2022-0476 Sicherheit, Ordnung und Kriminalprävention in Marxloh und Alt-Hamborn Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0476
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0476 Sicherheit, Ordnung und Kriminalprävention in Marxloh und Alt-Hamborn
Zur Unterstützung bei der Umsetzung der Gesamtmaßnahme des Bundesmodellvorhabens "Stark im Norden: Alt-Hamborn & Marxloh" schreibt die Stadt Duisburg Leistungen an einen oder mehrere externe Dienstleister*innen aus, deren sozialräumlich planerische, sozialpädagogische und kriminalpräventive Kompetenz in Sachen Sicherheit, Ordnung, Gewalt- und Kriminalprävention gefragt ist. Dabei geht es um die Analyse der subjektiv wahrgenommene und objektiv vorliegende Sicherheitslage im Stadtteil sowie deren Erörterung im Stadtteil, kriminalpräventive Audits der Teilprojekte, die Ableitung von weiteren Handlungsempfehlungen sowie konkrete Maßnahmenkonzepte zur Gewalt- und Kriminalprävention im Stadtteil.
47169 Duisburg betroffen sind die Stadtteile Duisburg-Marxloh (47169) und Duisburg Alt-Hamborn (47166), 47166 Duisburg
Zur Unterstützung bei der Umsetzung der Gesamtmaßnahme des Bundesmodellvorhabens "Stark im Norden: Alt-Hamborn & Marxloh" schreibt die Stadt Duisburg Leistungen im Teilprojekt 7: "Sicherheit und Kriminalprävention" an einen oder mehrere externe Dienstleister*innen aus, deren sozialräumlich planerische, sozialpädagogische und kriminalpräventive Kompetenz in Sachen Sicherheit, Ordnung, Gewalt- und Kriminalprävention gefragt ist. Es sind im Projektzeitraum ab Zuschlag (ca. Anfang 2023) bis Ende 2026 folgende Aufgaben zu bearbeiten
- In der Studie "Sicherheit, Ordnung und städtebauliche Kriminalprävention" geht es darum, die Sicherheitslage und das subjektive Sicherheitsempfinden im Stadtteil auszuloten, ein Sicherheitsaudit öffentlicher Raum und Städtebau in Marxloh & Alt-Hamborn durchzuführen und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten.
- Hinzu kommt die Umsetzung "kriminalpräventiver Audits" der Teilprojekte des Bundesmodellvorhabens, um diese aus Sicherheits- und kriminalpräventiver Sicht zu qualifizieren.
- In einem sozialpädagogischen Konzept werden mit Akteuren und Bewohnerschaft im Stadtteil konkrete Maßnahmenkonzepte zur Gewalt- und Kriminalprävention, zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens, des sozialen Miteinanders und der Lebensqualität im Stadtteil erarbeitet und deren Umsetzung vorbereitet.
- In der Studie und dem Konzept stimmt der/die externe Dienstleister*in mit den Quartiersma-nagements ab, welche der Handlungsempfehlungen und konkreten Maßnahmenvorschläge wie durch die Quartiersmanagements umgesetzt werden können. Denn von besonderer Bedeutung ist die in den vorherigen Schritten entwickelte und vorbereitete Maßnahmenumsetzung, die in Hand der Quartiersmanagements liegt: z.B. kleine niedrigschwellige aktivierende Beteiligungsprojekte im Stadtteil, aber auch Maßnahmen zur Eindämmung von Ordnungswidrigkeiten, zur Pflege- und Bestandsbewirtschaftung, die Einbindung von kriminalpräventiver Expertise bis hin zu sozialpädagogischen Maßnahmen der Gewalt- und Kriminalprävention sowie der Förderung von Nutzerverantwortung, Teilhabe, Resilienz und Empowerment.
- Begleitet wird dies durch umfangreiche Information und Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit und Beteiligung. Dabei geht es darum, die Studieninhalte zu präsentieren und im Stadtteil zu erörtern. Dies stößt der/die externe Dienstleister*in an. Und es geht darum, die Bewohnerschaft und die Akteure im Stadtteil aktiv einzubinden und sie zur Mitwirkung zu gewinnen. Dies wird durch die Quartiersmanagements umgesetzt. Die Form dieser Arbeitsteilung ist noch im Einzelnen abzustimmen.
- Derart wird das Teilprojekt 7 in das Bundesmodellvorhaben eingewoben und damit ein Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen und des Stadtteilimages von Marxloh und Alt-Hamborn als lebenswerter, guter und sicherer Ort geleistet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Abgabe Ihres Angebotes und der Bietererklärung bestätigen Sie als Zeichen Ihrer Leistungsfähigkeit, dass Ihr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
Für die Projektleitung ist ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium (Bachelor, Diplom, Fachhochschulabschluss) in den Fachrichtungen Stadt-/Raumplanung, Geographie, Sozialwissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung nachzuweisen, welches für die Durchführung der Studie und die fachliche Beratungsleistung qualifiziert.
