_DVZ_Rollenpapier Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_
Abschnitt II: Gegenstand
_DVZ_Rollenpapier
Rollenpapier für das Druck- und Versandzentrum des Landeszentrums für Datenverarbeitung (LZfD)
Rollenpapier konfektioniert
OFD Karlsruhe-LZfD Moltkestraße 82 76133 Karlsruhe
Konfektioniertes Rollenpapier ohne Führungslochrand im doppelten Nutzen
Mindestabnahmemenge 30 Mio. Blatt/Höchstabnahmemenge: 50 Mio. Blatt
Recycling Offset
> mattgestrichen
> Weiße 70%
> 80g/m2
> geeignet für Océ Zwillings-Farbdrucksysteme Tintenstrahltechtechnologie - ColorStream 6700 -,und Kuvertiersysteme der Firmen Kern und Böwe. sowie weiteren Nachbearbeitungssysteme.
> beidseitig glatt für Twin-Betrieb
> Planlage vor und nach dem Druck muss gewährleistet sein.
Los 1: Höchstabnahmemenge 50 Mio. Blatt
Los 2: Höchstabnahmemenge 5 Mio. Blatt
Rollenpapier unkonfektioniert
OFD Karlsruhe-LZfD Moltkestraße 82 76133 Karlsruhe
Rollenpapier für das DVZ:
Los 1: Konfektioniertes Rollenpapier ohne Führungslochrand im doppelten Nutzen (Recycling Offset matt, Weiße 70%, 80g/m2), Mindest-Abnahmemenge 30.000.000 Blatt, optionale Höchstabnahmemenge 50 Mio. Blatt, für 12 Monate
Los 2: Unkonfektioniertes Rollenpapier ohne Führungslochrand im doppelten Nutzen (Recycling Offset matt, Weiße 100%, 80g/m2), Mindest-Abnahmemenge 3.000.000 Blatt, optionale Höchstabnahmemenge 5 Mio. Blatt, für 12 Monate
Los 1: Höchstabnahmemenge 50 Mio. Blatt
Los 2: Höchstabnahmemenge 5 Mio. Blatt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YYMU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.