Unterhalts- und Glasreinigung & Gestellung einer Servicekraft für die BGHW in den Verwaltungshäusern Mannheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bghw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung & Gestellung einer Servicekraft für die BGHW in den Verwaltungshäusern Mannheim
Die Auftraggeberin schreibt einen Vertrag über die Unterhaltsreinigung in dem Verwaltungsgebäude Mannheim, N 4, 18-20 aus. Sowie die Glas- und Glasrahmenreinigung und die Bereitstellung einer Servicekraft für die Verwaltungsgebäude M 5, 7 und N 4, 18-20. Ziel der Ausschreibung bzw. des Vertrages ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.
Als Vertragslaufzeit ist der Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 vorgesehen.
Die Auftraggeberin behält sich die Option für eine 2-malige Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr zu den gleichen Preiskonditionen vor. Diese wird zu angemessener Zeit im Voraus bekannt gegeben. Eine schriftliche Kündigung ist nach Ablauf der Vertragszeit nicht erforderlich. Der Vertrag endet automatisch.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die jeweiligen Lose an verschiedene Bieter zu vergeben.
Die Reinigungsarbeiten haben sich neben der gründlichen Fußbodenpflege auch auf sämtliche in den Räumen/Fluren befindliche Einrichtungsgegenstände (Schreibtische, Container, Stehlampen, Akten- und Wandschränke, Sideboards und sonstige Möbelstücke) zu erstrecken. Büromaschinen und Einzelplatz-PC‘s sind von der Reinigung ausgenommen. Die Kalkulation ist so durchzuführen, dass vierteljährlich eine Reinigung der Schrankwände (komplett bis zur Decke) sowie der Innenverglasung gewährleistet ist. Die Innenverglasung zählt zur Glasreinigung. Die Griffspuren an der Innenverglasung sind von der Unterhaltsreinigung zu entfernen.
Bitte beachten Sie, dass auch täglich die Papierschredderleerung in den einzelnen Stockwerken durchzuführen ist. Die Standorte und die Anzahl der Geräte sind in Anlage D2 beschrieben. Diese Tätigkeit ist neben der Unterhaltsreinigung gesondert zu kalkulieren. Die Arbeitszeit für die Schredderleerung darf nicht in die Reinigungszeit eingerechnet werden! Der Arbeitsprozess ist wie folgt auszuführen: Ihre Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen entnehmen den vollen Kunststoffbeutel und bestücken das Gerät mit einem neuen. Der Beutel ist im Abfallraum, Haus 2, Erdgeschoß (Papiertonne) zu entleeren und wird am nächsten Tag wiederverwendet. Das Verbrauchsmaterial wird von der Auftraggeberin gestellt.
Ausführung der Arbeiten:
Die Reinigungsarbeiten sind gem. dem Leistungsverzeichnis und dieser Leistungsbeschreibung auszuführen. Die zu reinigenden Flächen ergeben sich aus dem Flächenverzeichnis. Büroleerstände werden dem Auftragnehmer/ der Auftragnehmerin angezeigt. Sollte ein dauerhafter Büroleerstand vorliegen (Leerstandsdauer > 1 Monat), so wird dieses Büro bis zur Neubesetzung aus dem Flächenverzeichnis entfernt. Der auf das Büro entfallende Reinigungspreis wird von der Auftraggeberin an der Monatsendrechnung abgezogen.
Der innerbetriebliche Ablauf darf durch die Reinigungsarbeiten nicht gestört werden.
Mehrarbeiten, die aufgrund stärkerer Verschmutzung (z. B. infolge kleiner baulicher Instandsetzungsarbeiten oder im Winter) erforderlich werden, gehören zur laufenden Unterhaltsreinigung und dürfen nicht gesondert berechnet werden. Bei den Reinigungsarbeiten sind die ortspolizeilichen Vorschriften sowie die Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten. Der Auftragnehmer/ Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Durchführung und Dokumentation von Eigenkontrollen. Die Verantwortlichen im Haus bestätigen einmal monatlich die einwandfreie Reinigung auf einer Kontrollliste, die der Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin aufstellt und vorlegt.
Festgestellte Mängel und Schäden an Gebäuden, Installationen, Beleuchtung oder Mobiliar sind der Auftraggeberin täglich schriftlich zu melden.
Für die Unterhaltsreinigung muss vom Auftragnehmer/ von der Auftragnehmerin ein Kommunikationsbuch bereitgestellt werden.
