KITA Eschbronn Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_S-2022-0047
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschbronn
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78664
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eschbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
KITA Eschbronn
Planerauswahlverfahren/ Objektplanung 2- Stufig mit Konzept
78664 Eschbronn
Die Gemeinde Eschbronn hat 2015 den Beschluss gefasst die Grundschulen und Kindergärten der beiden Teilorte Locherhof und Mariazell zu zentralisieren. Daher wird das ehemalige Grundschulgebäude im Teilort Locherhof als Kindertagesstätte umgenutzt. Der Konzeptansatz sieht eine 5-gruppige Einrichtung vor, die zukünftig erweitert werden kann. Das bestehende Grundschulgebäude wird saniert und durch Anbauten erweitert. Die Programmfläche wird nach KVJS Richtlinien vorgegeben.
Objektplanungsleistungen der LP 2-9.
Gemäß Teilnahmebedingungen unter III.1 der Bekanntmachung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlusskriterium:
- Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt gem. § 75 Abs. 1 VgV
- Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gegeben sein mus, gem. § 44 Abs. 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
--> Siehe Ausschlusskriterien unter VI.3 der Bekanntmachung
- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1 Mio. EUR, gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV
--> Siehe Ausschlusskriterien unter VI.3 der Bekanntmachung
3) Vorlage einer Referenzliste der geeignete Referenzen über
früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge gem. §§
46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV: 3 Referenzprojekte mit erfüllten Anforderungen
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend
aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
- Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI, LPH 2-8
vollständig erbracht
- Mindesthonorarzone III oder höher
- Projekt-Inbetriebnahme vor dem 01.01.2010
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Objektplanung gemäß § 34 HOAI, LPH 2 bis 8 vollständig erbracht
2. Mindesthonorarzone III oder höher
3. Projekt-Inbetriebnahme vor dem 01.01.2010
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt
sind, die Berufsbezeichung "Architekt" zu tragen oder in der
Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I AUSSCHLUSSKRITERIEN
1) Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages gem. § 57 Abs. 1 und 3 VgV
2) Vollständigkeit des Teilnahmeantrages gem. § 57 Abs. 1 und 3 VgV
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
4) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
5) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB
6) Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV
7) Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt gem. § 75 Abs. 1 und 2 VgV
8) Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1 Mio. EUR) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV
II FEHLENDE UNTERLAGEN
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
III BIETERPLATTFORM
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform tender24 zur Verfügung (Link siehe unter I.3 der Bekanntmachung).
IV BIETERGEMEINSCHAFTEN/EIGNUNGSLEIHE/ UNTERAUFTRAGSVERGABE
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter
VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).