstückes eingerichtet.Die Zuwegungen zum Baugrundstück können dem Baustelleneinrichtungsplan entnommen werden.Anlieferungen von Baustoffen und Materialien sind ausschließlich über die im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Flächen zu durchzuführen. Das gesamte Bauvorhaben wird in mehreren Bauabschnitten realisiert :1 . Bauabschnitt- Abbruch der Nebengebäude ( Wohnhaus / Logopädie / Garage ) auf dem südlichen Grundstücksbereich,- Herstellung provisorischer Stellpätze für den Zeitraum der Bauarbeiten- Herstellung eines Rückstaukanals
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.