Vaskuläre Robotik
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vaskuläre Robotik
Das Gerät Vaskuläre Robotik ist ein Teilprojekt im Rahmen des Projekts Innovative Secure Medical Campus (kurz ISMC); Förderkennzeichen SIM 1-1. Aufbauend auf einem innovativen Digitalisierungskonzept sollen die Diagnostik und die Behandlung der Patientinnen und Patienten inkl. Robotic Surgery sowie die allgemeinen Prozesse in Kliniken optimiert werden. In diesem Kontext beabsichtigt das Universitätsklinikum Bonn AöR ein CorPath GRX-System von der Firma Siemens für die Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie sowie ein zweites System für die Medizinische Klinik und Poliklinik 2 und ein drittes System für die Klinik für Neuroradiologie zu beschaffen.
Aufbauend auf einem innovativen Digitalisierungskonzept sollen die Diagnostik und die Behandlung der Patientinnen und Patienten inkl. Robotic Surgery sowie die allgemeinen Prozesse in Kliniken optimiert werden. In diesem Kontext beabsichtigt das Universitätsklinikum Bonn AöR ein CorPath GRX-System von der Firma Siemens für die Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie sowie ein zweites System für die Medizinische Klinik und Poliklinik 2 und ein drittes System für die Klinik für Neuroradiologie zu beschaffen.
Abschluss eines Servicevertrags für die Geräte in Erweiterung der gesetzlichen Gewährleistung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Robotergestützte Interventionen bieten Ärzten die Möglichkeit von außerhalb eines Interventionsraumes und somit strahlengeschützt ohne das Tragen eines Bleischutzes mithilfe von Joysticks/Bedienelementen Katheter, Drähte und andere Interventionsgeräte (Ballons, Embolisationsspiralen) zu steuern. Robotergestützte Interventionen erlauben in der Theorie eine präzise Manövrierung durch das Gefäßsystem ohne dabei direkt beim Patienten und somit auch der Strahlenquelle zu stehen. Das CorPath GRX-Corindus System ist das aktuell einzige robotergestützte System das außerhalb des Koronarsystems erprobt ist. Für koronare und neurovaskuläre Interventionen liegen bereits jetzt Daten vor, die Vorteile gegenüber manuellen Verfahren demonstrieren. So konnte in der PRECISE-Studie gezeigt werden, dass der Interventionalist eine um 95 %, geringer Strahlungsdosis ausgesetzt wird. Darüber hinaus ist mit keinem anderen System eine so hohe klinische Erfolgsquote (99,1 % bei Koronarinterventionen; Cora Studie) bei gleichzeitiger Dosisreduktion für den Patienten (um 20 % verglichen mit manueller Koronarintervention) gezeigt worden.
Das CorPath GRX-System ist für den Einsatz zur ferngesteuerten Platzierung und Abgabe von Devices sowie zur Manipulation von koronaren oder peripheren Führungsdrähten, Produkten für den Schnellaustausch (RX) und Führungskathetern während eines Verfahrens zur perkutanen Koronarintervention (PCI) und perkutanen vaskulären Intervention (PVI) vorgesehen. Dabei geht es um konkret um diese Alleinstellungsmerkmale, die ausschließlich von der Firma Siemens bedient werden können:
- Co-axiale und tri-axiale Katheterisierung: Das CorPath GRX ermöglicht im Gegensatz zum Alternativprodukt die co-axiale und tri-axiale Katheterisierung; eine Voraussetzung für viele viszerale Angiographie. Interventionen wie SIRT und TACE können nur über die Kombination aus Makro- und Mikrokatheter durchgeführt werden. Die Entwicklungen im Rahmen der Neurovascular Version des CorPath GRX von Siemens machen dies möglich. Als Bespiel aus der Praxis: In der Radiologie werden radioaktive Medikamente in Rahmen der onkologischen Therapien gegeben. Dieses kann nur über eine co-axiale und tri-axiale Katheterisierung erfolgen. Im Zuge des ISMC Projekts soll nun die aktuell händische Therapie in eine robotische Therapie überführt werden. Auch in der Versorgung von viszeralen Aneurysmen ist die genannte Art der co- bzw. triaxialen Katheterisierung zwingend erforderlich. Auch diese Therapie wird aktuell händisch gemacht und soll nun transferiert werden.
- Steuerbarkeit: Die Funktionen „Wiggle“, „Rotate“ und „Retract“ wurden den Bewegungen Nachempfunden die Interventionalisten typischerweise durchführen, wenn sie Gefäßabgänge Suchen bzw. Verschlüsse überwinden. Also eine Übersetzung der menschlichen Bewegung in eine robotergestützte Therapie. In der Praxis in der Kardiologie wird aktuell der Interventionalist den Katheter vor- und zurückbewegen oder auch drehen, um die Führung der Katheter durch den Coronarverschluss zu manövrieren. Diese Funktionen der filigranen Bewegungen, die lediglich beim CorePath GRX gegeben sind, sind eine weitere Voraussetzung für das angestrebte Interventionsportfolio. Diese genannten Bewegungen können nur von der Firma Siemens abgebildet werden. Im Detail geht es um diese Bewegungsmuster: (1) Rotate on Retract: Verfahrensorientierte automatisierte Bewegung zum Aktivieren der Drehung der Spitze des Drahtes den Führungsdraht beim Zurückziehen, um eine festgelegte Länge im Uhrzeigersinn, um die Position des Führungsdrahtes zu ändern und damit die Navigation zu unterstützen. (2) Wiggle: Verfahrensorientierte automatisierte Bewegung zur Unterstützung der Navigation durch die Aktivierung kleiner oszillierender Rotationsbewegungen des Führungsdrahtes bei der Vorwärtsbewegung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.