Zum Nachweis, dass keine Insolvenzgefahr Ihres Unternehmens vorliegt, muss ein (geprüfter) Jahresabschluss oder ein vergleichbares Dokument (z. B. ein Geschäftsbericht) aus den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) eingereicht werden.
Mit der Abgabe Ihres Angebotes und der Bietererklärung bestätigen Sie als Zeichen Ihrer
Leistungsfähigkeit, dass
Ihr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
über das Vermögen Ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wor-den ist,
wenn über das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, benötigen wir weitere Angaben um die Eignung Ihres Unternehmens beurteilen zu können. Nennen Sie uns dazu bitte das zuständige Amtsgericht, das AZ des Amtsgerichtes und den Namen und die Kontaktdaten des Insolvenzverwalters auf einem gesonderten, deutlich gekennzeichneten Blatt,
sich Ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
Sie nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt,
Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Für die Bearbeitung der beschriebenen Leistungen sind entsprechende personelle Kapazitäten vorzuhalten: Der/die Bieter haben daher nachzuweisen, dass mindestens zwei Mitarbeiter*innen über einen (Fach-)Hochschulabschluss (z.B. Bachelor, Diplom, Fachhochschulabschluss in den Fachrichtungen Stadt-/Raumplanung, Geographie, Sozialwissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung oder Weiterqualifizierung) verfügen.
Im Angebot sind ein zentraler Ansprechpartner (Projektleiter) und sein Vertreter namentlich zu benennen. Die Kommunikationssprache für das gesamte Verfahren und die Auftragserfüllung ist Deutsch. Daher muss das eingesetzte Personal der Auftragnehmer die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.
Im Falle des Austausches der Projektleitung ist dies vorab mit der Auftraggeberin abzustimmen. Für die nachfolgende Projektleitung sind neue fachliche Nachweise vorzulegen, auf dessen Grundlage die Zustimmung der Auftraggeberin einzuholen ist.
Vor dem Hintergrund der zu bewältigenden Aufgaben müssen das/die bietenden Unternehmen eine entsprechende technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen nachweisen. Je Eignungspunkt (s. Anlagen "Steckbriefe zu den Eignungsreferenzen" und "Liste der Eignungs-referenzen") sind mindestens zwei Referenzaufträge/-projekte Ihres/r Unternehmen vorzuweisen. Die Referenzprojekte müssen dabei aus den letzten 5 Kalenderjahren (Stichtag: Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung) stammen.
Zu jedem als Eignungsnachweis herange-zogenen Referenzprojekt ist ein eigener Steckbrief nach dem vorgegebenen Muster anzufertigen und, falls möglich, Ansprech-personen der damaligen Auftraggeber mit Kontaktdaten zu benennen. Ein Referenzprojekt kann dabei als Nachweis für mehrere der unten genannten Punkte gleichzeitig herangezogen werden, wenn diese für beide als geforderter Nachweis zulässig sind.
Bitte füllen Sie jeweils den vorgegebenen Steckbrief je Referenzprojekt aus und nummerieren Sie diese fortlaufen nach dem folgenden Muster durch:
Referenz_"Nr. Referenz"
Bsp.: Referenz_1
Die Reihenfolge der Nummerierung nimmt keinen Einfluss auf die Wertung. Zu allen aufgeführten Referenzen sind dem Dokument entsprechende Nachweise beizufügen.
Speichern Sie den Steckbrief als PDF ab und fügen Sie die dazugehörigen Nachweise entsprechend dem Dokument an. Benennen Sie die Referenzdatei bitte mit vorangestellter Kennung und ihrer Unternehmensbezeichnung bzw. der Bezeichnung der Bietergemeinschaft (bspw. Referenz_1_Unternehmensname).
Eine Referenz wird als Eignungsnachweis anerkannt, wenn bei dem/n jeweiligen betreffenden "Eignungspunkt/en" mindestens zwei der unter "Beschreibung der Referenz" benannten "typischen Auf-gaben" erfüllt sind.
Zu folgenden Eignungspunkten sind jeweils mindestens zwei Referenzen des/der Bieter*in aus den letzten 5 Jahren einzureichen:
- Allgemeine Erfahrungen in der Umsetzung und dem Projektmanagement von mehrjährigen Projekten in einem von Armut geprägten Stadtteil im Rahmen von Städtebaufördermaßnahmen, die in der "Sozialen Stadt" umgesetzt wurden,
- Referenzen zum Thema Sicherheit, Ordnung und Kriminalprävention,
- Referenzen in der Öffentlichkeitsarbeit und Imageförderung im Rahmen der integrierten Stadt(teil)erneuerung,
- Referenzen in Partizipationsprojekten im Rahmen der integrierten Stadt(teil)erneuerung.
Die Referenzprojekte können auch mehrere Punkte abdecken. Bitte füllen Sie zudem zuletzt das Formblatt "Liste der Eignungsreferenzen" zur Zuordnung, welche Eignung mit welcher Referenz nachgewiesen wird, aus (Anlage "Liste der Eignungsreferenzen"). Bitte tragen Sie dazu die entsprechend in den Steckbriefen festgelegten Nummern ein und kreuzen Sie zutreffende Felder an.
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYD3X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.