Die Reinigungszeiten ergeben sich aus den Angaben des Bieters/ der Bieterin in den Flächenverzeichnissen.
Angebote, die die geforderte Mindestreinigungszeit von 10 Arbeitsstunden pro Arbeitstag unterschreiten, werden ausgeschlossen.
Die Reinigungszeiten beginnen täglich um 15:30 Uhr. Wegen der Scharfschaltung der Alarmanlage müssen die Häuser spätestens um 18:30 Uhr verlassen werden.
Die Auftraggeberin behält sich die Option für eine 2-malige Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr zu den gleichen Preiskonditionen vor. Diese wird zu angemessener Zeit im Voraus bekannt gegeben.
Es sind vier Reinigungsdurchgänge im Jahr durchzuführen (1 x pro Quartal):
2 x reine Glasreinigung (Innen- und Außenreinigung der Glasflächen ohne Rahmen Falze u. Fugen etc.),
1 x Glasreinigung mit feststehenden und beweglichen Rahmenteilen (ohne Falze, Anschläge und Wasserrinnen/-fugen),
1 x Glasreinigung mit feststehenden und beweglichen Rahmenteilen (einschl. sämtlicher Falze, Anschläge und Wasserrinnen/-fugen).
Bitte beachten Sie, dass auch der Raucherbereich (Innenhof M5), sowie die unteren Glasfassadenelemente zur Straße hin (M5) zur Glasreinigung gehören.
Die Quartalsreinigungen sind spätestens 14 Tage vor Beginn anzukündigen und müssen binnen zwei zusammenhängender Arbeitswochen innerhalb von zusammenhängenden Werktagen je Haus durchgeführt sein.
Die Auftraggeberin behält sich die Option für eine 2-malige Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr zu den gleichen Preiskonditionen vor. Diese wird zu angemessener Zeit im Voraus bekannt gegeben.
Die Tätigkeiten der Servicekraft erstrecken sich im Wesentlichen auf die Vorbereitung von Sitzungsbewirtungen, das abräumen/ spülen/ verteilen des Teeküchengeschirrs sowie diverse Reinigungsarbeiten auf Anweisung.
Die Arbeitszeiten der Servicekraft sind Mo – Fr ab 7 Uhr, wöchentlich insgesamt 40 Stunden.
Sofern Mehrarbeiten anfallen, sind diese gemäß dem im Kostenblatt (Anlage D) angegebenen Stundensatz zu berechnen.
Des Weiteren unterliegt die Reinigung und Pflege der Trinkwasserspender (M5: 6Stück; N4: 1Stück, Raum E26) ebenfalls der Servicekraft.
Die Trinkwasserspender sind täglich in folgendem Umfang zu reinigen:
- Reinigung von Gehäuse und Frontblende mit handelsüblichem, mildem Reiniger
- Desinfektion des Wasserauslasses mit Desinfektionsspray (wird von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt)
- Leerung der Tropfschale
- Reinigung von Tropfschale und Tropfgitter unter fließendem Wasser mit handelsüblichem, mildem Reiniger
Die Auftraggeberin behält sich die Option für eine 2-malige Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr zu den gleichen Preiskonditionen vor. Diese wird zu angemessener Zeit im Voraus bekannt gegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zu allgemeinen Informationen und zur Berufsausübung
- Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister vorliegt
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre; Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss das 2-fache des jährlichen Auftragswertes darstellen
- Eigenerklärung zur Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der letzten drei Geschäftsjahre
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Mindestversicherungssumme je Schadensfalls 5.000.000 € (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) - Kopie des Versicherungsscheins/Nachweis ist spätestens vor einer evtl. Zuschlagserteilung vorzulegen
- Eigenerklärung, dass umfangreiche Erfahrungen in ähnlichen Projekten (Nachweis mind. 3 Referenzen) vorhanden sind
- Eigenerklärung, dass ausreichend Ressourcen, über den angegebenen Zeitraum von 2 bzw. 4 Jahren zu gewährleisten sind
- Zertifizierungsnachweis für ein QM-/UM-System (z.B. DIN EN ISO 9001, 14001)
- Eintragungsnachweis in Handwerksrolle
- Eintragsnachweis ins Berufsregister
- Eigenerklärung, dass keine weiteren Ausschlussgründe vorliegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von zehn Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller/ die Antragstellerin den Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.