Bauleistungsversicherung 2023-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0763
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauleistungsversicherung 2023-2026
Bauleistungsversicherung für städtische Hochbauvorhaben vom 01.01.2023 - 01.01.2026 mit der Möglichkeit eine Verlängerung bis 01.01.2027
Amt für Gebäudemanagement
Auf´m Hennekamp 45
40200 Düsseldorf
Bauleistungsversicherung
Der Auftrag kann um weitere 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses Registers oder einer gleichwertigen Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes, die den aktuellen Stand der Eintragung wiedergibt.
- Nachweis der Zulassung zum Geschäftsbetrieb für die ausgeschriebenen Versicherungsleistung
Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre
Nachweis von 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren in Form einer Liste.
Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten:
o Angabe des Auftragswerts;
o Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts/Dauer der Leistungserbringung;
o Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrages;
o Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.