Mediasite Wartungsverlängerung Referenznummer der Bekanntmachung: D622003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-wuppertal.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mediasite Wartungsverlängerung
Dieses Vergabeverfahren dient der Wartungsverlängerung für die vorhandenen Mediasite Geräte sowie der Beschaffung von Softwarelizenzen für das Zentrum für Informations- und Medienverarbeitung (ZIM) an der Bergischen Universität Wuppertal (BUW).
Bergische Universität Wuppertal Campus Grifflenberg Gaußstr. 20 42119 Wuppertal
Dieses Vergabeverfahren dient der Wartungsverlängerung für die vorhandenen Mediasite Geräte sowie der Beschaffung von Softwarelizenzen für das Zentrum für Informations- und Medienverarbeitung (ZIM) an der Bergischen Universität Wuppertal (BUW).
An der Bergischen Universität betreibt das ZIM bereits ein Video- und eLecture-Portal, mit dem Mitarbeitende die Möglichkeit haben, Videos von Veranstaltungen und Informationsbeiträge auf einem Video-Portal hochzuladen. Des Weiteren können diese auch innerhalb der Lernplattform Moodle veröffentlicht werden. (siehe https://zim.uni-wuppertal.de/de/dienste/video-und-electure-portal.html). Das Video-Portal und Moodle sind mit der Medien-Plattform "MyMediasite" verbunden. Diese Medien-Plattform ermöglicht es beispielsweise Vorlesungsaufzeichnungen, Präsentationsvideos, Informationsbeiträge zu erstellen, zu bearbeiten und zu veröffentlichen (siehe https://zim.uni-wuppertal.de/de/dienste/portale/mymediasite.html).
Die in diesem Verfahren zu beschaffenden Softwarelizenzen dienen dazu, den etablierten Betrieb der vorhandenen Geräte fortzuführen und sowohl den Support, als auch die Wartung bis zum 23.09.2025 zu gewährleisten.
Option auf ein Abrufkontingent von bis zu maximal 5 Mediasite Pro Rekordern innerhalb der Vertragslaufzeit bis 23.09.2025. Der Abruf bzw. die Abrufe können bis spätestens zum 23.06.2025 durchgeführt werden. Dies gewährleistet, dass die Lieferung und Abrechnung der Lieferleistung innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgen. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das vorliegende Verfahren wurde auf Basis von § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter durchgeführt. Absatz 2b erlaubt dies, "wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist".
In den vergangenen Vergabeverfahren B118032, A119010 und A120060 und A121049 ist die Wartung der Mediasite Komponenten und die zugehörige Software jährlich beauftragt worden. Im EU-Vergabeverfahren D621007 sind neue Mediasite Pro Rekorder inkl. Wartung bis September 2025 beschafft worden. Alle Aufträge gingen an die Vaiking Multimedia GmbH. Im vorliegenden Verfahren wurden sowohl eine Wartungsverlängerung der in den vorangegangenen Verfahren beschafften Geräte, als auch eine Verlängerung der Softwarelizenzen der Mediasite-Komponenten sowie ein Abrufkontingent von bis zu 5 weiteren Rekordern ohne Mindestabnahmemenge beschafft.
Dr. Rainer Noch (Fachanwalt für Vergaberecht) führt dazu aus: "Die Bestimmung über die "technischen Gründe" ist richtigerweise - mit der neuen Rechtsprechung - in der Weise auszulegen, dass ein technisches Hindernis für die wettbewerbliche Ausschreibung jedenfalls auch dann besteht, wenn dies zu einer technisch riskanten und auch völlig unsinnigen wie unwirtschaftlichen Neubeschaffung führt. Weder vom europäischen noch vom nationalen Vergaberecht her ist eine "Ausschreibung um der Ausschreibung willen" gewollt. Technische Hindernisse für Ausschreibungen (z.B. im Fall der zuvor in einer Ausschreibung geschehenen Festlegung auf bestimmte technische Systeme oder Software) sind Gegenstand des Vergabealltags. Insoweit haben auch Vergabekammern bereits entschieden, dass eine gewisse "Perpetuierung" - etwa im Bereich Softwarebeschaffung - nicht zu vermeiden sein wird". Aus den o.g. Gründen können unter Berücksichtigung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit keine anderen Geräte sinnvoll beschafft bzw. genutzt werden, da aufgrund der in den zuvor durchgeführten Vergabeverfahren beschafften Geräte eine technische Festlegung auf eben diese Geräte und Software erfolgt ist und somit aus technischen Gründen kein Wettbewerb besteht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mediasite Wartungsverlängerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berglen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73663
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6NDA7N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/